Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Berechnen Sie Ihren steuerlichen Entlastungsbetrag für das Jahr 2026
Ihr Entlastungsbetrag für 2026
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für 12 Monate
Berechnung im Detail
Was bedeutet das für Sie?
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhalten, müssen Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind alleinstehend (ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder verwitwet)
- Mindestens ein Kind lebt in Ihrem Haushalt und ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Sie haben Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dieses Kind
- Keine weitere volljährige Person lebt in Ihrem Haushalt (Ausnahme: volljährige Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten)
Höhe des Entlastungsbetrags 2026
| Anzahl der Kinder | Entlastungsbetrag pro Jahr | Monatlicher Vorteil (ca.) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 4.260 € | 355 € |
| 2 Kinder | 4.500 € | 375 € |
| 3 Kinder | 4.740 € | 395 € |
| 4 Kinder | 4.980 € | 415 € |
| 5 Kinder | 5.220 € | 435 € |
Berechnungsformel: Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro pro Jahr.
Wie Sie den Entlastungsbetrag erhalten
Über die Lohnsteuer
Der einfachste Weg ist die Berücksichtigung bereits bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung:
- Beantragen Sie die Steuerklasse II bei Ihrem Finanzamt
- Der Entlastungsbetrag wird automatisch bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigt
- Sie haben jeden Monat mehr Nettoeinkommen
Über die Steuererklärung
Alternativ können Sie den Entlastungsbetrag auch nachträglich geltend machen:
- Füllen Sie die Anlage Kind in Ihrer Steuererklärung aus
- Tragen Sie die entsprechenden Angaben zu Ihren Kindern ein
- Das Finanzamt prüft automatisch Ihren Anspruch
- Der Betrag wird bei der Steuerberechnung abgezogen
Häufig gestellte Fragen
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Standardfall mit einem Kind
Situation: Maria ist geschieden und lebt mit ihrer 10-jährigen Tochter allein. Sie arbeitet als Angestellte und hat Steuerklasse II.
Berechnung: Maria erhält den vollen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr, was etwa 355 Euro monatlich mehr Netto bedeutet. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart sie durch den Entlastungsbetrag rund 1.278 Euro Steuern im Jahr.
Beispiel 2: Mehrere Kinder
Situation: Thomas ist verwitwet und erzieht drei Kinder (7, 12 und 15 Jahre) allein.
Berechnung: Grundbetrag 4.260 Euro plus 2 × 240 Euro für das zweite und dritte Kind ergibt 4.740 Euro. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa 1.659 Euro jährlich.
Beispiel 3: Veränderung während des Jahres
Situation: Sarah ist ledig und lebt bis Juni 2026 allein mit ihrem Sohn. Ab Juli zieht ihr Partner zu ihr.
Berechnung: Der Entlastungsbetrag wird für 6 Monate gewährt: 4.260 Euro geteilt durch 12 Monate mal 6 Monate ergibt 2.130 Euro. Ab Juli entfällt der Anspruch, da eine weitere volljährige Person im Haushalt lebt.
Weitere steuerliche Vorteile für Alleinerziehende
Neben dem Entlastungsbetrag können Sie als Alleinerziehende/r weitere steuerliche Vergünstigungen nutzen:
Kinderfreibetrag
Für jedes Kind steht Ihnen der volle Kinderfreibetrag von 6.612 Euro zu. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro, insgesamt also 9.540 Euro pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder die Freibeträge für Sie günstiger sind.
Kinderbetreuungskosten
Sie können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Ausgaben für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder auch Betreuung durch eine Haushaltshilfe.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für Reinigungskräfte, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Bis zu 20 Prozent der Kosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, maximal 4.000 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
Unterhaltszahlungen
Falls Sie Unterhalt an Ihr Kind zahlen, das nicht in Ihrem Haushalt lebt, können Sie bis zu 11.604 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern das Kind keine eigenen Einkünfte hat.
Tipps für die Steuererklärung
- Nutzen Sie die Steuerklasse II bereits während des Jahres, um sofort von höheren Nettoauszahlungen zu profitieren
- Bewahren Sie alle Belege für Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen sorgfältig auf
- Informieren Sie Ihr Finanzamt umgehend über Veränderungen in Ihrer Lebenssituation, die den Entlastungsbetrag betreffen
- Prüfen Sie, ob Sie auch für frühere Jahre noch rückwirkend Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben
- Nutzen Sie elektronische Steuerprogramme, die automatisch prüfen, welche Freibeträge für Sie optimal sind
- Bei komplexen Situationen kann sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnen
Rechtliche Grundlagen
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Die wichtigsten Eckpunkte der Regelung:
- Die Erhöhung von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.260 Euro wurde 2020 eingeführt und 2022 dauerhaft festgeschrieben
- Der Betrag wird jährlich gewährt und bei monatlicher Berücksichtigung auf die Monate verteilt
- Die Voraussetzungen müssen für jeden Monat einzeln geprüft werden, für den der Betrag gewährt werden soll
- Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes richtet sich nach der Meldung des Hauptwohnsitzes
- Eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf den anderen Elternteil ist nicht möglich
Bundesministerium der Finanzen (2023). Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind. Berlin: BMF.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024). Familienleistungen im Überblick. Berlin: BMFSFJ.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 24b – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. In der Fassung vom 1. Januar 2023.
Finanzverwaltung NRW (2023). Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Voraussetzungen und Berechnung. Düsseldorf: Finanzministerium NRW.
Bundesverfassungsgericht (2009). Beschluss vom 18. November 2009, Az. 2 BvR 1372/09. Karlsruhe: BVerfG.