AFBG-Förderungsrechner
Ermitteln Sie Ihren persönlichen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG für Ihre berufliche Fortbildung.
Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit)
Ihre AFBG-Förderung
Zusammensetzung Ihrer Förderung
Wie funktioniert das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt Fachkräfte finanziell bei ihrer beruflichen Weiterbildung. Die Förderung setzt sich aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstigen Darlehen der KfW zusammen.
Förderbestandteile im Überblick
| Kostenart | Maximalbetrag | Zuschuss | Darlehen |
|---|---|---|---|
| Lehrgangsgebühren | 15.000 € | 50% | 50% |
| Prüfungsgebühren | 2.000 € | 50% | 50% |
| Meisterprüfungsprojekt | 2.000 € | 50% | 50% |
| Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) | 1.019 € monatlich | 100% | 0% |
Voraussetzungen für die Förderung
Um Aufstiegs-BAföG zu erhalten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Die angestrebte Fortbildung liegt über dem Niveau von Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfungen
- Die Fortbildung bereitet auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vor (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt)
- Mindestens 400 Unterrichtsstunden bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen (200 Stunden für erste Fortbildungsstufe in Teilzeit)
- Kein Master- oder gleichwertiger Hochschulabschluss vorhanden
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitfortbildung
Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen können einen monatlichen Unterhaltsbeitrag erhalten, der vollständig als Zuschuss gewährt wird:
- Alleinstehende: Bis zu 1.019 € monatlich (Grundbedarf 511 € + Wohnbedarf 360 € + Erhöhungsbetrag 60 € + ggf. Versicherungszuschläge 88 €)
- Verheiratete: Zusätzlich 235 € für Ehepartner oder Lebenspartner
- Eltern: Zusätzlich 235 € pro Kind mit Kindergeldanspruch
Wichtig zu wissen
Der Unterhaltsbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig. Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners werden auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Die hier berechneten Werte stellen Maximalbeträge dar.
Rückzahlung und Darlehenserlass
Der Darlehensanteil der Förderung muss nach Abschluss der Fortbildung zurückgezahlt werden:
- Rückzahlungsbeginn wird vom Förderamt festgelegt
- Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren
- Mindestrate: 128 € monatlich
- Zinsgünstiges KfW-Darlehen
- Sondertilgungen jederzeit kostenfrei möglich
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
Wenn Sie Ihre Fortbildungsprüfung erfolgreich bestehen, erlässt Ihnen die KfW 50% des Darlehensanteils für Lehrgangs-, Prüfungs- und Materialkosten. Dies reduziert Ihre tatsächliche Rückzahlungssumme erheblich.
So beantragen Sie Aufstiegs-BAföG
Die Antragstellung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, in der Regel am Wohnort oder am Ort der Fortbildungsstätte:
- Formblatt A ausfüllen (persönliche Angaben, Fortbildungsvorhaben, familiäre Verhältnisse)
- Formblatt B von der Fortbildungseinrichtung ausfüllen lassen
- Bei Vollzeit: Formblätter C (Ehepartner) und weitere Nachweise zu Einkommen und Vermögen
- Erforderliche Unterlagen beifügen (Lebenslauf, Ausbildungszeugnisse, Berufsnachweis)
- Antrag beim zuständigen Amt einreichen
Tipp zur Antragstellung
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, am besten vor Beginn der Maßnahme. Eine rückwirkende Förderung ist nur begrenzt möglich. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Ja, Sie können für bis zu drei Fortbildungsstufen gefördert werden: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Pro Fortbildungsstufe ist jedoch nur eine Förderung möglich.
Nein, das Aufstiegs-BAföG ist altersunabhängig. Jeder, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, kann unabhängig vom Alter gefördert werden.
Nach Genehmigung durch die KfW erfolgt die Auszahlung jeweils zum Monatsende für den Folgemonat. Der Zuschussanteil für die Lehrgangskosten wird bei Nachweis der Fälligkeit ausgezahlt.
Ja, eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte die wöchentliche Arbeitszeit jedoch 10 Stunden nicht überschreiten, da das Einkommen auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet wird.
Bereits ausgezahlte Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Darlehen bleibt jedoch bestehen und muss nach den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden.
Ja, auch Fernlehrgänge und Online-Fortbildungen können gefördert werden, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen und auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereiten.
Nein, das KfW-Darlehen wird ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung gewährt. Es ist ein besonders zinsgünstiges Förderinstrument.
Geförderte Abschlüsse
Das Aufstiegs-BAföG fördert eine Vielzahl von Fortbildungen auf drei Qualifikationsstufen:
Geprüfter Berufsspezialist
Fortbildungen zum geprüften Servicetechniker, Fachberater, Prozessmanager oder vergleichbare Qualifikationen der ersten Fortbildungsstufe.
Bachelor Professional
Klassische Meisterfortbildungen wie Handwerksmeister, Industriemeister, Fachmeister sowie Abschlüsse zum Fachwirt, Fachkaufmann oder staatlich geprüften Techniker.
Master Professional
Höhere Fortbildungen wie Betriebswirt, Technischer Betriebswirt oder vergleichbare Qualifikationen, die auf einem Bachelor-Professional-Abschluss aufbauen.
Quellen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Berlin. Online verfügbar unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
- Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2020 (BGBl. I S. 2566)
- KfW Bankengruppe: Aufstiegs-BAföG (172) – Produktinformationen und Konditionen. Frankfurt am Main. Online verfügbar unter: www.kfw.de
- Bundesverwaltungsamt (BVA): Richtlinien für die Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Köln. Aktuelle Fassung 2024
- Statistisches Bundesamt: Förderstatistik zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Wiesbaden. Jahresbericht 2023