Sachbezug Rechner 2026 – Steuerfreie Grenze berechnen

Sachbezug-Rechner 2026

Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen von Sachbezügen für Ihre Mitarbeiter

Gutscheine und Geldkarten

Tankgutscheine, Essensgutscheine, Einkaufsgutscheine etc.

Verpflegung

Betrag, den der Mitarbeiter selbst für die Verpflegung zahlt

Weitere Sachbezüge

z.B. Dienstwagen (geldwerter Vorteil), Diensthandy, etc.

Ihre Berechnung

Gesamtwert der Sachbezüge pro Monat:
0,00 €
Steuerfreier Anteil:
0,00 €
Innerhalb der Freigrenze
Steuerpflichtiger Anteil:
0,00 €

Aufschlüsselung der Sachbezüge

Was bedeutet das?

So funktionieren Sachbezüge in Deutschland

Sachbezüge sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren. Diese können in Form von Gutscheinen, Verpflegung, Unterkunft oder anderen Sachleistungen erfolgen. Die steuerliche Behandlung dieser Benefits richtet sich nach gesetzlichen Regelungen, die eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat vorsehen.

Die 50-Euro-Freigrenze im Detail

Wichtig zu wissen: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, keine Freibetrag. Das bedeutet: Wenn der Wert der Sachbezüge 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, sind sie komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Sobald der Wert auch nur einen Cent über 50 Euro liegt, muss der gesamte Betrag versteuert werden – nicht nur der überschreitende Teil.

Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge

Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Das bedeutet, Arbeitgeber können nicht einfach einen Teil des Bruttogehalts in Sachbezüge umwandeln.

Es darf keine Barauszahlung möglich sein. Gutscheine und Geldkarten müssen zweckgebunden sein und dürfen nur bei bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden. Sie dürfen nicht international nutzbar sein, sondern nur in Deutschland.

Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden. Eine Kumulierung über mehrere Monate ist nicht erlaubt. Sie können also nicht 0 Euro in einem Monat und 100 Euro im nächsten Monat gewähren.

Aktuelle Sachbezugswerte 2026

Leistung Wert pro Tag Wert pro Monat
Frühstück 2,37 € ca. 47,40 € (20 Arbeitstage)
Mittagessen 4,57 € ca. 91,40 € (20 Arbeitstage)
Abendessen 4,57 € ca. 91,40 € (20 Arbeitstage)
Unterkunft 9,50 € 285,00 €
Verpflegung gesamt 11,51 € 345,00 €

Diese Sachbezugswerte werden vom Gesetzgeber festgelegt und dienen zur einheitlichen Bewertung von Sachleistungen. Sie orientieren sich an den durchschnittlichen Verbrauchsausgaben privater Haushalte und werden regelmäßig angepasst.

Beliebte Arten von Sachbezügen

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern steueroptimierte Benefits zu bieten:

Gutscheine und Geldkarten: Essensgutscheine, Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine für bestimmte Händler oder aufladbare Guthabenkarten sind besonders beliebt. Sie bieten Flexibilität innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Verpflegung: Arbeitgeber können Mahlzeiten in der Kantine bereitstellen oder Zuschüsse zu Mahlzeiten gewähren. Der Sachbezugswert wird entsprechend der Art der Mahlzeit berechnet.

Gesundheit und Fitness: Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Massagen oder Präventionskursen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei sein, allerdings unter anderen Regelungen als der 50-Euro-Freigrenze.

Technische Geräte: Die Überlassung von Smartphones, Tablets oder Laptops zur privaten Nutzung kann als Sachbezug gewertet werden.

Kombination mehrerer Sachbezüge

Achtung bei Kombinationen: Wenn Sie mehrere Sachbezüge kombinieren möchten, müssen Sie alle Werte zusammenrechnen. Die 50-Euro-Freigrenze gilt für die Summe aller Sachbezüge im Monat. Wenn Sie beispielsweise 40 Euro Tankgutscheine und 15 Euro Essensgutscheine gewähren, liegt der Gesamtwert bei 55 Euro – damit ist die Freigrenze überschritten und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig.

Verpflegungsmehraufwand und Sachbezüge

Bei der Verpflegung durch den Arbeitgeber ist zu beachten, dass Mitarbeiter einen Eigenanteil leisten können. Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten bereitstellt, wird der entsprechende Sachbezugswert als geldwerter Vorteil angesetzt. Zahlt der Mitarbeiter einen Eigenanteil, verringert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend.

Alternativ kann der Arbeitgeber die Mahlzeiten pauschal mit 25 Prozent versteuern, wenn der Mitarbeiter einen angemessenen Eigenanteil zahlt. In diesem Fall bleibt die Leistung für den Mitarbeiter sozialversicherungsfrei.

Rabattfreibetrag für eigene Produkte

Neben der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gibt es einen separaten Rabattfreibetrag. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eigene Waren oder Dienstleistungen mit einem Rabatt anbieten. Bis zu 1.080 Euro pro Jahr sind solche Rabatte steuerfrei. Die Bewertung erfolgt mit 96 Prozent des Endpreises inklusive Umsatzsteuer.

Dieser Freibetrag ist unabhängig von der 50-Euro-Freigrenze und kann zusätzlich genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird?
Wenn der Gesamtwert der Sachbezüge die 50-Euro-Grenze auch nur geringfügig überschreitet, muss der komplette Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Bei 50,01 Euro sind 50,01 Euro steuerpflichtig, nicht nur 0,01 Euro. Der steuerpflichtige Betrag wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
Können Sachbezüge mit Gehalt verrechnet werden?
Nein, das ist nicht zulässig. Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in Sachbezüge umgewandelt wird, ist nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht erlaubt. Die Sachleistungen müssen eine echte Zusatzleistung darstellen. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitgeber die Steuervorteile nicht missbräuchlich nutzen.
Welche Gutscheine sind für die 50-Euro-Regelung geeignet?
Geeignet sind Gutscheine und Geldkarten, die nur bei bestimmten Akzeptanzstellen einlösbar sind und keine Barauszahlung ermöglichen. Sie müssen zweckgebunden sein und dürfen nur in Deutschland nutzbar sein. Beispiele sind Tankgutscheine für eine bestimmte Tankstellenkette, Gutscheine für einen bestimmten Supermarkt oder aufladbare Guthabenkarten mit entsprechenden Beschränkungen. Universell einsetzbare Geldkarten oder Gutscheine, die wie Bargeld behandelt werden können, sind nicht geeignet.
Wie werden die Sachbezugswerte für Verpflegung angewendet?
Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten bereitstellt, werden die amtlichen Sachbezugswerte angesetzt: 2,37 Euro für Frühstück und jeweils 4,57 Euro für Mittag- und Abendessen. Diese Werte gelten für jede tatsächlich bereitgestellte Mahlzeit. Zahlt der Mitarbeiter einen Eigenanteil, wird dieser vom Sachbezugswert abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss oder bei entsprechender Zuzahlung pauschal versteuert werden kann.
Kann ich die 50-Euro-Grenze über mehrere Monate ansparen?
Nein, eine Kumulierung ist nicht möglich. Die 50-Euro-Freigrenze gilt pro Kalendermonat und kann nicht auf andere Monate übertragen werden. Sie können also nicht in einem Monat 0 Euro und im nächsten Monat 100 Euro gewähren, um im Durchschnitt bei 50 Euro zu bleiben. Jeder Monat wird einzeln betrachtet. Wenn Sie in einem Monat weniger als 50 Euro gewähren, verfällt der nicht genutzte Teil.
Gelten die gleichen Regeln für alle Mitarbeiter?
Ja, die steuerlichen Regelungen für Sachbezüge gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig von Position, Gehalt oder Beschäftigungsverhältnis. Auch Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte können die 50-Euro-Freigrenze nutzen. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass sie alle Mitarbeiter gleichbehandeln und keine unzulässigen Unterscheidungen treffen, es sei denn, es gibt sachliche Gründe dafür.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung?
Ein Sachbezug ist eine Leistung in Form einer Sache oder einer Dienstleistung, nicht in Geld. Entscheidend ist, dass keine direkte Barauszahlung möglich ist und die Leistung einen konkreten Verwendungszweck hat. Gutscheine müssen zweckgebunden und nicht universell einsetzbar sein. Geldleistungen hingegen sind frei verfügbares Geld oder geldähnliche Leistungen wie universelle Prepaid-Karten. Diese unterliegen nicht der 50-Euro-Freigrenze und sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie dokumentiere ich Sachbezüge in der Lohnabrechnung?
Sachbezüge müssen in der Lohnabrechnung korrekt dokumentiert werden. Steuerfreie Sachbezüge innerhalb der 50-Euro-Grenze werden als solche ausgewiesen, erscheinen aber nicht im steuerpflichtigen Brutto. Überschreiten die Sachbezüge die Freigrenze, muss der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil zum Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert werden. Die Dokumentation sollte die Art der Sachbezüge, deren Wert und die steuerliche Behandlung eindeutig ausweisen. Dies ist sowohl für die Betriebsprüfung als auch für die Transparenz gegenüber den Mitarbeitern wichtig.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Tankgutscheine im optimalen Rahmen

Situation: Ein Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern monatlich Tankgutscheine zur Verfügung stellen.

Lösung: Der Arbeitgeber gibt jedem Mitarbeiter Tankgutscheine im Wert von 50 Euro pro Monat für eine bestimmte Tankstellenkette. Diese sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ergebnis: Die Mitarbeiter erhalten eine attraktive Zusatzleistung im Wert von 600 Euro pro Jahr, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Für den Arbeitgeber entstehen nur die reinen Kosten der Gutscheine.

Beispiel 2: Kantinenverpflegung mit Zuzahlung

Situation: Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern täglich ein subventioniertes Mittagessen in der Betriebskantine an.

Lösung: Das Essen hat einen Wert von 7,67 Euro (4,57 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro steuerfreier Zuschuss). Der Mitarbeiter zahlt 3,50 Euro selbst. Der Arbeitgeber übernimmt 4,17 Euro und versteuert die 4,57 Euro Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent.

Ergebnis: Bei 20 Arbeitstagen pro Monat kostet das den Arbeitgeber etwa 83,40 Euro plus rund 22,85 Euro Pauschalsteuer. Für den Mitarbeiter bleibt die Leistung sozialversicherungsfrei.

Beispiel 3: Überschreitung der Freigrenze

Situation: Ein Arbeitgeber gewährt einem Mitarbeiter Gutscheine im Wert von 45 Euro und zusätzlich einen Essenszuschuss von 10 Euro monatlich.

Problem: Der Gesamtwert beträgt 55 Euro und überschreitet damit die Freigrenze von 50 Euro.

Folge: Der gesamte Betrag von 55 Euro muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent und Sozialabgaben von 20 Prozent fallen etwa 27,50 Euro an Abgaben an. Der Mitarbeiter erhält faktisch nur noch 27,50 Euro netto, der Arbeitgeber zahlt aber 55 Euro plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

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