Kirchensteuer Rechner – Steuer nach Bundesland

Kirchensteuer-Rechner

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Monatliche Kirchensteuer

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche sowie einiger jüdischer Gemeinden erhoben wird. Sie dient zur Finanzierung kirchlicher Aktivitäten, sozialer Projekte und der Verwaltung der Religionsgemeinschaften.

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Kirchenartikeln der Weimarer Reichsverfassung. Die Erhebung erfolgt durch das Finanzamt, das die Steuer an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiterleitet.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer wird als prozentualer Zuschlag zur Einkommensteuer oder Lohnsteuer berechnet. Die Formel lautet:

Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz

Der Kirchensteuersatz variiert je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 Prozent der Einkommensteuer, während er in allen anderen Bundesländern bei 9 Prozent liegt.

Beispielrechnungen

Bundesland Einkommensteuer Satz Kirchensteuer (Jahr) Kirchensteuer (Monat)
Bayern 10.000 € 8% 800 € 66,67 €
Nordrhein-Westfalen 10.000 € 9% 900 € 75 €
Baden-Württemberg 15.000 € 8% 1.200 € 100 €
Berlin 15.000 € 9% 1.350 € 112,50 €

Kirchensteuersätze nach Bundesländern

Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab. Deutschland hat zwei verschiedene Kirchensteuersätze:

8% Kirchensteuer:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern

9% Kirchensteuer:

  • Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg
  • Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein, Thüringen

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche oder bestimmte jüdische Gemeinden)
  • Steuerpflichtiges Einkommen bzw. Lohnsteuer oder Einkommensteuer

Angehörige anderer Religionen wie Muslime, Buddhisten oder konfessionslose Personen zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird automatisch vom Gehalt abgezogen, wenn die Mitgliedschaft beim Finanzamt registriert ist.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe unbegrenzt abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen mindert und somit die Steuerlast reduziert.

Durch die Absetzbarkeit reduziert sich die tatsächliche finanzielle Belastung auf etwa 1 Prozent des Bruttoeinkommens für durchschnittliche Einkommen.

Die Kirchensteuer wird in der Anlage Sonderausgaben eingetragen. Das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuerschuld.

Kappungsgrenzen und Besonderheiten

In einigen Bundesländern gibt es sogenannte Kappungsgrenzen, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzen. Diese Regelung greift insbesondere bei hohen Einkommen.

Die Kappungsgrenze liegt je nach Bundesland typischerweise zwischen 2,75 und 4,0 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Bayern hat als einziges Bundesland keine gesetzliche Kappungsgrenze.

Bei Ehepaaren gelten besondere Regelungen. Ist nur ein Partner kirchensteuerpflichtig, wird ein besonderes Kirchgeld erhoben, das sich nach dem gemeinsamen Einkommen richtet. Die Höhe beträgt zwischen 96 und 3.600 Euro pro Jahr, abhängig vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kirchensteuer vermeiden?
Die einzige Möglichkeit, die Kirchensteuer zu vermeiden, ist der Austritt aus der Kirche. Dieser erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht und wird dem Finanzamt gemeldet. Ab dem Folgemonat entfällt dann die Kirchensteuerpflicht.
Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?
Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab und führt sie an das Finanzamt ab. Selbstständige zahlen die Kirchensteuer im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
Was passiert, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ändert sich der Kirchensteuersatz entsprechend. Das Finanzamt passt die Berechnung automatisch an. Ein Umzug von Bayern nach Nordrhein-Westfalen erhöht beispielsweise den Satz von 8 auf 9 Prozent.
Zahlen Rentner auch Kirchensteuer?
Ja, Rentner zahlen Kirchensteuer, wenn sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind und ihre Rente über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt. Die Kirchensteuer wird auf die von der Rente zu zahlende Einkommensteuer erhoben.
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Die Kirchensteuer finanziert kirchliche Aktivitäten wie Gottesdienste, Seelsorge, Jugendarbeit, soziale Projekte, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser sowie die Verwaltung und Instandhaltung kirchlicher Gebäude.
Muss ich als Student Kirchensteuer zahlen?
Studenten zahlen nur dann Kirchensteuer, wenn sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben, das den Grundfreibetrag übersteigt. Bei einem Minijob (520 Euro pro Monat) oder reinem BAföG-Bezug fällt in der Regel keine Kirchensteuer an.

Kirchenaustritt und seine Folgen

Ein Kirchenaustritt befreit von der Kirchensteuerpflicht, hat aber auch weitere Konsequenzen. Der Austritt muss persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden und ist mit einer Gebühr verbunden, die je nach Bundesland zwischen 0 und 60 Euro liegt.

Nach dem Austritt entfallen kirchliche Rechte wie die kirchliche Trauung, Taufe der Kinder, Firmung oder Konfirmation sowie ein kirchliches Begräbnis. Eine Wiederaufnahme in die Kirche ist möglich, die Kirchensteuerpflicht lebt dann wieder auf.

Der Kirchenaustritt wird dem Finanzamt automatisch gemeldet und wirkt sich ab dem Folgemonat auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale aus.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen (2026). Kirchensteuer in Deutschland: Rechtliche Grundlagen und Erhebungsverfahren.
  • Kirchensteuerinfo.de. Kirchensteuersätze nach Bundesländern. Verfügbar unter: https://www.kirchensteuerinfo.de
  • Finanztip (2025). Kirchensteuer berechnen und absetzen in der Steuererklärung. Verfügbar unter: https://www.finanztip.de/kirchensteuer/
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 140 in Verbindung mit den Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung.
  • Smart-Rechner.de (2026). Kirchensteuerrechner: Aktuelle Berechnungsgrundlagen für 2026.
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