Flexirente Zuverdienst Rechner | 2026 Aktivrente

Flexirente Zuverdienst Rechner

Berechnen Sie Ihre Rente mit Hinzuverdienst nach den aktuellen Regelungen 2026

Ihr Geburtsjahr bestimmt Ihre Regelaltersgrenze
Ihre volle gesetzliche Altersrente in Euro
Wählen Sie zwischen 10% und 99,99% (100 = Vollrente)
Ihr geplantes Arbeitseinkommen neben der Rente

Ihre Berechnung

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Erläuterung

Wie funktioniert die Flexirente mit Zuverdienst?

Die Flexirente ermöglicht es Ihnen, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Sie können wählen, ob Sie eine Vollrente oder eine Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten möchten. Die Regelungen zum Hinzuverdienst hängen davon ab, ob Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorzeitige Altersrente beziehen.

Aktivrente ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 profitieren Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, von der neuen Aktivrente. Diese ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Die Aktivrente gilt als finanzieller Anreiz, um Fachkräfte länger im Arbeitsleben zu halten.

Regelaltersgrenze und vorzeitige Altersrente

Die Regelaltersgrenze wird schrittweise angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten, für später Geborene steigt sie in Zwei-Monats-Schritten weiter an. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Seit 2023: Die Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrenten wurden komplett aufgehoben. Sie können auch bei Frührente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Teilrente als flexible Option

Bei der Teilrente können Sie zwischen 10% und 99,99% Ihrer Vollrente wählen. Der verbleibende Anteil ermöglicht es Ihnen, weiterhin Rentenansprüche aufzubauen. Eine Teilrente von 99,99% bietet besondere Vorteile: Sie behalten Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld, die Vollrentner verlieren würden.

Hinzuverdienstgrenzen im Überblick

Rentenstatus Hinzuverdienstgrenze Besonderheiten
Regelaltersgrenze erreicht Unbegrenzt Aktivrente: bis 2.000 € monatlich steuerfrei
Vorzeitige Altersrente (ab 2023) Unbegrenzt Keine Kürzung der Rente mehr
Teilrente (10-99,99%) Unbegrenzt Weitere Rentenansprüche werden aufgebaut
Volle Erwerbsminderungsrente 20.763 € jährlich (2026) Überschreitung führt zu Kürzungen
Teilweise Erwerbsminderungsrente 41.527 € jährlich (2026) Überschreitung führt zu Kürzungen

Vorteile der Flexirente

  • Flexibler Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
  • Möglichkeit, Rente und Arbeitseinkommen zu kombinieren
  • Aufbau weiterer Rentenansprüche während der Teilrente
  • Steuerliche Vorteile durch die Aktivrente ab 2026
  • Erhalt von Sozialleistungsansprüchen bei Teilrente von 99,99%
  • Keine Kürzungen mehr bei vorzeitiger Altersrente

Wichtige Überlegungen

Bei der Entscheidung für eine Teilrente und Hinzuverdienst sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Neben der finanziellen Seite spielen auch gesundheitliche Aspekte, Arbeitsbelastung und persönliche Lebensplanung eine Rolle. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen, um die optimale Strategie für Ihre Situation zu finden.

Während einer Teilrente oder Altersvollrente erworbene Entgeltpunkte wirken sich rentensteigernd aus. Diese Anpassungen erfolgen mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, und anschließend jährlich zum 1. Juli.

Rechenbeispiele zur Flexirente

Beispiel 1: Aktivrente ab Regelaltersgrenze

Frau Schmidt, Jahrgang 1960, erreicht mit 66 Jahren und 4 Monaten ihre Regelaltersgrenze. Ihre monatliche Vollrente beträgt 1.800 Euro brutto. Sie nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf und verdient 1.500 Euro monatlich.

  • Monatliche Rente: 1.800 €
  • Hinzuverdienst: 1.500 € (davon bis 2.000 € steuerfrei durch Aktivrente)
  • Gesamteinkommen: 3.300 € monatlich
  • Vorteil: Keine Kürzung der Rente, steuerfreier Hinzuverdienst

Beispiel 2: Teilrente mit Hinzuverdienst

Herr Müller, 63 Jahre, bezieht eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte. Seine Vollrente würde 2.000 Euro betragen. Er entscheidet sich für eine Teilrente von 50% und arbeitet weiterhin mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro.

  • Teilrente (50%): 1.000 €
  • Hinzuverdienst: 2.500 €
  • Gesamteinkommen: 3.500 € monatlich
  • Vorteil: Aufbau weiterer Rentenansprüche, flexible Gestaltung

Beispiel 3: Teilrente 99,99% für Sozialleistungsansprüche

Frau Wagner wählt eine Teilrente von 99,99% ihrer Vollrente (1.500 Euro). Sie erhält damit 1.499,85 Euro monatlich und arbeitet mit einem Einkommen von 1.200 Euro weiter.

  • Teilrente (99,99%): 1.499,85 €
  • Hinzuverdienst: 1.200 €
  • Gesamteinkommen: 2.699,85 € monatlich
  • Vorteil: Behält Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld

Häufig gestellte Fragen

Wer kann von der Aktivrente profitieren?

Die Aktivrente steht Personen zur Verfügung, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der steuerfreie Bonus bis 2.000 Euro monatlich gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder die Rente aufgeschoben wird. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind von der Aktivrente ausgeschlossen.

Kann ich bei vorzeitiger Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen?

Ja, seit dem 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrenten komplett aufgehoben. Sie können beliebig viel neben Ihrer Frührente verdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Dies gilt für alle Formen der vorzeitigen Altersrente.

Was ist der Unterschied zwischen Vollrente und Teilrente?

Bei der Vollrente erhalten Sie 100% Ihrer gesetzlichen Altersrente. Bei der Teilrente können Sie einen Anteil zwischen 10% und 99,99% wählen. Der Vorteil der Teilrente liegt darin, dass Sie während dieser Zeit weiterhin Rentenansprüche aufbauen können. Zudem behalten Sie bei einer Teilrente von unter 100% bestimmte Sozialleistungsansprüche wie Krankengeld.

Wie oft kann ich meinen Teilrente-Anteil ändern?

Sie können Ihren Teilrente-Anteil grundsätzlich ändern, allerdings nicht beliebig häufig. Eine Änderung ist in der Regel einmal jährlich möglich. Die genauen Regelungen sollten Sie mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen, da es hier individuelle Besonderheiten geben kann.

Muss ich meinen Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?

Ja, wenn Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, müssen Sie Ihren Hinzuverdienst der Deutschen Rentenversicherung melden. Dies erfolgt in der Regel einmal jährlich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt diese Meldepflicht, da dann keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten.

Welche Auswirkungen hat der Hinzuverdienst auf meine Steuern?

Sowohl Ihre Rente als auch Ihr Hinzuverdienst unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Die Aktivrente bietet jedoch einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Der überschießende Verdienst wird normal versteuert. Die genaue steuerliche Belastung hängt von Ihrem Gesamteinkommen und persönlichen Freibeträgen ab.

Was passiert mit meinen Rentenansprüchen, wenn ich während der Teilrente arbeite?

Während Sie eine Teilrente beziehen und gleichzeitig arbeiten, zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge erhöhen Ihre zukünftigen Rentenansprüche. Die Anpassung erfolgt automatisch zum 1. Juli jeden Jahres und mit Erreichen der Regelaltersgrenze. So können Sie Ihre Rente durch Weiterarbeit noch steigern.

Lohnt sich eine Teilrente von 99,99% statt einer Vollrente?

Eine Teilrente von 99,99% kann sich lohnen, wenn Sie Wert auf den Erhalt bestimmter Sozialleistungsansprüche legen. Vollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, Teilrentner hingegen schon. Bei einer Rente von 2.000 Euro bedeutet 99,99% lediglich 20 Cent weniger pro Monat, Sie behalten aber wichtige Absicherungen.

Quellenangaben

  1. Deutsche Rentenversicherung (2026). Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026. Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025.
  2. Bundesregierung (2025). Gesetzentwurf zur Aktivrente beschlossen. Bundesregierung.de, veröffentlicht am 14. Oktober 2025.
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2023). Flexirentengesetz – Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. BGBl. I S. 3214.
  4. Deutsche Rentenversicherung (2025). Rentenlexikon: Teilrente. § 42 Sozialgesetzbuch VI.
  5. Finanztip (2026). Hinzuverdienstgrenze 2026: Was Frührentner verdienen dürfen. Aktualisiert am 7. Januar 2026.
  6. Sozialverband VdK Deutschland (2025). Die wichtigsten Informationen zur Aktivrente. VdK.de, veröffentlicht am 8. Juli 2025.
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