Ferienjob Steuer Rechner 2026 – Steuerrückerstattung

Steuerrechner für Ferienjobs 2026

Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung:

0,00 €

Bruttoeinkommen 0,00 €
Sozialversicherung 0,00 €
Werbungskostenpauschale 1.230,00 €
Pendlerpauschale 0,00 €
Grundfreibetrag 2026 12.348,00 €
Zu versteuerndes Einkommen 0,00 €

So funktioniert die Steuerrückerstattung bei Ferienjobs

Warum bekommen Ferienjobber Steuern zurück?

Wenn Sie während der Ferien arbeiten und Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, zahlen Sie zunächst mehr Steuern als nötig. Der Grund: Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würden Sie das ganze Jahr über dieses Gehalt verdienen. Da Sie aber nur wenige Monate arbeiten, bleibt Ihr Jahreseinkommen meist deutlich unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026).

Durch eine Einkommensteuererklärung können Sie sich die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Dies gilt besonders für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die nur in den Sommerferien oder semesterfreien Zeiten arbeiten.

Der Grundfreibetrag 2026

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Das bedeutet: Wenn Ihr gesamtes Jahreseinkommen nach Abzug aller Freibeträge unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Falls dennoch Lohnsteuer einbehalten wurde, haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung.

Welche Freibeträge können Sie nutzen?

Freibetrag Betrag 2026 Erklärung
Grundfreibetrag 12.348 € Existenzminimum, das steuerfrei bleibt
Werbungskostenpauschale 1.230 € Automatischer Abzug für Arbeitskosten
Pendlerpauschale 0,30 € pro km Erste 20 km einfache Strecke zur Arbeit
Pendlerpauschale erhöht 0,38 € pro km Ab dem 21. Kilometer einfache Strecke
Sozialversicherung Tatsächliche Beiträge Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung ist für Ferienjobber nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert. Sie sollten eine Steuererklärung abgeben, wenn:
  • Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer von Ihrem Gehalt einbehalten hat
  • Sie mehrere Ferienjobs gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt haben
  • Sie in Steuerklasse VI eingruppiert wurden (zweiter Job)
  • Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt
  • Sie hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hatten

Achtung: Sie haben bis zu vier Jahre Zeit, um Ihre Steuererklärung nachzureichen und sich die Steuerrückerstattung zu sichern. Für das Steuerjahr 2026 können Sie also bis Ende 2030 eine Erklärung abgeben.

Kurzfristige Beschäftigung vs. Minijob

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn Sie nicht mehr als 70 Tage oder 3 Monate im Kalenderjahr arbeiten. Bei dieser Beschäftigungsform fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse, meist Steuerklasse I. Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent abführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorteil: Keine Sozialabgaben bedeutet mehr Netto vom Brutto. Gezahlte Lohnsteuer können Sie sich vollständig zurückholen, wenn Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Minijob (Geringfügige Beschäftigung)

Seit 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat. Bei einem Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber übernimmt pauschale Abgaben. Diese Beschäftigungsform eignet sich, wenn Sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum arbeiten möchten.

Wichtig: Wenn Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreiten Sie die 603-Euro-Grenze insgesamt, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Schritt-für-Schritt zur Steuerrückerstattung

1. Lohnsteuerbescheinigung anfordern

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese enthält alle wichtigen Angaben zu Ihrem Verdienst und den einbehaltenen Steuern. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf.

2. Steuer-Identifikationsnummer bereithalten

Für die Steuererklärung benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Diese elfstellige Nummer wurde Ihnen bereits bei Geburt zugeteilt. Sie finden sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder auf Schreiben vom Finanzamt.

3. Steuererklärung erstellen

Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER (das Online-Portal der Finanzverwaltung) oder mit einer Steuersoftware erstellen. Alternativ gibt es auch die klassische Papierform. Für einfache Fälle reicht meist der Mantelbogen und die Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).

4. Werbungskosten geltend machen

Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt. Hatten Sie höhere Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fachliteratur), können Sie diese mit Belegen nachweisen und zusätzlich absetzen.

5. Steuererklärung einreichen und auf Bescheid warten

Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen. Anschließend erhalten Sie einen Steuerbescheid mit der Höhe Ihrer Rückerstattung. Das Geld wird direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Häufige Fragen zur Ferienjob-Steuer

Muss ich als Schüler Steuern zahlen?

Grundsätzlich ist auch das Einkommen von Schülern steuerpflichtig. Allerdings greifen hier die gleichen Freibeträge wie für alle anderen Arbeitnehmer. Solange Ihr Jahreseinkommen unter 12.348 Euro (2026) liegt, zahlen Sie effektiv keine Steuern. Falls doch Lohnsteuer einbehalten wurde, erhalten Sie diese über die Steuererklärung zurück.

Was passiert, wenn ich mehrere Ferienjobs habe?

Haben Sie mehrere Arbeitgeber im selben Jahr, wird Ihr erster Job in Steuerklasse I abgerechnet. Jeder weitere Job fällt automatisch in Steuerklasse VI, was höhere Steuerabzüge bedeutet. Keine Sorge: Über die Steuererklärung wird alles korrekt abgerechnet, und Sie erhalten zu viel gezahlte Steuern zurück.

Wie lange dauert die Steuerrückerstattung?

Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 12 Wochen rechnen. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, besonders während der Hauptsaison von Mai bis Juli. Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung auf Ihr Bankkonto.

Kann ich auch Kosten für Arbeitskleidung absetzen?

Typische Berufskleidung, die Sie ausschließlich bei der Arbeit tragen (z. B. Sicherheitsschuhe, Kochjacke, Laborkittel), können Sie als Werbungskosten absetzen. Normale Alltagskleidung, auch wenn Sie diese hauptsächlich für die Arbeit nutzen, wird nicht anerkannt. Sammeln Sie die Belege und tragen Sie die Kosten in der Anlage N ein.

Verliere ich das Kindergeld, wenn ich einen Ferienjob mache?

Nein, Sie müssen sich keine Sorgen um das Kindergeld machen. Seit 2012 spielt die Höhe Ihres Einkommens für den Kindergeldanspruch Ihrer Eltern keine Rolle mehr. Sie können also so viel arbeiten und verdienen, wie Sie möchten, ohne dass das Kindergeld gefährdet ist.

Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse Anwendung bei Ferienjobs Lohnsteuerabzug
Steuerklasse I Erste Beschäftigung, unverheiratet Normal, ab ca. 1.160 € monatlich
Steuerklasse VI Zweite und weitere Beschäftigungen Sehr hoch, ab dem ersten Euro
Minijob Bis 603 € monatlich Keine Lohnsteuer für Arbeitnehmer
Kurzfristige Beschäftigung Max. 70 Tage oder 3 Monate Nach Steuerklasse oder pauschal 25%

Tipps für maximale Steuerrückerstattung

  • Bewahren Sie alle Belege auf: Fahrkarten, Tankquittungen, Rechnungen für Arbeitskleidung
  • Nutzen Sie die Pendlerpauschale: Auch wenn Sie mit dem Fahrrad fahren, können Sie diese geltend machen
  • Geben Sie auch bei geringen Beträgen eine Steuererklärung ab: Selbst 50 Euro Rückerstattung lohnen sich
  • Reichen Sie die Steuererklärung zeitnah ein: So erhalten Sie Ihr Geld schneller zurück
  • Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid: Kontrollieren Sie, ob alle Angaben korrekt übernommen wurden
  • Nutzen Sie Steuersoftware oder ELSTER: Das erleichtert die Erstellung erheblich
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitstage genau: Wichtig für die Pendlerpauschale

Besonderheiten bei verschiedenen Beschäftigungsformen

Kellnern und Trinkgeld

Trinkgelder, die Sie direkt von Gästen erhalten, sind steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Anders sieht es aus, wenn das Trinkgeld über die Rechnung läuft und vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Dann gilt es als normaler Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer.

Nachhilfe und Privatstunden

Wenn Sie Nachhilfe als Angestellter bei einem Nachhilfeinstitut geben, wird ganz normal Lohnsteuer abgeführt. Arbeiten Sie hingegen selbstständig und geben privat Nachhilfe, müssen Sie dies beim Finanzamt anmelden. Hier gelten andere Regeln, und Sie benötigen möglicherweise eine Steuernummer für gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte.

Arbeit in der Landwirtschaft

Saisonarbeit in der Landwirtschaft (Erdbeeren pflücken, Spargel stechen) wird häufig als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet. Hier kann der Arbeitgeber oft eine pauschale Lohnsteuer von 5 Prozent entrichten. Trotzdem lohnt sich eine Steuererklärung, wenn Ihr Jahreseinkommen niedrig ist.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen (2026). Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. Abgerufen von www.bundesfinanzministerium.de
  • Lohnsteuer-kompakt (2024). Grundfreibetrag und Steuertarife: Änderungen 2024 bis 2026. Lohnsteuer-kompakt Verlag.
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (2025). Ferienjob: So kannst du als Schüler Steuern sparen. VLH Ratgeber.
  • Finanztip (2025). Werbungskostenpauschale / Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Finanztip Verbraucherinformation.
  • Minijob-Zentrale (2026). Aktuelle Entwicklungen zur geringfügigen Beschäftigung. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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