Solidaritätszuschlag Rechner 2026
Berechnen Sie, ob und wie viel Solidaritätszuschlag Sie zahlen müssen
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, die seit 1991 in Deutschland erhoben wird. Er beträgt grundsätzlich 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für etwa 90 Prozent der Steuerzahler vollständig abgeschafft.
Die Abschaffung erfolgte durch die Einführung einer Freigrenze: Nur wenn Ihre Einkommensteuer diese Grenze übersteigt, müssen Sie Solidaritätszuschlag zahlen. Für das Jahr 2026 liegt diese Freigrenze bei 20.350 Euro für Alleinstehende und 40.700 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
Freigrenzen 2026
Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden jährlich angepasst. Unterhalb dieser Grenzen fällt kein Solidaritätszuschlag an.
| Veranlagungsart | Freigrenze 2026 | Freigrenze 2025 |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 € | 19.950 € |
| Zusammenveranlagung | 40.700 € | 39.900 € |
Berechnungsmethode
Die Berechnung des Solidaritätszuschlags erfolgt in drei Stufen:
Nullzone (keine Zahlung)
Liegt Ihre Einkommensteuer unterhalb der Freigrenze, zahlen Sie keinen Solidaritätszuschlag. Dies betrifft die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Deutschland.
Milderungszone (reduzierte Zahlung)
Überschreitet Ihre Einkommensteuer die Freigrenze, wird nicht sofort der volle Satz von 5,5 Prozent fällig. In der Milderungszone gilt eine Sonderregelung: Der Solidaritätszuschlag darf maximal 11,9 Prozent des Betrags betragen, um den Ihre Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt.
Die Formel lautet: Soli = (Einkommensteuer – Freigrenze) × 11,9%
Diese Zone endet, wenn die Berechnung nach der Milderungszonenformel den gleichen Betrag ergibt wie die Vollberechnung mit 5,5 Prozent.
Vollbesteuerung
Oberhalb der Milderungszone zahlen Sie den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die gesamte Einkommensteuer.
Die Formel lautet: Soli = Einkommensteuer × 5,5%
Rechenbeispiele
Situation: Einzelveranlagung, Einkommensteuer 18.000 €
Berechnung: Da 18.000 € unter der Freigrenze von 20.350 € liegen, fällt kein Solidaritätszuschlag an.
Ergebnis: 0,00 € Solidaritätszuschlag
Situation: Einzelveranlagung, Einkommensteuer 25.000 €
Berechnung: (25.000 € – 20.350 €) × 11,9% = 4.650 € × 11,9% = 553,35 €
Kontrolle Vollsatz: 25.000 € × 5,5% = 1.375 €
Ergebnis: 553,35 € Solidaritätszuschlag (Milderungszone greift, da niedriger als Vollsatz)
Situation: Zusammenveranlagung, Einkommensteuer 80.000 €
Berechnung Milderungszone: (80.000 € – 40.700 €) × 11,9% = 4.677,70 €
Berechnung Vollsatz: 80.000 € × 5,5% = 4.400 €
Ergebnis: 4.400 € Solidaritätszuschlag (Vollsatz greift, da niedriger als Milderungszonenberechnung)
Grenzen der Milderungszone
Die Milderungszone endet, wenn beide Berechnungsmethoden zum gleichen Ergebnis führen. Dies ist der Fall bei:
| Veranlagungsart | Beginn Milderungszone | Ende Milderungszone |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 20.350 € | ca. 58.597 € |
| Zusammenveranlagung | 40.700 € | ca. 117.194 € |
Häufige Fragen
Historische Entwicklung
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 erstmals eingeführt, zunächst befristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung. Nach einer kurzen Aussetzung wurde er 1995 dauerhaft mit einem Satz von 5,5 Prozent etabliert.
Im Jahr 2021 erfolgte die größte Reform: Die Einführung von Freigrenzen befreite etwa 90 Prozent der bisherigen Zahler vollständig vom Solidaritätszuschlag. Nur Personen mit hohen Einkommen zahlen seither noch den Zuschlag.
| Jahr | Freigrenze Single | Freigrenze Verheiratet |
|---|---|---|
| 2021 | 16.956 € | 33.912 € |
| 2022 | 16.956 € | 33.912 € |
| 2023 | 17.543 € | 35.086 € |
| 2024 | 18.130 € | 36.260 € |
| 2025 | 19.950 € | 39.900 € |
| 2026 | 20.350 € | 40.700 € |
Tipps zur Reduzierung
Da der Solidaritätszuschlag direkt an die Einkommensteuer gekoppelt ist, können Sie ihn durch Maßnahmen zur Senkung Ihrer Steuerlast reduzieren:
Werbungskosten geltend machen
Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Werbungskosten abzusetzen. Dazu gehören Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und doppelte Haushaltsführung. Jeder Euro an Werbungskosten senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit auch die Einkommensteuer.
Sonderausgaben optimieren
Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorgeaufwendungen und Spenden sind als Sonderausgaben absetzbar. Insbesondere Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente können Ihre Steuerlast erheblich senken.
Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern, sofern sie eine zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
Ehepaare: Veranlagungswahl prüfen
Verheiratete Paare sollten prüfen, ob eine Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung günstiger ist. In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung vorteilhaft, besonders wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (2025). Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995. Berlin: BMF.
- Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) in der Fassung vom 15. Oktober 2002, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019.
- Bundesregierung Deutschland (2025). Steuerentlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Verfügbar unter: bundesregierung.de
- Finanzverwaltung (2026). Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags. BMF-Schreiben vom 30. November 2025.
- Deutsches Steuerrecht (2025). Kommentar zum Solidaritätszuschlaggesetz. Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt.