Waisenrente Rechner 2026
Ermitteln Sie die Höhe Ihrer Halb- oder Vollwaisenrente mit aktuellen Rentenwerten
Berechnung Ihrer Waisenrente
Ihre berechnete Waisenrente
| Position | Betrag |
|---|
Was ist die Waisenrente?
Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Kindern zusteht, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben sind. Sie dient dazu, die finanzielle Versorgung der Kinder nach dem Verlust eines Elternteils sicherzustellen.
Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente
| Merkmal | Halbwaisenrente | Vollwaisenrente |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Ein Elternteil verstorben | Beide Elternteile verstorben |
| Höhe | 10% des Rentenanspruchs | 20% des Rentenanspruchs |
| Durchschnittliche Höhe (2026) | ca. 220 € monatlich | ca. 435 € monatlich |
| Zusätzliche Leistungen | Zuschlag nach Beitragszeiten | Zuschlag nach Beitragszeiten beider Elternteile |
Voraussetzungen für die Waisenrente
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Damit Kinder Anspruch auf Waisenrente haben, muss der verstorbene Elternteil bestimmte Voraussetzungen erfüllt haben:
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von mindestens 5 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- Bei Tod durch Arbeitsunfall genügt bereits ein einziger Monat Beitragszeit
- Sonderregelung: Tod innerhalb von 6 Jahren nach Ausbildungsende mit mindestens einem Jahr Beitragszahlung in den letzten zwei Lebensjahren
- Bereits bezogene Rente des Verstorbenen erfüllt automatisch die Voraussetzungen
Berechtigte Kinder
Als Kinder im Sinne der Waisenrente gelten:
- Leibliche Kinder des Verstorbenen
- Adoptivkinder
- Stiefkinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
- Pflegekinder, die im Haushalt aufgenommen waren
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt lebten oder überwiegend unterhalten wurden
Dauer der Waisenrentenzahlung
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Eine Verlängerung bis zum 27. Lebensjahr ist möglich unter folgenden Bedingungen:
- Schul- oder Berufsausbildung: Solange sich die Waise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet
- Übergangszeit: Während einer Übergangszeit von maximal vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- Freiwilligendienst: Während der Ableistung eines freiwilligen Dienstes wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst
- Behinderung: Bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die die Waise daran hindert, sich selbst zu unterhalten (ohne Altersgrenze)
Berechnung der Waisenrente im Detail
Grundbetrag
Die Waisenrente setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Halbwaisenrente: 10% der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte
- Vollwaisenrente: 20% der Versichertenrente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch
Zuschlag an Entgeltpunkten
Zusätzlich zum Grundbetrag wird ein Zuschlag gewährt, der sich nach folgenden Faktoren richtet:
- Anzahl der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen
- Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten
- Zugangsfaktor (bei vorzeitigem Rentenbeginn mit Abschlägen)
Der Zuschlag wird durch eine komplexe Formel berechnet, die die rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berücksichtigt. Je länger der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat, desto höher fällt der Zuschlag aus.
Aktueller Rentenwert 2026
Für die Berechnung wird der aktuelle Rentenwert herangezogen. Dieser beträgt:
- 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026: 40,79 € pro Entgeltpunkt
- Ab 1. Juli 2026 (voraussichtlich): 42,30 € pro Entgeltpunkt
Einkommensanrechnung bei Waisenrenten
Wenn die Waise eigenes Einkommen erzielt, kann dies auf die Waisenrente angerechnet werden. Dies betrifft jedoch nur Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags.
Freibetrag für Waisenrenten
Der Freibetrag berechnet sich als das 17,6-fache des aktuellen Rentenwerts:
- 2026 (bis Juni): 40,79 € × 17,6 = 717,90 € monatlich
- Erhöhung für jedes eigene Kind: zusätzlich ca. 228 € pro Kind
Anrechnung des überschreitenden Einkommens
Liegt das monatliche Nettoeinkommen über dem Freibetrag, werden 40% des übersteigenden Betrags von der Waisenrente abgezogen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Waisenrente versteuern?
Ja, Waisenrenten unterliegen der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Renten, die 2026 beginnen, sind 84% der Rente steuerpflichtig. Allerdings liegt die Waisenrente meist unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, sodass in der Praxis oft keine Steuern anfallen.
Bin ich während des Bezugs der Waisenrente krankenversichert?
Ja, Bezieher von Waisenrenten sind beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Dies gilt automatisch, solange die Waisenrente gezählt wird.
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung die Waisenrente beziehe und nebenbei arbeite?
Nebeneinkünfte aus einer Beschäftigung während der Ausbildung werden auf die Waisenrente angerechnet, wenn sie den Freibetrag überschreiten. Minijobs bis 538 € (2024) bleiben meist unter dem Freibetrag und führen zu keiner Kürzung.
Kann ich Waisenrente auch rückwirkend beantragen?
Die Waisenrente kann bis zu 12 Monate rückwirkend ab dem Todeszeitpunkt des Elternteils beantragt werden. Es ist daher wichtig, den Antrag zeitnah zu stellen.
Was passiert bei einem Studium im Ausland?
Auch während eines Studiums im Ausland besteht grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente auch ins Ausland.
Gibt es Unterschiede zwischen Ost und West?
Seit Juli 2024 ist der Rentenwert bundesweit einheitlich. Es gibt keine Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Waisenrente.
Wie beantrage ich die Waisenrente?
Die Waisenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich in einer Beratungsstelle stellen. Benötigt werden: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde der Waise, Nachweise über Ausbildung oder Studium sowie Versicherungsnummer des Verstorbenen.
Abschläge und Zugangsfaktoren
Wenn der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hatte, können Abschläge auf die Rente anfallen. Diese wirken sich auch auf die Waisenrente aus.
Mögliche Abschläge
| Alter bei Tod | Abschlag | Zugangsfaktor |
|---|---|---|
| Reguläres Rentenalter erreicht | 0% | 1,0 |
| Zwischen 60 und 63 Jahren | 0,3% pro Monat vor dem 63. Geburtstag | variabel (0,964-0,999) |
| Vor dem 60. Geburtstag | 10,8% (maximal) | 0,892 |
Der Zugangsfaktor wird mit den Entgeltpunkten multipliziert und bestimmt so die endgültige Rentenhöhe. Ein niedrigerer Zugangsfaktor bedeutet eine dauerhaft geringere Waisenrente.
Waisenrente und andere Leistungen
Kombination mit anderen Sozialleistungen
Die Waisenrente kann grundsätzlich neben anderen Leistungen bezogen werden:
- Kindergeld: Waisenrente und Kindergeld werden parallel gezahlt und beeinflussen sich nicht gegenseitig
- BAföG: Waisenrente wird als Einkommen auf den BAföG-Anspruch angerechnet
- Wohngeld: Waisenrente zählt als Einkommen bei der Wohngeldberechnung
- Bürgergeld: Waisenrente wird auf Bürgergeld angerechnet
Mehrere Waisenrenten
Hat eine Waise Anspruch auf mehrere Halbwaisenrenten (z.B. durch Stiefvater und leiblichen Vater), wird nur die höchste Rente ausgezahlt. Eine Kombination mehrerer Waisenrenten ist nicht möglich.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung (2026). Renten für Hinterbliebene – Waisenrente. Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VI – Gesetzliche Rentenversicherung, §§ 48, 67, 78. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Deutsche Rentenversicherung (2026). Aktuelle Werte der Rentenversicherung. Rentenwert und Rechengrößen 2026.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025). Rechengrößenverordnung 2026. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung.
- Deutsche Rentenversicherung (2025). Hinterbliebenenrenten: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Informationsbroschüre.