Dachschrägen Rechner Wohnfläche nach WoFlV § 4

Wohnflächenrechner für Dachschrägen

Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4

Raummaße eingeben

m
Niedrigste Höhe
m
Höchste Höhe
m
Breite der Schräge
m
Länge des Raumes
Anrechenbare Wohnfläche
0,00 m²
von 0,00 m² Gesamtfläche

Detaillierte Aufschlüsselung

Fläche unter 1 m Höhe (0%) 0,00 m²
Fläche 1-2 m Höhe (50%) 0,00 m²
Fläche über 2 m Höhe (100%) 0,00 m²
Visuelle Darstellung der Flächenverteilung
Unter 1 m
1-2 m
Über 2 m
Erklärung: Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4 wird Ihre Dachschrägenfläche entsprechend der Raumhöhe unterschiedlich angerechnet. Bereiche unter 1 Meter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche, Bereiche zwischen 1 und 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet, und Bereiche über 2 Meter werden vollständig als Wohnfläche berücksichtigt.

Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die Wohnflächenverordnung ist seit Januar 2004 in Deutschland gültig und regelt die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen. Sie ist besonders wichtig für Miet- und Kaufverträge, da die Wohnfläche oft die Grundlage für die Preisberechnung darstellt.

Bei Räumen mit Dachschrägen wird die Fläche nicht pauschal berechnet, sondern abhängig von der lichten Raumhöhe differenziert angerechnet. Diese Regelung berücksichtigt, dass niedrige Bereiche unter Dachschrägen nur eingeschränkt nutzbar sind.

Rechtliche Grundlage: Die Anrechnung von Grundflächen unter Dachschrägen ist in § 4 der Wohnflächenverordnung geregelt. Diese Verordnung gilt bundesweit und ist für Wohnraummiete verbindlich.

Anrechnungsfaktoren nach Raumhöhe

Die Wohnflächenverordnung unterscheidet drei Höhenbereiche, die jeweils unterschiedlich zur Wohnfläche gezählt werden:

Raumhöhe Anrechnungsfaktor Erläuterung
Unter 1 Meter 0% Wird nicht zur Wohnfläche gezählt
1 bis 2 Meter 50% Wird zur Hälfte angerechnet
Über 2 Meter 100% Wird vollständig angerechnet

Diese Staffelung ermöglicht eine faire Bewertung der tatsächlich nutzbaren Wohnfläche. Bereiche, in denen man nicht aufrecht stehen kann, werden entsprechend geringer oder gar nicht berücksichtigt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So ermitteln Sie die anrechenbare Wohnfläche unter Ihrer Dachschräge:

  1. Niedrigste Höhe messen: Messen Sie die niedrigste Stelle unter der Dachschräge vom Boden bis zur Decke. Dies ist meist dort, wo das Dach auf die Außenwand trifft.
  2. Höchste Höhe ermitteln: Messen Sie die höchste Stelle im Raum, in der Regel am First oder an der gegenüberliegenden Wand.
  3. Breite der Schräge bestimmen: Messen Sie den horizontalen Abstand zwischen der niedrigsten und der höchsten Stelle.
  4. Raumlänge messen: Messen Sie die Länge des Raumes senkrecht zur Dachschräge, also von Wand zu Wand.
  5. Werte in den Rechner eingeben: Tragen Sie alle gemessenen Werte in die entsprechenden Felder ein und klicken Sie auf „Wohnfläche berechnen“.
Wichtig: Messen Sie immer die lichte Raumhöhe, also den freien Abstand zwischen Boden und Decke. Bauteile wie Balken oder Verkleidungen werden nicht mitgerechnet.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Klassisches Dachgeschoss

Ausgangssituation: Ein Raum mit einer Dachschräge hat folgende Maße:

  • Niedrigste Höhe: 0,80 m
  • Höchste Höhe: 2,60 m
  • Breite der Schräge: 3,50 m
  • Länge des Raumes: 6,00 m

Berechnung: Die Gesamtfläche beträgt 21,00 m². Davon entfallen etwa 2,3 m² auf den Bereich unter 1 m (0% Anrechnung), 10,5 m² auf den Bereich 1-2 m (50% Anrechnung = 5,25 m²) und 8,2 m² auf den Bereich über 2 m (100% Anrechnung). Die anrechenbare Wohnfläche beträgt somit etwa 13,45 m².

Beispiel 2: Flache Dachschräge

Ausgangssituation: Ein Raum mit flacher Dachschräge:

  • Niedrigste Höhe: 1,50 m
  • Höchste Höhe: 2,20 m
  • Breite der Schräge: 2,00 m
  • Länge des Raumes: 4,50 m

Berechnung: Bei diesem Raum liegt die gesamte Fläche zwischen 1 und 2,20 m Höhe. Der größte Teil wird zu 50% angerechnet, nur ein kleiner Bereich über 2 m wird voll angerechnet. Die anrechenbare Wohnfläche liegt bei etwa 5,85 m² von 9,00 m² Gesamtfläche.

Häufige Fragen

Gilt die Wohnflächenverordnung für alle Mietverhältnisse?
Ja, die WoFlV gilt grundsätzlich für alle Wohnraummietverhältnisse in Deutschland. Bei Eigentumswohnungen kann im Kaufvertrag auch eine andere Berechnungsmethode vereinbart werden, etwa nach DIN 277.
Was passiert, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag zu hoch angegeben ist?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Bei erheblichen Abweichungen kann sogar eine Kündigung möglich sein.
Wie messe ich die Raumhöhe korrekt?
Die Raumhöhe wird als lichte Höhe gemessen, also vom fertigen Fußboden bis zur Unterkante der Decke. Abgehängte Decken oder Balken verringern die lichte Höhe entsprechend.
Zählen Nischen und Dachgauben zur Wohnfläche?
Ja, Nischen und Dachgauben werden nach denselben Regeln berechnet. Entscheidend ist auch hier die jeweilige Raumhöhe an der entsprechenden Stelle.
Kann ich die Berechnung selbst durchführen oder brauche ich einen Sachverständigen?
Für eine erste Einschätzung können Sie die Berechnung selbst durchführen. Bei Streitfällen oder für rechtsverbindliche Nachweise empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Sachverständigen.
Unterscheidet sich die Berechnung nach DIN 277 von der WoFlV?
Ja, nach DIN 277 wird häufig die gesamte Grundfläche ohne Abzüge für Dachschrägen berechnet. Dies kann zu Abweichungen von bis zu 30% führen. Die WoFlV ist jedoch für Wohnraummiete maßgeblich.

Tipps für die Wohnflächenoptimierung

Mit diesen Hinweisen nutzen Sie Ihr Dachgeschoss optimal:

  • Nutzen Sie niedrige Bereiche unter 1 m für Stauraum mit Einbauschränken oder Regalen
  • Platzieren Sie Möbel wie Betten oder Sofas in Bereichen mit 1-2 m Höhe, wo aufrechtes Stehen nicht erforderlich ist
  • Reservieren Sie Bereiche über 2 m Höhe für Aktivitäten, bei denen Sie stehen müssen
  • Dachgauben können die nutzbare Wohnfläche erheblich vergrößern, da sie Bereiche mit voller Höhe schaffen
  • Helle Farben und gute Beleuchtung lassen niedrige Bereiche großzügiger wirken

Rechtliche Hinweise zur Flächenberechnung

Bei der Wohnflächenberechnung sind folgende rechtliche Aspekte zu beachten:

Vertragsrelevanz: Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist vertragswesentlich. Eine fehlerhafte Angabe kann zu Mietminderungsansprüchen führen.

Vermieter sind verpflichtet, die Wohnfläche nach anerkannten Methoden zu berechnen. Die Wohnflächenverordnung ist dabei die Standardmethode für Wohnraummietverhältnisse. Abweichungen von mehr als 10% gelten rechtlich als erheblich und berechtigen zur Mietminderung.

Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen sollte die Wohnfläche von einem Sachverständigen vermessen werden. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien und vermeidet spätere Streitigkeiten.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung. Für rechtsverbindliche Berechnungen, insbesondere bei Streitfällen, sollte ein zertifizierter Sachverständiger hinzugezogen werden.

Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277

In Deutschland existieren zwei verschiedene Methoden zur Flächenberechnung:

Kriterium Wohnflächenverordnung (WoFlV) DIN 277
Anwendungsbereich Wohnraummiete Gewerbliche Nutzung, Bauplanung
Dachschrägen Gestaffelte Anrechnung (0%, 50%, 100%) Meist volle Grundfläche
Ergebnis Nutzbare Wohnfläche Brutto-Grundfläche
Rechtliche Verbindlichkeit Bindend für Wohnraummiete Technische Norm, nicht bindend

Die Abweichungen zwischen beiden Methoden können erheblich sein. Bei Dachgeschosswohnungen kann die nach DIN 277 berechnete Fläche um 20-30% höher ausfallen als die nach WoFlV berechnete Wohnfläche.

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