Wohngeldrechner 2026 – Anspruch prüfen

Wohngeld 2026 berechnen

Alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben
Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder vor Abzügen
Kaltmiete plus Nebenkosten (ohne Heizkosten)
Die Mietstufe richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau

Ihr voraussichtlicher Wohngeldanspruch

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Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Es wird als monatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei Wohneigentum gewährt. Seit der Wohngeld-Reform 2023 profitieren rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland von dieser Leistung. Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das Wohngeld richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen. Ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeld, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden.

  • Personen mit geringem Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • Studierende ohne BAföG-Bezug
  • Auszubildende ohne Berufsausbildungsbeihilfe
  • Familien mit Kindern unterhalb der Einkommensgrenze

Faktoren der Wohngeldberechnung

Die Höhe des Wohngeldes wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet, die drei wesentliche Faktoren berücksichtigt. Diese Faktoren werden in einem komplexen Verfahren miteinander verrechnet, um den individuellen Anspruch zu ermitteln.

Die drei Hauptfaktoren:
  • Haushaltsgröße: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Gesamteinkommen: Monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträge
  • Wohnkosten: Miete oder Belastung bis zum jeweiligen Höchstbetrag

Mietstufen in Deutschland

Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietniveau widerspiegeln. Die Mietstufe bestimmt die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete bei der Wohngeldberechnung. Jede Gemeinde ist einer Mietstufe zugeordnet, die sich nach dem durchschnittlichen Mietpreisniveau richtet.

Mietstufe Mietpreisniveau Beispielstädte
I Sehr günstig Görlitz, Pirmasens, Salzwedel
II Günstig Cottbus, Gera, Wilhelmshaven
III Mittel Chemnitz, Kaiserslautern, Schwerin
IV Durchschnittlich Bremen, Karlsruhe, Rostock
V Erhöht Dresden, Leipzig, Nürnberg
VI Hoch Hamburg, Köln, Stuttgart
VII Sehr hoch Frankfurt, München, Sylt

Höchstbeträge für Miete 2026

Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximalen Beträge, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden können. Diese Höchstbeträge sind nach Haushaltsgröße und Mietstufe gestaffelt und beinhalten die Klimakomponente sowie die Entlastung bei Heizkosten.

Personen Stufe I Stufe IV Stufe VII
1 Person 490,60 € 640,60 € 806,60 €
2 Personen 604,40 € 786,40 € 987,40 €
3 Personen 720,80 € 936,80 € 1.174,80 €
4 Personen 840,20 € 1.090,20 € 1.371,20 €
5 Personen 958,60 € 1.246,60 € 1.566,60 €

Wohngeld Plus seit 2023

Mit der Wohngeld-Reform 2023 wurde das Wohngeld Plus eingeführt, das deutlich höhere Leistungen bietet als zuvor. Die Reform beinhaltet eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente, die gemeinsam bis zu 50 Prozent mehr Wohngeld bedeuten können. Durch diese Änderungen hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte mehr als verdoppelt.

Neuerungen beim Wohngeld Plus:
  • Erhöhung der Leistungen um durchschnittlich 190 Euro pro Monat
  • Dauerhafte Heizkostenkomponente zur Abfederung gestiegener Energiekosten
  • Klimakomponente zur Unterstützung energetischer Sanierungen
  • Anpassungsmechanismus an Miet- und Einkommensentwicklung

Antragstellung und Bewilligung

Der Wohngeldantrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises gestellt werden. Für die Bearbeitung sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, der Mietvertrag sowie die letzte Betriebskostenabrechnung. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate, danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Wohngeldantrag mit allen erforderlichen Anlagen
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder
  • Mietvertrag oder Nachweis über Eigentum
  • Aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • Personalausweise aller Haushaltsmitglieder
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen

Häufige Fragen zum Wohngeld

Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Deshalb sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Behörde kann Ihnen eine Frist zur Nachreichung fehlender Dokumente setzen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist keine Sozialleistung im engeren Sinne und wird daher bei den meisten anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet. Es kann jedoch Auswirkungen auf den Anspruch anderer Leistungen haben, weshalb Sie eine Beratung in Anspruch nehmen sollten.
Muss ich das Wohngeld zurückzahlen?
Wohngeld ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Nur wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder sich Ihre Einkommens- oder Wohnsituation wesentlich verändert hat, ohne dass Sie dies gemeldet haben, kann eine Rückforderung erfolgen.
Was passiert bei Einkommensänderungen während des Bewilligungszeitraums?
Wesentliche Änderungen der Einkommens- oder Wohnverhältnisse müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. Dies kann zu einer Neuberechnung und Anpassung des Wohngeldes führen. Bei erheblichen Einkommenssteigerungen kann der Anspruch auch entfallen.
Können Studierende Wohngeld beziehen?
Studierende können Wohngeld erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben oder BAföG als Volldarlehen beziehen. Auch wenn das Studium dem Grunde nach nicht mit BAföG gefördert werden kann, ist ein Wohngeldanspruch möglich. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Wohngeldbehörde und liegt typischerweise zwischen 4 und 12 Wochen. In Zeiten hoher Antragszahlen kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Hinweise zur Nutzung des Rechners

Dieser Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung über Ihren möglichen Wohngeldanspruch für 2026. Die Berechnung basiert auf einer vereinfachten Formel und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Klimakomponente und Heizkostenpauschale. Das tatsächliche Wohngeld kann abweichen, da die behördliche Berechnung zusätzliche Faktoren wie individuelle Freibeträge, besondere Belastungen und weitere Einkommensarten einbezieht.

Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Die Angaben in diesem Rechner ersetzen keine professionelle Beratung und dienen ausschließlich der ersten Einschätzung Ihrer Situation.

Quellenangaben

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2023). Wohngeld-Plus-Gesetz (WoGPlusG). Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes. Berlin: BMWSB.
Bundesrat (2024). Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes. Drucksache 520/24. Berlin.
Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2357).
Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (2023). Evaluation der Wohngeldreform 2023. IW-Policy Paper Nr. 4/2023. Köln: IW Medien.
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