Kapitalertragsteuer Rechner 2026 – Steuer berechnen

Kapitalertragsteuer-Rechner

Ihre gesamte Steuerlast

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Kapitalerträge 0,00 €
Sparer-Pauschbetrag 0,00 €
Steuerpflichtige Erträge 0,00 €
Kapitalertragsteuer (25%) 0,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5%) 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 €
Effektiver Steuersatz 0,00 %
Netto-Ertrag nach Steuern 0,00 €

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die automatisch von Ihrer Bank oder Ihrem Broker auf Kapitalerträge einbehalten wird. In Deutschland beträgt der Basissatz 25 Prozent auf alle steuerpflichtigen Kapitalerträge. Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer werden der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. Diese Steuer wird auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, da sie die Steuerpflicht auf Kapitalerträge in den meisten Fällen vollständig abdeckt.

Welche Erträge unterliegen der Besteuerung?

  • Zinsen aus Spareinlagen, Tagesgeld und Festgeld
  • Dividenden aus Aktien und Investmentfonds
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fonds)
  • Ausschüttungen von ETFs und anderen Investmentfonds
  • Erträge aus Zertifikaten und Derivaten
  • Zinsen aus Anleihen und Pfandbriefen

Berechnung der Steuerlast im Detail

Die Gesamtsteuerlast setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Der Grundbetrag ist die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf die steuerpflichtigen Erträge. Darauf werden zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berechnet. Für Mitglieder einer Kirche kommt noch die Kirchensteuer hinzu, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer beträgt.

Gesamte Steuerlast = Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
Kapitalertragsteuer = Steuerpflichtige Erträge × 0,25
Solidaritätszuschlag = Kapitalertragsteuer × 0,055
Kirchensteuer = Kapitalertragsteuer × (0,08 oder 0,09)

Effektive Steuersätze im Überblick

Konstellation Effektiver Steuersatz
Ohne Kirchensteuer 26,375%
Mit 8% Kirchensteuer (BY, BW) 27,819%
Mit 9% Kirchensteuer (andere Bundesländer) 27,995%

Der Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der verhindert, dass bereits kleine Kapitalerträge versteuert werden müssen. Seit 2023 beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro pro Person bei Einzelveranlagung und 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften bei gemeinsamer Veranlagung. Nur Erträge, die diesen Betrag überschreiten, unterliegen der Kapitalertragsteuer.

So nutzen Sie den Freibetrag optimal

Um den Sparer-Pauschbetrag automatisch zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag behält das Kreditinstitut automatisch Steuern auf alle Erträge ein. Sie können Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen, solange die Summe aller Aufträge den maximalen Freibetrag nicht überschreitet. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Freistellungsaufträge sorgt dafür, dass Sie den Freibetrag vollständig ausschöpfen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben und Ihre Erträge unter dem Pauschbetrag liegen, können Sie die zu viel gezahlten Steuern über Ihre Einkommensteuererklärung zurückholen. Dies ist allerdings aufwendiger als ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag.

Rechenbeispiele für verschiedene Szenarien

Beispiel 1: Alleinstehende Person ohne Kirchensteuer

Ausgangssituation: Eine alleinstehende Person erzielt 3.500 Euro Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen. Sie ist nicht kirchensteuerpflichtig und hat einen vollständigen Freistellungsauftrag erteilt.

  • Kapitalerträge: 3.500,00 €
  • Sparer-Pauschbetrag: -1.000,00 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 2.500,00 €
  • Kapitalertragsteuer (25%): 625,00 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5%): 34,38 €
  • Gesamte Steuerlast: 659,38 €
  • Netto-Ertrag: 2.840,62 €

Beispiel 2: Verheiratetes Paar mit Kirchensteuer

Ausgangssituation: Ein verheiratetes Paar erzielt gemeinsam 8.000 Euro Kapitalerträge. Beide sind in Bayern kirchensteuerpflichtig und haben einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro.

  • Kapitalerträge: 8.000,00 €
  • Sparer-Pauschbetrag: -2.000,00 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 6.000,00 €
  • Kapitalertragsteuer (25%): 1.500,00 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5%): 82,50 €
  • Kirchensteuer (8%): 120,00 €
  • Gesamte Steuerlast: 1.702,50 €
  • Netto-Ertrag: 6.297,50 €

Beispiel 3: Kapitalerträge unter dem Freibetrag

Ausgangssituation: Eine alleinstehende Person erzielt 750 Euro Zinsen aus einem Tagesgeldkonto. Die Erträge liegen unter dem Sparer-Pauschbetrag.

  • Kapitalerträge: 750,00 €
  • Sparer-Pauschbetrag: -1.000,00 € (nur 750 € werden benötigt)
  • Steuerpflichtige Erträge: 0,00 €
  • Gesamte Steuerlast: 0,00 €
  • Netto-Ertrag: 750,00 €

In diesem Fall fallen keine Steuern an, da die Erträge vollständig durch den Freibetrag gedeckt sind.

Sonderfälle und Ausnahmen

Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge nach Ihrem individuellen Steuersatz günstiger wäre als die pauschale Abgeltungssteuer. Dies lohnt sich besonders für Geringverdiener, Studenten oder Rentner mit niedrigen Einkünften. Die Beantragung erfolgt über die jährliche Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP.

Verlustverrechnung bei Wertpapierverkäufen

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Ihre Bank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf, in dem realisierte Verluste gesammelt werden. Diese Verluste reduzieren die steuerpflichtigen Gewinne im selben Jahr. Nicht verrechnete Verluste können auf das folgende Jahr vorgetragen werden. Bei mehreren Depots können Sie Verlustbescheinigungen anfordern und die Verluste in Ihrer Steuererklärung über verschiedene Institute hinweg verrechnen.

Ausländische Kapitalerträge

Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland wird häufig bereits eine Quellensteuer im Ausland einbehalten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Sie die ausländische Steuer auf Ihre deutsche Steuerschuld anrechnen lassen. Hierfür ist eine Erklärung in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung erforderlich. Die Anrechnung ist auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

Teilfreistellung bei Investmentfonds

Bestimmte Investmentfonds profitieren von einer Teilfreistellung, die einen Teil der Erträge von der Besteuerung ausnimmt. Die Höhe der Freistellung hängt von der Fondskategorie ab. Aktienfonds erhalten beispielsweise eine Teilfreistellung von 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent und Immobilienfonds 60 oder 80 Prozent. Diese Freistellung wird automatisch von Ihrer Bank berücksichtigt und reduziert die steuerpflichtigen Erträge.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In den meisten Fällen ist dies nicht erforderlich, da die Abgeltungssteuer die Steuerpflicht bereits abdeckt. Sie müssen Kapitalerträge nur angeben, wenn Sie eine Günstigerprüfung wünschen, Verluste verrechnen möchten, ausländische Einkünfte erzielt haben oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben und zu viel Steuern gezahlt wurden.

Kann ich die Kapitalertragsteuer zurückfordern?

Ja, in bestimmten Situationen ist dies möglich. Wenn Ihre gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, aber dennoch Steuern einbehalten wurden, können Sie diese über die Steuererklärung zurückholen. Auch bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent können Sie durch die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen.

Was passiert, wenn ich mehrere Depots habe?

Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag beliebig auf verschiedene Banken und Broker aufteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den maximalen Freibetrag nicht überschreitet. Eine strategische Aufteilung kann sinnvoll sein, wenn Sie bei verschiedenen Instituten unterschiedlich hohe Erträge erwarten.

Wie werden Kryptowährungen besteuert?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Wenn Sie Kryptowährungen länger als ein Jahr halten, sind die Gewinne steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer sind Gewinne über 600 Euro steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Gilt der Freibetrag auch für Kinder?

Ja, auch Kinder haben Anspruch auf den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Eltern können für ihre minderjährigen Kinder Freistellungsaufträge erteilen. Zusätzlich steht Kindern der Grundfreibetrag zu, sodass deutlich höhere Kapitalerträge steuerfrei bleiben können, wenn eine Steuererklärung für das Kind eingereicht wird.

Steueroptimierung für Anleger

Eine durchdachte Steuerstrategie kann Ihre Nettorendite erheblich verbessern. Der wichtigste Schritt ist die vollständige Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags durch rechtzeitige Erteilung von Freistellungsaufträgen. Überprüfen Sie jährlich, ob Ihre Aufträge noch optimal verteilt sind und passen Sie diese bei Bedarf an.

Strategien zur Steuerminimierung

  • Verluste gezielt realisieren, um sie mit Gewinnen zu verrechnen (Tax Loss Harvesting)
  • Langfristige Anlagestrategie verfolgen, um von niedrigeren effektiven Steuersätzen zu profitieren
  • Thesaurierende Fonds nutzen, um Steuern zeitlich zu strecken
  • Bei Ehepaaren Depot auf beide Partner verteilen, um beide Freibeträge optimal zu nutzen
  • Timing von Verkäufen über Jahreswechsel verteilen, um Steuerzahlungen zu strecken
  • Nutzung von steuerlich begünstigten Altersvorsorgeformen wie Riester oder Rürup
Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Angaben dienen ausschließlich zu Bildungszwecken und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für individuelle Steuerfragen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt wenden. Steuergesetze können sich ändern, und persönliche Umstände können die Besteuerung beeinflussen.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Finanzen (2026). Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Berlin: Bundesministerium der Finanzen.
Bundesministerium der Finanzen (2025). Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. Verfügbar unter: www.bundesfinanzministerium.de
Deutsche Bundesbank (2025). Statistiken zur Kapitalertragsteuer und Sparverhalten in Deutschland. Monatsbericht Dezember 2025. Frankfurt am Main: Deutsche Bundesbank.
Bundeszentralamt für Steuern (2026). Merkblatt zur Kapitalertragsteuer und zum Steuerabzug bei Kapitalerträgen. Bonn: Bundeszentralamt für Steuern.
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (2025). Praxishinweise zur Abgeltungsteuer und Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen. Düsseldorf: IDW Verlag.
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