RVG Rechner – Anwaltskosten berechnen online

RVG Rechner

Berechnen Sie Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührenberechnung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten berechnet werden können.

Gebührenarten im RVG

Das RVG unterscheidet zwischen verschiedenen Gebührenarten, die je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit anfallen:

Gebührenart Beschreibung Gebührensatz
Verfahrensgebühr Für die Führung des Verfahrens 0,8 – 2,0
Terminsgebühr Für die Wahrnehmung von Terminen 0,8 – 1,5
Einigungsgebühr Bei außergerichtlicher Einigung 0,5 – 2,0
Beratungsgebühr Für Beratungsgespräche 0,3 – 2,5

Streitwertberechnung

Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren. Er richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten am Verfahren.

Wichtiger Hinweis: Die Gebührenberechnung kann je nach Einzelfall variieren. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Gebührentabelle nach Streitwert

Streitwert (€) Gebühr (€) Streitwert (€) Gebühr (€)
bis 500 35 bis 10.000 273
bis 1.000 53 bis 25.000 436
bis 1.500 71 bis 50.000 654
bis 2.000 89 bis 100.000 981
bis 3.000 125 bis 200.000 1.416
bis 5.000 179 bis 500.000 2.287

Besonderheiten verschiedener Rechtsgebiete

Familienrecht: Hier gelten oft besondere Gebührensätze, insbesondere bei Scheidungsverfahren und Sorgerechtsstreitigkeiten.

Strafrecht: Die Gebühren richten sich nach besonderen Vorschriften, da oft kein Streitwert bestimmbar ist.

Arbeitsrecht: Vor den Arbeitsgerichten herrscht in der ersten Instanz Anwaltszwang nur für Arbeitgeber.

Auslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zu den Gebühren können Auslagen anfallen:

• Postgebühren und Telekommunikationskosten
• Fahrtkosten
• Dokumentengebühren
• Gerichtskosten

Vereinbarung abweichender Gebühren

In bestimmten Fällen können Rechtsanwalt und Mandant abweichende Gebühren vereinbaren. Dies ist insbesondere bei Erfolgshonorar oder Pauschalgebühren möglich, unterliegt aber gesetzlichen Beschränkungen.

Nach oben scrollen