Urlaubsgeld Rechner: Einfach & Schnell Berechnen

Urlaubsgeld-Rechner

Durchschnittlicher Tageslohn: 0,00 €
Urlaubsgeld (brutto): 0,00 €
Geschätztes Urlaubsgeld (netto): 0,00 €

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die oft vor oder während der Urlaubszeit gewährt wird. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch haben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung: Während Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung für die Urlaubszeit darstellt, handelt es sich bei der Urlaubsabgeltung um die finanzielle Vergütung von nicht genommenen Urlaubstagen nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Berechnung des Urlaubsgeldes

Die Berechnung von Urlaubsgeld erfolgt nach verschiedenen Methoden, je nach vertraglicher oder tariflicher Vereinbarung:

Grundformel: (Monatsgehalt × 3) ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche) × Anzahl Urlaubstage

Berechnungsmethoden:

  • Prozentsatz des Gehalts: Ein festgelegter Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts
  • Festbetrag pro Tag: Ein bestimmter Betrag pro Urlaubstag
  • Nach Anzahl Urlaubstage: Betrag abhängig von genommenen Urlaubstagen
  • Pauschalzahlung: Fester Betrag unabhängig von Gehalt oder Urlaubstagen

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung ihrer nicht genommenen Urlaubstage. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beispielrechnung bei 5-Tage-Woche:

Monatsgehalt: 3.500 €
Arbeitstage pro Monat: 22 (bei 5-Tage-Woche)
Urlaubstage: 20
Berechnung: 3.500 € ÷ 22 × 20 = 3.181,82 €

Beispielrechnung bei 6-Tage-Woche:

Monatsgehalt: 3.500 €
Arbeitstage pro Monat: 26 (bei 6-Tage-Woche)
Urlaubstage: 24
Berechnung: 3.500 € ÷ 26 × 24 = 3.230,77 €

Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn diese vertraglich vereinbart ist. Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet:

Teilzeit-Urlaubsanspruch = (Vollzeit-Urlaubsanspruch ÷ Vollzeit-Wochentage) × Teilzeit-Wochentage

Beispiel Teilzeit (3 Tage/Woche):

Vollzeit-Urlaubsanspruch: 30 Werktage
Berechnung: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage
Bei 4.000 € Verdienst in 13 Wochen (39 Arbeitstage):
Tagesentgelt: 4.000 € ÷ 39 = 102,56 €
Urlaubsabgeltung: 18 × 102,56 € = 1.846,08 €

Steuerliche Behandlung

Urlaubsgeld unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Es wird als steuerpflichtiges Entgelt behandelt und kann je nach Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben.

Hinweis: Die steuerliche Behandlung kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.

Rechtliche Grundlagen

Die Urlaubsabgeltung ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, insbesondere in § 7 Abs. 4 BUrlG. Für die Berechnung sind folgende Komponenten relevant:

Zum Verdienst zählen:

  • Grundgehalt/Lohn
  • Zulagen für Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslandstätigkeiten
  • Zulagen für Bereitschaftsdienste
  • Sachbezüge (Unterkunft, Mahlzeiten, etc.)

Nicht zum Verdienst zählen:

  • Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni)
  • Überstundenvergütungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Trinkgelder
Rechtliche Grundlagen und Quellen:

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Gesetz über den Mindesturlaub für Arbeitnehmer
§ 7 Abs. 4 BUrlG – Abgeltung des Urlaubs
§ 11 BUrlG – Berechnung des Urlaubsentgelts
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz
Bundesarbeitsgericht (BAG): Ständige Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur orientierenden Berechnung. Die tatsächliche Höhe des Urlaubsgeldes oder der Urlaubsabgeltung kann je nach individuellen Verträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen abweichen. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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