Rentenzeitrechner – Renteneintritt berechnen

Rentenzeitrechner

Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn und die verbleibende Zeit bis zur Rente

Rentenarten und Voraussetzungen

Regelaltersrente

  • Renteneintritt mit 67 Jahren (Jahrgang ab 1964)
  • Mindestversicherungszeit: 5 Jahre
  • Keine Abschläge
  • Schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre

Altersrente für langjährig Versicherte

  • Renteneintritt ab 63 Jahren möglich
  • Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
  • Abschläge: 0,3% pro Monat (max. 14,4%)
  • Regulärer Beginn: 65-67 Jahre je nach Jahrgang

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Renteneintritt mit 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)
  • Mindestversicherungszeit: 45 Jahre
  • Keine Abschläge
  • Auch „Rente mit 63“ genannt

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Renteneintritt mit 65 Jahren (ab Jahrgang 1964)
  • Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
  • Schwerbehinderung: GdB ≥ 50
  • Vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlägen möglich

Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr

Geburtsjahr Regelaltersrente Rente mit 45 Jahren Schwerbehindertenrente Früheste Rente mit Abschlag
1958 66 Jahre 64 Jahre 64 Jahre 61 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 65 Jahre 62 Jahre

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine genaue Rentenberechnung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen qualifizierten Berater.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Abschläge berechnet?

  • 0,3% pro Monat vorzeitiger Rentenbeginn
  • Maximaler Abschlag: 14,4% (48 Monate)
  • Abschläge gelten lebenslang
  • Ausgleich durch Zusatzbeiträge möglich

Was zählt als Beitragszeit?

  • Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung
  • Freiwillige Beitragszeiten
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes

Besonderheiten bei Schwerbehinderung

  • Grad der Behinderung mindestens 50
  • Gültiger Schwerbehindertenausweis erforderlich
  • Zwei Jahre früher ohne Abschläge
  • Bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen

Hinzuverdienst in der Rente

  • Vollrente: Hinzuverdienst bis 6.300€ jährlich
  • Darüber hinaus: Teilrente möglich
  • Keine Grenzen ab Regelaltersgrenze
  • Steuerliche Behandlung beachten
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