Kindergrundsicherung Rechner 2026 – Anspruch berechnen

Kindergrundsicherung Rechner 2025

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Sozialleistung, die ab 2025 verschiedene bestehende Familienleistungen bündeln soll. Sie besteht aus einem Garantiebetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.

Wichtiger Hinweis: Die Kindergrundsicherung ist noch nicht eingeführt. Derzeit gelten noch die bestehenden Regelungen für Kindergeld und Kinderzuschlag.

Bestandteile der Kindergrundsicherung

Garantiebetrag

Der Garantiebetrag entspricht dem heutigen Kindergeld und beträgt mindestens 255 Euro pro Kind und Monat. Dieser Betrag wird allen Familien unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Zusatzbetrag

Der Zusatzbetrag ist einkommensabhängig und soll Familien mit geringem Einkommen zusätzlich unterstützen. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der Zusatzbetrag.

Leistung Aktuell (2025) Geplant (Kindergrundsicherung)
Kindergeld 255 € pro Kind Garantiebetrag (mind. 255 €)
Kinderzuschlag Bis zu 297 € pro Kind Zusatzbetrag (einkommensabhängig)
Bildung und Teilhabe Separate Leistung Integriert in Kindergrundsicherung

Voraussetzungen für die Kindergrundsicherung

Anspruchsberechtigte Kinder

Anspruch auf Kindergrundsicherung haben Kinder, die:

  • Unter 25 Jahre alt sind
  • Unverheiratet sind
  • Im Haushalt der Eltern leben
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Einkommensvoraussetzungen

Für den Zusatzbetrag gelten folgende Mindesteinkommensgrenzen:

  • Paare: Mindestens 900 Euro Bruttoeinkommen pro Monat
  • Alleinerziehende: Mindestens 600 Euro Bruttoeinkommen pro Monat
Achtung: Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, haben keinen Anspruch auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung.

Berechnung der Kindergrundsicherung

Die Höhe der Kindergrundsicherung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet:

Familienbedarf

Der Familienbedarf setzt sich zusammen aus:

  • Regelbedarf der Eltern
  • Regelbedarf der Kinder (altersabhängig)
  • Angemessene Wohnkosten
Personengruppe Regelbedarf 2025
Erwachsene (Paar) 2 × 506 € = 1.012 €
Alleinerziehende 563 €
Kinder 0-5 Jahre 357 €
Kinder 6-13 Jahre 390 €
Kinder 14-17 Jahre 471 €
Kinder 18-24 Jahre 451 €

Einkommensanrechnung

Bei der Berechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen der Familie berücksichtigt. Dabei werden folgende Abzüge gemacht:

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Erwerbstätigenfreibetrag
  • Kinderbetreuungskosten
Vorteil: Die Kindergrundsicherung soll automatisch berechnet und ausgezahlt werden, ohne dass jährlich neue Anträge gestellt werden müssen.

Aktueller Stand der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Der aktuelle Stand:

Zeitplan

  • 2021: Aufnahme in den Koalitionsvertrag
  • 2022: Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe
  • 2023: Einigung auf Eckpunkte zwischen den Ministerien
  • 2024: Gesetzesentwurf und parlamentarische Beratung
  • 2025: Geplante Einführung (verschoben)
Aktueller Hinweis: Die Einführung der Kindergrundsicherung wurde verschoben. Derzeit gelten weiterhin die bestehenden Regelungen für Kindergeld, Kinderzuschlag und andere Familienleistungen.

Übergangsregelungen

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gelten folgende Leistungen:

  • Kindergeld: 255 Euro pro Kind (2025)
  • Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro pro Kind (2025)
  • Sofortzuschlag: 25 Euro für bedürftige Familien
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Separate Leistungen

Familien, die bereits Kinderzuschlag erhalten, werden bei der Einführung der Kindergrundsicherung nicht schlechter gestellt.

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