Kfz-Steuer Elektroauto 2026: Rechner & Befreiung

Kfz-Steuer für Elektroautos

Steuerbefreiung bis 2030 und alle wichtigen Regelungen im Überblick

Steuerersparnis-Rechner für Elektrofahrzeuge

Ihr Ergebnis:

Vollständige Steuerbefreiung

Reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit.

Die Befreiung gilt für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, jedoch längstens bis Ende 2030. Bei einem Halterwechsel wird die verbleibende Befreiungszeit übertragen.

Nach der Befreiung

Nach Ablauf der Steuerbefreiung zahlen Elektrofahrzeuge nur 50% der regulären Kfz-Steuer. Die Berechnung erfolgt dann nach dem Fahrzeuggewicht:

  • Bis 2.000 kg: 5,625 € pro angefangene 200 kg
  • 2.000-3.000 kg: 6,01 € pro angefangene 200 kg
  • Über 3.000 kg: 6,39 € pro angefangene 200 kg

Plug-in-Hybride

Keine vollständige Befreiung für Plug-in-Hybride, aber deutlich reduzierte Steuersätze durch geringere CO₂-Emissionen.

Die Steuer wird nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet, ist aber meist erheblich günstiger als bei reinen Verbrennern.

Umgerüstete Fahrzeuge

Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und 31. Dezember 2025 zu Elektrofahrzeugen umgerüstet wurden, erhalten ebenfalls eine 10-jährige Steuerbefreiung ab dem Umrüstungsdatum.

Voraussetzung: Allgemeine Betriebserlaubnis für die verwendeten Fahrzeugteile

Zeitplan der Elektroauto-Steuervorteile

18. Mai 2011: Beginn der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
2016-2025: Umgerüstete Fahrzeuge erhalten 10 Jahre Befreiung
31. Dezember 2025: Letzter Tag für Erstzulassung mit 10-jähriger Befreiung
31. Dezember 2030: Ende der Steuerbefreiung für alle Elektrofahrzeuge
Ab 2031: 50% Ermäßigung der regulären Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Steuervergleich: Elektro vs. Verbrenner

Fahrzeugtyp Jährliche Steuer (Beispiel) 10-Jahres-Ersparnis Status bis 2030
Elektroauto (1.800 kg) 0 € 500-800 € Steuerfrei
Benziner (1.600 ccm, 140g CO₂) ~180 € Reguläre Steuer
Diesel (2.000 ccm, 120g CO₂) ~220 € Reguläre Steuer
Plug-in-Hybrid (30g CO₂) ~80 € 1.000-1.400 € Reduzierte Steuer

Häufig gestellte Fragen zur Elektroauto-Steuer

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit? +
Reine Elektrofahrzeuge sind für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2030. Fahrzeuge, die 2025 zugelassen werden, sind daher nur noch 5 Jahre steuerfrei.
Was passiert nach der Steuerbefreiung? +
Nach Ablauf der Steuerbefreiung zahlen Elektrofahrzeuge 50% der regulären Kfz-Steuer. Die Berechnung erfolgt dann nach dem Fahrzeuggewicht mit reduzierten Sätzen.
Gilt die Befreiung auch bei einem Fahrzeugwechsel? +
Ja, bei einem Halterwechsel wird die verbleibende Steuerbefreiung auf den neuen Halter übertragen. Die Befreiung ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.
Sind Plug-in-Hybride auch steuerfrei? +
Nein, Plug-in-Hybride sind nicht vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Sie zahlen jedoch aufgrund ihrer geringeren CO₂-Emissionen deutlich weniger Steuern als reine Verbrenner.
Muss ich einen Antrag für die Steuerbefreiung stellen? +
Nein, die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge erfolgt automatisch. Das zuständige Hauptzollamt erhält die notwendigen Daten von der Zulassungsbehörde und gewährt die Befreiung ohne Antrag.
Welche Fahrzeuge gelten als Elektrofahrzeuge? +
Als Elektrofahrzeuge gelten Fahrzeuge, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden. Dazu gehören batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, aber keine Plug-in-Hybride.

Wichtige Regelungen im Detail

Begünstigte Fahrzeugtypen

Vollständig steuerbefreit:
  • Reine Elektrofahrzeuge (batterieelektrisch)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff)
  • Nachträglich umgerüstete Elektrofahrzeuge
Teilweise begünstigt:
  • Plug-in-Hybride (reduzierte CO₂-Steuer)
  • Erdgas- und Autogas-Fahrzeuge (niedrigere Steuersätze)

Berechnung nach der Steuerbefreiung

Nach Ablauf der Befreiung wird die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach dem Gewicht berechnet:

Gewichtsklasse Steuersatz pro 200 kg Beispiel (1.800 kg)
Bis 2.000 kg 5,625 € 50,63 € jährlich
2.000 – 3.000 kg 6,01 €
Über 3.000 kg 6,39 €

Dienstwagenbesteuerung

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren Elektrofahrzeuge von Vorteilen:

  • Elektroautos unter 60.000 €: 0,25% des Bruttolistenpreises monatlich
  • Elektroautos über 60.000 €: 0,5% des Bruttolistenpreises monatlich
  • Verbrenner: 1% des Bruttolistenpreises monatlich
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