Rentenzeitrechner
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn und die verbleibende Zeit bis zur Rente
Rentenarten und Voraussetzungen
Regelaltersrente
- Renteneintritt mit 67 Jahren (Jahrgang ab 1964)
- Mindestversicherungszeit: 5 Jahre
- Keine Abschläge
- Schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre
Altersrente für langjährig Versicherte
- Renteneintritt ab 63 Jahren möglich
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
- Abschläge: 0,3% pro Monat (max. 14,4%)
- Regulärer Beginn: 65-67 Jahre je nach Jahrgang
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Renteneintritt mit 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)
- Mindestversicherungszeit: 45 Jahre
- Keine Abschläge
- Auch „Rente mit 63“ genannt
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Renteneintritt mit 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
- Schwerbehinderung: GdB ≥ 50
- Vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlägen möglich
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Regelaltersrente | Rente mit 45 Jahren | Schwerbehindertenrente | Früheste Rente mit Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 64 Jahre | 61 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate | 61 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate | 61 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate | 61 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate | 61 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate | 61 Jahre, 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 65 Jahre | 62 Jahre |
Wichtiger Hinweis
Die Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine genaue Rentenberechnung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen qualifizierten Berater.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Abschläge berechnet?
- 0,3% pro Monat vorzeitiger Rentenbeginn
- Maximaler Abschlag: 14,4% (48 Monate)
- Abschläge gelten lebenslang
- Ausgleich durch Zusatzbeiträge möglich
Was zählt als Beitragszeit?
- Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung
- Freiwillige Beitragszeiten
- Zeiten der Kindererziehung
- Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
Besonderheiten bei Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung mindestens 50
- Gültiger Schwerbehindertenausweis erforderlich
- Zwei Jahre früher ohne Abschläge
- Bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen
Hinzuverdienst in der Rente
- Vollrente: Hinzuverdienst bis 6.300€ jährlich
- Darüber hinaus: Teilrente möglich
- Keine Grenzen ab Regelaltersgrenze
- Steuerliche Behandlung beachten