Saisonkennzeichen Steuer Rechner 2026 kostenlos

Saisonkennzeichen Steuer Rechner

Berechnen Sie präzise die anteilige Kfz-Steuer für Ihre saisonale Zulassung – Motorrad, Cabrio, Wohnmobil und mehr

Ihre anteilige Kfz-Steuer für die Saison
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Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen ermöglicht es Fahrzeughaltern, ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zuzulassen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 Monaten frei gewählt werden und wird durch zwei Zahlen am rechten Rand des Kennzeichens angezeigt – die obere Zahl kennzeichnet den Beginn, die untere das Ende der Saison.

Vorteile des Saisonkennzeichens

  • Kfz-Steuer wird nur für die zugelassenen Monate berechnet und anteilig erhoben
  • Versicherungsbeiträge fallen ebenfalls nur für den Nutzungszeitraum an
  • Automatische Wiederzulassung jedes Jahr – kein erneuter Behördengang erforderlich
  • Planungssicherheit für saisonale Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile
  • Erhebliche Kostenersparnis bei Fahrzeugen, die nicht ganzjährig genutzt werden

Für welche Fahrzeuge eignet sich ein Saisonkennzeichen?

Besonders beliebt sind Saisonkennzeichen bei:

  • Motorrädern (klassischerweise April bis Oktober)
  • Cabrios und Roadster für die warme Jahreszeit
  • Wohnmobilen und Wohnwagen für die Reisesaison
  • Oldtimern, die nur bei schönem Wetter bewegt werden
  • Zweitfahrzeugen für Freizeitaktivitäten
Wichtig: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Straßenverkehr bewegt noch auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Wie wird die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen berechnet?

Die Steuerberechnung für Saisonkennzeichen erfolgt auf Basis der regulären Jahressteuer, die dann anteilig nach der Anzahl der zugelassenen Monate ermittelt wird.

Berechnungsformel für Pkw (Benzin)

Die Jahressteuer für Benziner setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Hubraumbezogener Sockelbetrag: 2,00 € je angefangene 100 cm³
  • CO₂-bezogener Anteil: Ab Überschreitung des Freibetrags 2,00 € je g/km (gestaffelt je nach CO₂-Höhe)

Formel Saisonsteuer: (Jahressteuer ÷ 12) × Anzahl der Monate

Berechnungsformel für Pkw (Diesel)

  • Hubraumbezogener Sockelbetrag: 9,50 € je angefangene 100 cm³
  • CO₂-bezogener Anteil: Identisch mit Benzinern

Berechnungsformel für Motorräder

Für Motorräder gilt eine vereinfachte Berechnung ohne CO₂-Komponente:

Jahressteuer: (Hubraum ÷ 25) × 1,84 €

Saisonsteuer: (Jahressteuer ÷ 12) × Anzahl der Monate

CO₂-Freibeträge nach Erstzulassung

Erstzulassung CO₂-Freibetrag Steuersatz ab Überschreitung
Ab 2021 95 g/km 2,00 € – 4,00 € je g/km (gestaffelt)
2012 – 2013 110 g/km 2,00 € je g/km
Bis 2011 120 g/km 2,00 € je g/km

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Motorrad mit 650 cm³

Szenario: Ein Motorrad mit 650 cm³ Hubraum wird von April bis September (6 Monate) zugelassen.

  • Jahressteuer: (650 ÷ 25) × 1,84 = 47,84 €
  • Monatsbeitrag: 47,84 ÷ 12 = 3,99 €
  • Saisonsteuer: 3,99 × 6 = 23,94 €
  • Ersparnis gegenüber Ganzjahres-Zulassung: 23,90 €

Beispiel 2: Benzin-Cabrio (1.600 cm³, 140 g/km CO₂)

Szenario: Ein Cabrio, Erstzulassung 2022, wird von Mai bis Oktober (6 Monate) zugelassen.

  • Sockelbetrag: (1.600 ÷ 100) × 2,00 = 32,00 €
  • CO₂-Anteil: (140 – 95) × 2,00 = 90,00 €
  • Jahressteuer: 32,00 + 90,00 = 122,00 €
  • Saisonsteuer: (122,00 ÷ 12) × 6 = 61,00 €
  • Ersparnis gegenüber Ganzjahres-Zulassung: 61,00 €

Beispiel 3: Wohnmobil mit Dieselmotor (2.800 cm³, 180 g/km CO₂)

Szenario: Wohnmobil, zugelassen von März bis Oktober (8 Monate).

  • Sockelbetrag: (2.800 ÷ 100) × 9,50 = 266,00 €
  • CO₂-Anteil: (180 – 95) × 2,00 = 170,00 €
  • Jahressteuer: 266,00 + 170,00 = 436,00 €
  • Saisonsteuer: (436,00 ÷ 12) × 8 = 290,67 €
  • Ersparnis gegenüber Ganzjahres-Zulassung: 145,33 €

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Saisonkennzeichen jedes Jahr neu beantragen?

Nein, einmal beantragt gilt das Saisonkennzeichen automatisch für jede Saison. Sie müssen es nicht jährlich erneuern. Das Fahrzeug ist in dem festgelegten Zeitraum automatisch zugelassen und versichert.

Kann ich den Zeitraum nachträglich ändern?

Ja, der Saisonzeitraum kann bei der Zulassungsbehörde geändert werden. Dafür ist eine Ummeldung erforderlich, bei der neue Kennzeichen mit den aktualisierten Monatsangaben ausgegeben werden.

Was passiert, wenn ich außerhalb der Saison fahre?

Das Fahren außerhalb des Zulassungszeitraums gilt als Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne gültige Zulassung. Dies kann mit Bußgeldern ab 40 Euro sowie Punkten in Flensburg geahndet werden. In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe.

Darf ich außerhalb der Saison zu Werkstatt oder TÜV fahren?

Ja, Fahrten zur Werkstatt, zur Haupt- oder Abgasuntersuchung sowie zur Zulassungsbehörde sind auch außerhalb der Saison erlaubt. Diese müssen jedoch auf direktem Weg erfolgen und vorher bei der Versicherung angemeldet werden.

Wo muss ich das Fahrzeug außerhalb der Saison abstellen?

Das Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden. Geeignet sind private Grundstücke, Garagen oder gemietete Stellplätze.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen finanziell?

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich in der Regel, wenn Sie das Fahrzeug weniger als 10 Monate im Jahr nutzen. Je kürzer die Saison, desto höher die Ersparnis bei Steuer und Versicherung. Berücksichtigen Sie jedoch die Kosten für einen Stellplatz außerhalb der Saison.

Kann ich die Saison bei Bedarf kurzfristig verlängern?

Nein, die Saison ist für das gesamte Jahr festgelegt und kann nicht kurzfristig verlängert werden. Änderungen sind nur durch eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle möglich, was mit Kosten und neuem Kennzeichen verbunden ist.

Tipps zur optimalen Nutzung

Wählen Sie den Zeitraum bewusst

Überlegen Sie genau, wann Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen möchten. Für Motorräder ist April bis Oktober üblich, für Cabrios oft Mai bis September. Je kürzer die Saison, desto höher die Ersparnis.

Berücksichtigen Sie Wartungstermine

Planen Sie TÜV-, HU- oder Wartungstermine möglichst innerhalb der Saison ein, um Sonderfahrten zu vermeiden. Melden Sie notwendige Fahrten außerhalb der Saison rechtzeitig bei Ihrer Versicherung an.

Sicherer Stellplatz spart Ärger

Investieren Sie in einen geeigneten Stellplatz für die saisonfreie Zeit. Das Fahrzeug ist vor Witterung geschützt und Sie vermeiden Bußgelder wegen unzulässigen Parkens.

Wintervorbereitung nicht vergessen

Bereiten Sie Ihr Fahrzeug am Saisonende entsprechend vor: Tank auffüllen, Batterie laden oder ausbauen, Reifen prüfen und das Fahrzeug abdecken.

Vergleichen Sie verschiedene Saisonlängen

Nutzen Sie den Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Manchmal ist der Unterschied zwischen 6 und 7 Monaten minimal, bietet aber mehr Flexibilität.

Quellen und weiterführende Links

  1. Bundesministerium der Finanzen (2026). Kraftfahrzeugsteuer-Rechner. Verfügbar unter: www.bundesfinanzministerium.de
  2. Zoll (2026). Kraftfahrzeugsteuer – Steuerberechnung und Saisonkennzeichen. Hauptzollamt Deutschland.
  3. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 5 Abs. 2 – Besteuerung von Saisonkennzeichen. Bundesgesetzblatt.
  4. ADAC (2026). Kfz-Steuer-Rechner und CO₂-Besteuerung. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
  5. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 9 – Saisonkennzeichen. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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