Kirchensteuer-Rechner
Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche sowie einiger jüdischer Gemeinden erhoben wird. Sie dient zur Finanzierung kirchlicher Aktivitäten, sozialer Projekte und der Verwaltung der Religionsgemeinschaften.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Kirchenartikeln der Weimarer Reichsverfassung. Die Erhebung erfolgt durch das Finanzamt, das die Steuer an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiterleitet.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer wird als prozentualer Zuschlag zur Einkommensteuer oder Lohnsteuer berechnet. Die Formel lautet:
Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz
Der Kirchensteuersatz variiert je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 Prozent der Einkommensteuer, während er in allen anderen Bundesländern bei 9 Prozent liegt.
Beispielrechnungen
| Bundesland | Einkommensteuer | Satz | Kirchensteuer (Jahr) | Kirchensteuer (Monat) |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 10.000 € | 8% | 800 € | 66,67 € |
| Nordrhein-Westfalen | 10.000 € | 9% | 900 € | 75 € |
| Baden-Württemberg | 15.000 € | 8% | 1.200 € | 100 € |
| Berlin | 15.000 € | 9% | 1.350 € | 112,50 € |
Kirchensteuersätze nach Bundesländern
Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab. Deutschland hat zwei verschiedene Kirchensteuersätze:
8% Kirchensteuer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
9% Kirchensteuer:
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg
- Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz, Saarland
- Sachsen, Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein, Thüringen
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz in Deutschland
- Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche oder bestimmte jüdische Gemeinden)
- Steuerpflichtiges Einkommen bzw. Lohnsteuer oder Einkommensteuer
Angehörige anderer Religionen wie Muslime, Buddhisten oder konfessionslose Personen zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird automatisch vom Gehalt abgezogen, wenn die Mitgliedschaft beim Finanzamt registriert ist.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe unbegrenzt abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen mindert und somit die Steuerlast reduziert.
Durch die Absetzbarkeit reduziert sich die tatsächliche finanzielle Belastung auf etwa 1 Prozent des Bruttoeinkommens für durchschnittliche Einkommen.
Die Kirchensteuer wird in der Anlage Sonderausgaben eingetragen. Das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuerschuld.
Kappungsgrenzen und Besonderheiten
In einigen Bundesländern gibt es sogenannte Kappungsgrenzen, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzen. Diese Regelung greift insbesondere bei hohen Einkommen.
Die Kappungsgrenze liegt je nach Bundesland typischerweise zwischen 2,75 und 4,0 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Bayern hat als einziges Bundesland keine gesetzliche Kappungsgrenze.
Bei Ehepaaren gelten besondere Regelungen. Ist nur ein Partner kirchensteuerpflichtig, wird ein besonderes Kirchgeld erhoben, das sich nach dem gemeinsamen Einkommen richtet. Die Höhe beträgt zwischen 96 und 3.600 Euro pro Jahr, abhängig vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen.
Häufig gestellte Fragen
Kirchenaustritt und seine Folgen
Ein Kirchenaustritt befreit von der Kirchensteuerpflicht, hat aber auch weitere Konsequenzen. Der Austritt muss persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden und ist mit einer Gebühr verbunden, die je nach Bundesland zwischen 0 und 60 Euro liegt.
Nach dem Austritt entfallen kirchliche Rechte wie die kirchliche Trauung, Taufe der Kinder, Firmung oder Konfirmation sowie ein kirchliches Begräbnis. Eine Wiederaufnahme in die Kirche ist möglich, die Kirchensteuerpflicht lebt dann wieder auf.
Der Kirchenaustritt wird dem Finanzamt automatisch gemeldet und wirkt sich ab dem Folgemonat auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale aus.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (2026). Kirchensteuer in Deutschland: Rechtliche Grundlagen und Erhebungsverfahren.
- Kirchensteuerinfo.de. Kirchensteuersätze nach Bundesländern. Verfügbar unter: https://www.kirchensteuerinfo.de
- Finanztip (2025). Kirchensteuer berechnen und absetzen in der Steuererklärung. Verfügbar unter: https://www.finanztip.de/kirchensteuer/
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 140 in Verbindung mit den Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung.
- Smart-Rechner.de (2026). Kirchensteuerrechner: Aktuelle Berechnungsgrundlagen für 2026.