StBVV Rechner 2026 – Steuerberatergebühren berechnen

StBVV-Rechner 2025

Berechnung der Steuerberatergebühren nach der aktuellen Steuerberatervergütungsverordnung

Gebührenberechnung

Berechnungsergebnis

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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) 2025

Wichtige Änderungen ab Juli 2025

Die Gebühren wurden um durchschnittlich 6% erhöht. Die Zeitgebühr steigt von 105 € auf 115 € pro Stunde und wird nun viertelstündlich abgerechnet.

Gebührentabellen der StBVV

Die Steuerberatervergütungsverordnung enthält vier Haupttabellen für verschiedene Tätigkeitsbereiche:

  • Tabelle A (Beratungstabelle): Für allgemeine Beratungsleistungen, Steuererklärungen und Rechtsbehelfe
  • Tabelle B (Abschlusstabelle): Für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Gewinnermittlungen
  • Tabelle C (Buchführungstabelle): Für laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung
  • Tabelle D (Rechtsbehelfsverfahren): Für Einspruchs- und Klageverfahren

Berechnung der Wertgebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach drei Faktoren:

  • Dem Gegenstandswert der Tätigkeit
  • Der anzuwendenden Gebührentabelle
  • Dem Zehntel der Gebühr (abhängig von der Schwierigkeit und dem Umfang)
Hinweis: Die hier berechneten Gebühren sind Richtwerte. Die tatsächliche Abrechnung kann je nach Einzelfall und Vereinbarung abweichen.

Beispiele für Gegenstandswerte

Tätigkeit Gegenstandswert Tabelle Zehntel
Einkommensteuererklärung Summe der positiven Einkünfte A 1/10 – 6/10
Buchführung (monatlich) Jahresumsatz oder Aufwandssumme C 2/10 – 12/10
Jahresabschluss Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung B 10/10 – 40/10
EÜR-Erstellung Höherer Betrag aus Einnahmen/Ausgaben B 5/10 – 30/10

Aktuelle Gebührensätze 2025

Beispielhafte Gebühren nach Tabelle A (Beratungstabelle) bei 10/10 Gebühr:

Gegenstandswert bis Volle Gebühr (10/10)
15.000 €72 €
25.000 €101 €
40.000 €122 €
50.000 €130 €
75.000 €149 €
100.000 €177 €
150.000 €217 €
200.000 €259 €

Zeitgebühren und Betragsgebühren

Neben den Wertgebühren gibt es weitere Gebührenarten:

  • Zeitgebühr: 115 € pro Stunde (Abrechnung viertelstündlich)
  • Lohnbuchführung: 6-30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum
  • Auslagenpauschale: Maximal 20 € für Post- und Telekommunikation

Rechtliche Grundlagen

Die StBVV basiert auf § 64 des Steuerberatungsgesetzes und wurde zuletzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV vom 31. März 2025 geändert. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Juli 2025.

Gebührenvereinbarungen

Steuerberater können von den StBVV-Gebühren abweichen, wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Bei Unterschreitung der Mindestgebühren sind besondere Voraussetzungen zu beachten.

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