Kindergrundsicherung Rechner 2025
Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Sozialleistung, die ab 2025 verschiedene bestehende Familienleistungen bündeln soll. Sie besteht aus einem Garantiebetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.
Bestandteile der Kindergrundsicherung
Garantiebetrag
Der Garantiebetrag entspricht dem heutigen Kindergeld und beträgt mindestens 255 Euro pro Kind und Monat. Dieser Betrag wird allen Familien unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Zusatzbetrag
Der Zusatzbetrag ist einkommensabhängig und soll Familien mit geringem Einkommen zusätzlich unterstützen. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der Zusatzbetrag.
| Leistung | Aktuell (2025) | Geplant (Kindergrundsicherung) |
|---|---|---|
| Kindergeld | 255 € pro Kind | Garantiebetrag (mind. 255 €) |
| Kinderzuschlag | Bis zu 297 € pro Kind | Zusatzbetrag (einkommensabhängig) |
| Bildung und Teilhabe | Separate Leistung | Integriert in Kindergrundsicherung |
Voraussetzungen für die Kindergrundsicherung
Anspruchsberechtigte Kinder
Anspruch auf Kindergrundsicherung haben Kinder, die:
- Unter 25 Jahre alt sind
- Unverheiratet sind
- Im Haushalt der Eltern leben
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben
Einkommensvoraussetzungen
Für den Zusatzbetrag gelten folgende Mindesteinkommensgrenzen:
- Paare: Mindestens 900 Euro Bruttoeinkommen pro Monat
- Alleinerziehende: Mindestens 600 Euro Bruttoeinkommen pro Monat
Berechnung der Kindergrundsicherung
Die Höhe der Kindergrundsicherung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet:
Familienbedarf
Der Familienbedarf setzt sich zusammen aus:
- Regelbedarf der Eltern
- Regelbedarf der Kinder (altersabhängig)
- Angemessene Wohnkosten
| Personengruppe | Regelbedarf 2025 |
|---|---|
| Erwachsene (Paar) | 2 × 506 € = 1.012 € |
| Alleinerziehende | 563 € |
| Kinder 0-5 Jahre | 357 € |
| Kinder 6-13 Jahre | 390 € |
| Kinder 14-17 Jahre | 471 € |
| Kinder 18-24 Jahre | 451 € |
Einkommensanrechnung
Bei der Berechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen der Familie berücksichtigt. Dabei werden folgende Abzüge gemacht:
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Erwerbstätigenfreibetrag
- Kinderbetreuungskosten
Aktueller Stand der Kindergrundsicherung
Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Der aktuelle Stand:
Zeitplan
- 2021: Aufnahme in den Koalitionsvertrag
- 2022: Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe
- 2023: Einigung auf Eckpunkte zwischen den Ministerien
- 2024: Gesetzesentwurf und parlamentarische Beratung
- 2025: Geplante Einführung (verschoben)
Übergangsregelungen
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gelten folgende Leistungen:
- Kindergeld: 255 Euro pro Kind (2025)
- Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro pro Kind (2025)
- Sofortzuschlag: 25 Euro für bedürftige Familien
- Bildungs- und Teilhabepaket: Separate Leistungen
Familien, die bereits Kinderzuschlag erhalten, werden bei der Einführung der Kindergrundsicherung nicht schlechter gestellt.