Mutterschaftsgeld Rechner
Ihre Mutterschaftsgeld-Berechnung
Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für erwerbstätige Frauen während der Mutterschutzfristen. Es wird für die Zeit vor und nach der Geburt gezahlt und soll den Verdienstausfall kompensieren.
Wichtig: Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt als Zuschuss.
Anspruchsvoraussetzungen
Gesetzlich Versicherte:
– Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
– Anspruch auf Krankengeld
– Arbeitsverhältnis oder Arbeitslosengeld-Bezug
Privat Versicherte:
– Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung
– Kein Anspruch auf tägliches Mutterschaftsgeld
– Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
– Anspruch auf Krankengeld
– Arbeitsverhältnis oder Arbeitslosengeld-Bezug
Privat Versicherte:
– Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung
– Kein Anspruch auf tägliches Mutterschaftsgeld
Mutterschutzfristen
Vor der Geburt:
6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
Nach der Geburt:
– 8 Wochen bei normaler Geburt
– 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
– Bei Behinderung des Kindes: 12 Wochen
6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
Nach der Geburt:
– 8 Wochen bei normaler Geburt
– 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
– Bei Behinderung des Kindes: 12 Wochen
Berechnung des Mutterschaftsgeldes
Das Mutterschaftsgeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag. Liegt das durchschnittliche Nettoentgelt über 390 Euro monatlich (entspricht 13 Euro täglich), zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz.
Beispielrechnung:
Durchschnittliches Nettoeinkommen: 2.400 € monatlich
Tägliches Nettoeinkommen: 80 € (2.400 € ÷ 30 Tage)
Mutterschaftsgeld Krankenkasse: 13 € täglich
Arbeitgeberzuschuss: 67 € täglich (80 € – 13 €)
Gesamt täglich: 80 €
Durchschnittliches Nettoeinkommen: 2.400 € monatlich
Tägliches Nettoeinkommen: 80 € (2.400 € ÷ 30 Tage)
Mutterschaftsgeld Krankenkasse: 13 € täglich
Arbeitgeberzuschuss: 67 € täglich (80 € – 13 €)
Gesamt täglich: 80 €
Antragstellung und Fristen
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte rechtzeitig vor Beginn der Mutterschutzfrist gestellt werden. Benötigt wird eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Nach der Geburt muss die Geburtsurkunde nachgereicht werden.
Besondere Situationen
Frühgeburt:
Die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Tage werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.
Fehlgeburt:
Bei einer Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 8 Wochen.
Die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Tage werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.
Fehlgeburt:
Bei einer Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 8 Wochen.
Steuerliche Behandlung
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Bei der Steuererklärung muss das erhaltene Mutterschaftsgeld angegeben werden.