Homeoffice-Pauschale Rechner 2026
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Ihre Homeoffice-Pauschale
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten. Seit 2023 können Sie für jeden Tag, an dem Sie überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung tätig sind, 6 Euro als Werbungskosten geltend machen. Der maximale Jahresbetrag liegt bei 1.260 Euro, was 210 Arbeitstagen entspricht.
Diese Pauschale wurde eingeführt, um die zusätzlichen Kosten abzudecken, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstehen, wie etwa Strom, Heizung oder anteilige Mietkosten. Der große Vorteil: Sie benötigen kein separates Arbeitszimmer und müssen keine Einzelnachweise erbringen.
Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale
Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen die berufliche Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausüben
- An diesem Tag dürfen Sie keine erste Tätigkeitsstätte (z.B. Büro des Arbeitgebers) aufsuchen
- Außentermine, Kundengespräche oder Dienstreisen sind erlaubt, sofern der Arbeitsschwerpunkt zu Hause liegt
- Teilweise Homeoffice-Tage (z.B. nur vormittags) zählen nicht
- Die Pauschale gilt für Arbeitnehmer, Beamte und auch Selbstständige (als Betriebsausgaben)
Berechnung der Homeoffice-Pauschale
Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Berechnung Ihrer Homeoffice-Pauschale erfolgt in mehreren Schritten:
1. Homeoffice-Tage zählen: Dokumentieren Sie alle Tage im Jahr, an denen Sie vollständig von zu Hause gearbeitet haben. Berücksichtigen Sie maximal 210 Tage.
2. Pauschale berechnen: Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro. Beispiel: 180 Tage × 6 € = 1.080 €
3. Weitere Werbungskosten addieren: Fügen Sie andere berufliche Ausgaben hinzu wie Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmittel.
4. Mit Pauschbetrag vergleichen: Nur wenn Ihre Gesamt-Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, erhalten Sie einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil.
Rechenbeispiele
| Szenario | Homeoffice-Tage | Pauschale | Weitere Kosten | Gesamt | Steuerlicher Vorteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Wenig Homeoffice | 50 Tage | 300 € | 800 € | 1.100 € | Nein (unter 1.230 €) |
| Regelmäßig | 120 Tage | 720 € | 600 € | 1.320 € | Ja (90 € zusätzlich) |
| Überwiegend | 180 Tage | 1.080 € | 500 € | 1.580 € | Ja (350 € zusätzlich) |
| Maximum | 210 Tage | 1.260 € | 400 € | 1.660 € | Ja (430 € zusätzlich) |
Verhältnis zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 weiterhin 1.230 Euro. Dieser Betrag wird automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne dass Sie Nachweise erbringen müssen. Die Homeoffice-Pauschale wird zu Ihren Werbungskosten hinzugerechnet.
Ein steuerlicher Vorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inklusive Homeoffice-Pauschale) den Betrag von 1.230 Euro übersteigen. Nur der übersteigende Betrag senkt dann zusätzlich Ihre Steuerlast.
Eintragung in die Steuererklärung
Die Homeoffice-Pauschale tragen Sie in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Hier die genaue Vorgehensweise:
- Öffnen Sie die Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
- Navigieren Sie zur Seite mit den Werbungskosten
- Tragen Sie in Zeile 45 die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage ein
- Das Finanzamt berechnet automatisch den Betrag (Tage × 6 Euro, max. 1.260 Euro)
- Weitere Werbungskosten tragen Sie in die entsprechenden anderen Zeilen ein
Bei der Verwendung von ELSTER oder anderen Steuerprogrammen werden Sie durch die Eingabemasken geführt. Dort finden Sie die Homeoffice-Pauschale meist unter dem Bereich „Werbungskosten“ oder „Arbeitszimmer und Homeoffice“.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Homeoffice-Pauschale und ein häusliches Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?
Nein, Sie müssen sich entscheiden. Entweder Sie nutzen die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro) oder Sie machen die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur absetzen, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn ich mehr als 210 Tage im Homeoffice war?
Die Homeoffice-Pauschale ist auf 210 Tage pro Jahr begrenzt. Selbst wenn Sie an mehr Tagen von zu Hause gearbeitet haben, können Sie maximal 1.260 Euro (210 Tage × 6 Euro) geltend machen. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt.
Muss ich Nachweise für meine Homeoffice-Tage aufbewahren?
Ja, Sie sollten Ihre Homeoffice-Tage dokumentieren. Geeignete Nachweise sind beispielsweise E-Mail-Korrespondenzen, Kalendereinträge, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Bestätigungen Ihres Arbeitgebers. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Prüfung Belege anfordern.
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Ja, auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale nutzen. Bei ihnen wird sie allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben angesetzt. Die Voraussetzungen und Beträge sind identisch: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage und 1.260 Euro pro Jahr.
Kann ich die Pauschale rückwirkend geltend machen?
Ja, Sie können die Homeoffice-Pauschale rückwirkend in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Regelung gilt seit 2020 (damals noch 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage) und wurde ab 2023 auf 6 Euro und 210 Tage erweitert. Steuererklärungen können in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Was zählt als „überwiegend zu Hause arbeiten“?
Ein Tag zählt nur dann, wenn Sie den größten Teil Ihrer Arbeitszeit zu Hause verbracht haben. Wenn Sie vormittags im Büro waren und nur nachmittags im Homeoffice, können Sie diesen Tag nicht ansetzen. Außentermine oder Dienstreisen sind jedoch erlaubt, solange der Arbeitsschwerpunkt in Ihrer Wohnung liegt und Sie nicht Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.
Entwicklung der Homeoffice-Pauschale
| Jahr | Tagessatz | Maximale Tage | Jahreshöchstbetrag |
|---|---|---|---|
| 2020 – 2022 | 5 € | 120 | 600 € |
| 2023 – 2026 | 6 € | 210 | 1.260 € |
Die Anhebung der Pauschale ab 2023 erfolgte als Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die zunehmende Verbreitung von Homeoffice nach der Pandemie. Der Gesetzgeber hat damit die steuerliche Anerkennung der häuslichen Arbeitssituation deutlich verbessert.
Tipps zur Maximierung Ihrer Steuerersparnis
- Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage sorgfältig mit Datum und kurzer Beschreibung der Tätigkeit
- Kombinieren Sie die Homeoffice-Pauschale mit anderen Werbungskosten wie Fachliteratur, Fortbildungen oder Berufskleidung
- Nutzen Sie die Entfernungspauschale für Tage, an denen Sie zur Arbeit fahren (0,30 € bis 0,38 € pro Kilometer)
- Setzen Sie Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl zusätzlich ab (sofort bis 800 €, darüber hinaus über mehrere Jahre)
- Vergessen Sie nicht Gewerkschaftsbeiträge, Berufsverbände oder berufsbedingte Versicherungen
- Prüfen Sie, ob sich in Ihrem Fall ein häusliches Arbeitszimmer mehr lohnt als die Pauschale
Quellenangaben
Bundesministerium der Finanzen (2024). Jahressteuergesetz 2024 – Regelungen zur Homeoffice-Pauschale. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG.
Einkommensteuergesetz (EStG). § 9a – Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bundesgesetzblatt, aktuelle Fassung 2026.
Bundesfinanzministerium (2023). Schreiben zu den Werbungskosten bei der Nutzung der häuslichen Wohnung für berufliche Zwecke. BMF-Schreiben IV C 6 – S 2145/21/10001.
Finanzverwaltung NRW (2024). Anlage N zur Einkommensteuererklärung – Ausfüllhilfe für Werbungskosten. Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.