Arbeitgeberbrutto Rechner
Berechnen Sie die gesamten Personalkosten inklusive aller Lohnnebenkosten
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Was ist das Arbeitgeberbrutto?
Das Arbeitgeberbrutto umfasst alle Kosten, die einem Arbeitgeber für einen Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören neben dem Bruttolohn auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und weitere Lohnnebenkosten.
Aktuelle Beitragssätze 2025
| Sozialversicherung | Arbeitgeberanteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3% + 0,85% Zusatzbeitrag |
| Rentenversicherung | 9,3% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% |
| Pflegeversicherung | 1,7% |
| Unfallversicherung | ~1,6% (branchenabhängig) |
Lohnnebenkosten im Detail
Die Lohnnebenkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Gesetzliche Sozialversicherung
- Krankenversicherung: 7,3% + kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Rentenversicherung: 9,3% des beitragspflichtigen Entgelts
- Arbeitslosenversicherung: 1,3% bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Pflegeversicherung: 1,7% (in Sachsen 1,2%)
Weitere Arbeitgeberkosten
- Unfallversicherung: Branchenabhängig, durchschnittlich 1,6%
- Umlage U1: Entgeltfortzahlung bei Krankheit (ca. 2,5%)
- Umlage U2: Mutterschaftsaufwendungen (ca. 0,22%)
- Insolvenzgeldumlage: 0,15% des Bruttolohns
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer und damit auch die Nettoauszahlung:
Steuerklasse I
Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Standardfreibetrag von 11.604 € jährlich.
Steuerklasse II
Alleinerziehende mit Kindern. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € für das erste Kind.
Steuerklasse III
Verheiratete mit höherem Einkommen. Günstigste Steuerklasse mit doppeltem Grundfreibetrag.
Steuerklasse IV
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide Partner haben Steuerklasse IV.
Geldwerte Vorteile
Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die steuerlich dem Bruttolohn hinzugerechnet werden:
- Dienstwagen (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)
- Jobticket oder Tankgutscheine
- Betriebliche Krankenversicherung
- Essenszuschüsse über 8,80 € täglich
- Wohnungsgestellung oder Mietzuschüsse
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
| Sozialversicherung | West (monatlich) | Ost (monatlich) |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175,00 € | 5.175,00 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050,00 € | 7.750,00 € |