Steuerklassen-Rechner: III/V vs IV/IV vergleichen

Steuerklassen-Rechner für Ehepaare

Vergleichen Sie Steuerklassen III/V und IV/IV und ermitteln Sie Ihr optimales Nettoeinkommen

Wie funktioniert der Steuerklassen-Vergleich?

Verheiratete Paare in Deutschland haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen. Die beiden häufigsten Optionen sind die Kombination III/V und IV/IV. Jede Kombination hat unterschiedliche Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen und die Steuerlast.

Steuerklasse III/V

Bei dieser Kombination erhält der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse V eingestuft wird. Der Vorteil: Der Besserverdiener hat deutlich höhere Freibeträge und zahlt weniger Lohnsteuer. Der Nachteil: Der Partner in Steuerklasse V hat hohe Abzüge.

Steuerklasse IV/IV

Beide Partner werden in Steuerklasse IV eingestuft und erhalten jeweils die gleichen Freibeträge. Diese Kombination eignet sich besonders für Paare mit ähnlich hohen Einkommen. Die Steuerlast wird gleichmäßig verteilt.

Wann lohnt sich welche Kombination?

  • III/V empfiehlt sich, wenn ein Partner mindestens 60% des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient
  • IV/IV ist optimal, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen
  • Bei großen Einkommensunterschieden kann III/V zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führen
  • Die Jahressteuerlast bleibt bei beiden Kombinationen gleich, nur die monatlichen Abzüge unterscheiden sich

Steuerliche Abzüge und Berechnungsgrundlagen

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. In Steuerklasse III werden beide Grundfreibeträge (2026: 24.696 Euro) berücksichtigt, während in Steuerklasse V kein Grundfreibetrag angesetzt wird. In Steuerklasse IV erhält jeder Partner seinen eigenen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro).

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 wird er jedoch erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Für Steuerklasse III liegt die Grenze bei 3.391,67 Euro Lohnsteuer pro Monat, für andere Steuerklassen bei 1.695,83 Euro. Die meisten Arbeitnehmer zahlen dadurch keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Sie wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.

Sozialversicherungsbeiträge

Neben den Steuern werden auch Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen. Diese umfassen:

  • Rentenversicherung: 18,6% (Arbeitnehmeranteil: 9,3%)
  • Krankenversicherung: ca. 14,6% plus Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil: ca. 7,3% plus halber Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung: ca. 3,4% (Arbeitnehmeranteil: ca. 1,7%)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6% (Arbeitnehmeranteil: 1,3%)

Vergleich der Steuerklassen-Kombinationen

Merkmal Steuerklasse III/V Steuerklasse IV/IV
Geeignet für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen Paare mit ähnlichen Einkommen
Freibeträge Alle bei Partner mit Klasse III Gleichmäßig verteilt
Monatliches Netto Höher beim Besserverdiener Ausgeglichener
Steuernachzahlung Häufiger bei großen Unterschieden Seltener
Wechsel möglich Einmal jährlich Einmal jährlich
Steuererklärung Pflicht Bei IV/IV optional, aber empfohlen

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020 können Sie einmal pro Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln. Der Wechsel muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bei besonderen Ereignissen wie Heirat, Scheidung oder Tod des Partners ist ein zusätzlicher Wechsel möglich.

Zahle ich mit III/V insgesamt weniger Steuern?

Nein. Die Jahressteuerlast bleibt bei beiden Kombinationen gleich. Die Steuerklassen beeinflussen nur die monatlichen Vorauszahlungen. Der endgültige Steuerbetrag wird erst durch die Steuererklärung ermittelt. Bei III/V kann es jedoch zu Nachzahlungen kommen, bei IV/IV eher zu Rückerstattungen.

Was ist das Faktorverfahren bei IV/IV?

Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist eine Variante der Steuerklasse IV. Dabei wird ein individueller Faktor berechnet, der den Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt. So werden hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden, und die monatliche Steuerlast entspricht besser der tatsächlichen Jahressteuerschuld.

Welchen Einfluss haben Kinder auf die Steuerklassenwahl?

Kinder werden über Kinderfreibeträge berücksichtigt, die bei der Lohnsteuerberechnung angesetzt werden. Bei der Kombination III/V werden alle Kinderfreibeträge automatisch bei der Person mit Steuerklasse III berücksichtigt. Bei IV/IV werden sie hälftig auf beide Partner verteilt. Die Kinderfreibeträge können auf Antrag auch anders verteilt werden.

Muss ich mit Steuerklasse III/V eine Steuererklärung abgeben?

Ja, bei der Kombination III/V besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dies liegt daran, dass die Freibeträge ungleich verteilt werden und das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld am Jahresende ermitteln muss. Bei IV/IV ist die Steuererklärung meist freiwillig, aber oft lohnenswert.

Was passiert bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?

Bei Elternzeit mit Elterngeld oder Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein. Das Elterngeld und Arbeitslosengeld I werden nämlich auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in die günstigere Steuerklasse III wechselt, erhält dadurch höhere Lohnersatzleistungen. Planen Sie einen solchen Wechsel rechtzeitig, am besten mindestens sieben Monate vor Beginn der Elternzeit.

Praxisbeispiele: Steuerklassen im Vergleich

Beispiel 1: Deutlicher Einkommensunterschied

Partner 1 verdient 4.500 Euro brutto, Partner 2 verdient 1.800 Euro brutto. Bei dieser Konstellation mit einem Verhältnis von etwa 71:29 ist die Kombination III/V deutlich vorteilhafter. Das gemeinsame monatliche Netto liegt hier bei III/V etwa 150-200 Euro höher als bei IV/IV, weil Partner 1 von den hohen Freibeträgen der Steuerklasse III profitiert.

Beispiel 2: Ähnliche Einkommen

Beide Partner verdienen jeweils etwa 3.200 Euro brutto. Hier macht die Wahl der Steuerklasse kaum einen Unterschied. IV/IV ist zu bevorzugen, da die Steuerlast gleichmäßig verteilt wird und Nachzahlungen unwahrscheinlicher sind.

Beispiel 3: Mittlerer Einkommensunterschied

Partner 1 verdient 3.500 Euro, Partner 2 verdient 2.500 Euro (Verhältnis 58:42). Hier ist der Unterschied zwischen den Kombinationen gering. Bei III/V liegt das monatliche Netto etwa 50-80 Euro höher, allerdings kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. IV/IV ist hier oft die sicherere Wahl.

Quellenverzeichnis

  1. Bundesministerium der Finanzen (2026). Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer. Berlin: BMF.
  2. Bundesministerium der Finanzen (2025). Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. BGBl. I S. 3847.
  3. Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung vom 1. Januar 2026, §§ 38b, 39, 39a EStG – Lohnsteuerabzugsmerkmale und Steuerklassen.
  4. GKV-Spitzenverband (2026). Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Berlin: GKV.
  5. Deutsche Rentenversicherung Bund (2026). Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026. Berlin: DRV.
  6. Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) in der Fassung vom 1. Januar 2021 – Regelungen zur Freigrenze und Berechnung des Solidaritätszuschlags.
  7. Kirchensteuergesetze der Länder – Regelungen zu Kirchensteuersätzen von 8% (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9% (übrige Bundesländer).
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