Sachbezug-Rechner 2026
Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen von Sachbezügen für Ihre Mitarbeiter
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Was bedeutet das?
So funktionieren Sachbezüge in Deutschland
Sachbezüge sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren. Diese können in Form von Gutscheinen, Verpflegung, Unterkunft oder anderen Sachleistungen erfolgen. Die steuerliche Behandlung dieser Benefits richtet sich nach gesetzlichen Regelungen, die eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat vorsehen.
Die 50-Euro-Freigrenze im Detail
Wichtig zu wissen: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, keine Freibetrag. Das bedeutet: Wenn der Wert der Sachbezüge 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, sind sie komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Sobald der Wert auch nur einen Cent über 50 Euro liegt, muss der gesamte Betrag versteuert werden – nicht nur der überschreitende Teil.
Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge
Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Das bedeutet, Arbeitgeber können nicht einfach einen Teil des Bruttogehalts in Sachbezüge umwandeln.
Es darf keine Barauszahlung möglich sein. Gutscheine und Geldkarten müssen zweckgebunden sein und dürfen nur bei bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden. Sie dürfen nicht international nutzbar sein, sondern nur in Deutschland.
Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden. Eine Kumulierung über mehrere Monate ist nicht erlaubt. Sie können also nicht 0 Euro in einem Monat und 100 Euro im nächsten Monat gewähren.
Aktuelle Sachbezugswerte 2026
| Leistung | Wert pro Tag | Wert pro Monat |
|---|---|---|
| Frühstück | 2,37 € | ca. 47,40 € (20 Arbeitstage) |
| Mittagessen | 4,57 € | ca. 91,40 € (20 Arbeitstage) |
| Abendessen | 4,57 € | ca. 91,40 € (20 Arbeitstage) |
| Unterkunft | 9,50 € | 285,00 € |
| Verpflegung gesamt | 11,51 € | 345,00 € |
Diese Sachbezugswerte werden vom Gesetzgeber festgelegt und dienen zur einheitlichen Bewertung von Sachleistungen. Sie orientieren sich an den durchschnittlichen Verbrauchsausgaben privater Haushalte und werden regelmäßig angepasst.
Beliebte Arten von Sachbezügen
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern steueroptimierte Benefits zu bieten:
Gutscheine und Geldkarten: Essensgutscheine, Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine für bestimmte Händler oder aufladbare Guthabenkarten sind besonders beliebt. Sie bieten Flexibilität innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Verpflegung: Arbeitgeber können Mahlzeiten in der Kantine bereitstellen oder Zuschüsse zu Mahlzeiten gewähren. Der Sachbezugswert wird entsprechend der Art der Mahlzeit berechnet.
Gesundheit und Fitness: Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Massagen oder Präventionskursen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei sein, allerdings unter anderen Regelungen als der 50-Euro-Freigrenze.
Technische Geräte: Die Überlassung von Smartphones, Tablets oder Laptops zur privaten Nutzung kann als Sachbezug gewertet werden.
Kombination mehrerer Sachbezüge
Achtung bei Kombinationen: Wenn Sie mehrere Sachbezüge kombinieren möchten, müssen Sie alle Werte zusammenrechnen. Die 50-Euro-Freigrenze gilt für die Summe aller Sachbezüge im Monat. Wenn Sie beispielsweise 40 Euro Tankgutscheine und 15 Euro Essensgutscheine gewähren, liegt der Gesamtwert bei 55 Euro – damit ist die Freigrenze überschritten und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig.
Verpflegungsmehraufwand und Sachbezüge
Bei der Verpflegung durch den Arbeitgeber ist zu beachten, dass Mitarbeiter einen Eigenanteil leisten können. Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten bereitstellt, wird der entsprechende Sachbezugswert als geldwerter Vorteil angesetzt. Zahlt der Mitarbeiter einen Eigenanteil, verringert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend.
Alternativ kann der Arbeitgeber die Mahlzeiten pauschal mit 25 Prozent versteuern, wenn der Mitarbeiter einen angemessenen Eigenanteil zahlt. In diesem Fall bleibt die Leistung für den Mitarbeiter sozialversicherungsfrei.
Rabattfreibetrag für eigene Produkte
Neben der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gibt es einen separaten Rabattfreibetrag. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eigene Waren oder Dienstleistungen mit einem Rabatt anbieten. Bis zu 1.080 Euro pro Jahr sind solche Rabatte steuerfrei. Die Bewertung erfolgt mit 96 Prozent des Endpreises inklusive Umsatzsteuer.
Dieser Freibetrag ist unabhängig von der 50-Euro-Freigrenze und kann zusätzlich genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Tankgutscheine im optimalen Rahmen
Situation: Ein Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern monatlich Tankgutscheine zur Verfügung stellen.
Lösung: Der Arbeitgeber gibt jedem Mitarbeiter Tankgutscheine im Wert von 50 Euro pro Monat für eine bestimmte Tankstellenkette. Diese sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ergebnis: Die Mitarbeiter erhalten eine attraktive Zusatzleistung im Wert von 600 Euro pro Jahr, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Für den Arbeitgeber entstehen nur die reinen Kosten der Gutscheine.
Beispiel 2: Kantinenverpflegung mit Zuzahlung
Situation: Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern täglich ein subventioniertes Mittagessen in der Betriebskantine an.
Lösung: Das Essen hat einen Wert von 7,67 Euro (4,57 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro steuerfreier Zuschuss). Der Mitarbeiter zahlt 3,50 Euro selbst. Der Arbeitgeber übernimmt 4,17 Euro und versteuert die 4,57 Euro Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent.
Ergebnis: Bei 20 Arbeitstagen pro Monat kostet das den Arbeitgeber etwa 83,40 Euro plus rund 22,85 Euro Pauschalsteuer. Für den Mitarbeiter bleibt die Leistung sozialversicherungsfrei.
Beispiel 3: Überschreitung der Freigrenze
Situation: Ein Arbeitgeber gewährt einem Mitarbeiter Gutscheine im Wert von 45 Euro und zusätzlich einen Essenszuschuss von 10 Euro monatlich.
Problem: Der Gesamtwert beträgt 55 Euro und überschreitet damit die Freigrenze von 50 Euro.
Folge: Der gesamte Betrag von 55 Euro muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent und Sozialabgaben von 20 Prozent fallen etwa 27,50 Euro an Abgaben an. Der Mitarbeiter erhält faktisch nur noch 27,50 Euro netto, der Arbeitgeber zahlt aber 55 Euro plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.