Steuervorteil Heirat Rechner
Optimieren Sie Ihre Steuerklassenwahl und maximieren Sie Ihr Nettoeinkommen
Partner 1
Partner 2
Ihr Steuervorteil durch die Heirat
Steuerklassen nach der Heirat
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie haben jedoch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen:
| Kombination | Geeignet für | Vorteil |
|---|---|---|
| IV/IV | Ähnliche Einkommen | Gleichmäßige Steuerbelastung |
| III/V | Unterschiedliche Einkommen | Höheres Nettoeinkommen für Besserverdiener |
| IV/IV mit Faktor | Alle Einkommensverhältnisse | Präzise Steuerberechnung |
Steuerliche Vorteile der Heirat
- Ehegattensplitting: Gemeinsame Veranlagung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen
- Doppelter Grundfreibetrag: 24.192 € für Ehepaare (2025)
- Optimale Steuerklassenwahl: Flexibilität bei der Wahl der Steuerklassenkombination
- Kinderfreibetrag: 9.600 € pro Kind und Jahr (2025)
- Übertragung ungenutzter Freibeträge zwischen den Ehepartnern
- Steuerfreie Übertragung von Vermögen zwischen Ehepartnern
Wichtige Steuertermine und Fristen
Steuerklassenwechsel
Ein Wechsel der Steuerklasse ist bis zum 30. November des Jahres möglich und wird ab dem folgenden Monat wirksam.
Steuererklärung
Bei der Steuerklassenkombination III/V ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend.
Faktor-Verfahren
Das Faktor-Verfahren muss jährlich neu beantragt werden und berücksichtigt die tatsächliche Steuerschuld.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in den anderen Bundesländern.
Häufige Szenarien und Empfehlungen
Ähnliche Einkommen (Unterschied unter 20%): Steuerklasse IV/IV ist meist optimal, da die Steuerbelastung gleichmäßig verteilt wird.
Große Einkommensunterschiede: Die Kombination III/V kann vorteilhaft sein, wobei der Besserverdiener Steuerklasse III wählt.
Ein Partner arbeitet nicht: Steuerklasse III für den arbeitenden Partner ist meist die beste Wahl.
Schwankende Einkommen: Das Faktor-Verfahren (IV/IV mit Faktor) bietet die präziseste Steuerberechnung.
Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben von der Steuerklassenwahl unberührt und werden wie folgt berechnet:
- Rentenversicherung: 18,6% (je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6% (je zur Hälfte)
- Krankenversicherung: 14,6% + Zusatzbeitrag (je zur Hälfte)
- Pflegeversicherung: 3,6% (je zur Hälfte, 2025 erhöht)