Kfz-Steuer für Elektroautos
Steuerbefreiung bis 2030 und alle wichtigen Regelungen im Überblick
Steuerersparnis-Rechner für Elektrofahrzeuge
Ihr Ergebnis:
Vollständige Steuerbefreiung
Die Befreiung gilt für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, jedoch längstens bis Ende 2030. Bei einem Halterwechsel wird die verbleibende Befreiungszeit übertragen.
Nach der Befreiung
Nach Ablauf der Steuerbefreiung zahlen Elektrofahrzeuge nur 50% der regulären Kfz-Steuer. Die Berechnung erfolgt dann nach dem Fahrzeuggewicht:
- Bis 2.000 kg: 5,625 € pro angefangene 200 kg
- 2.000-3.000 kg: 6,01 € pro angefangene 200 kg
- Über 3.000 kg: 6,39 € pro angefangene 200 kg
Plug-in-Hybride
Die Steuer wird nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet, ist aber meist erheblich günstiger als bei reinen Verbrennern.
Umgerüstete Fahrzeuge
Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und 31. Dezember 2025 zu Elektrofahrzeugen umgerüstet wurden, erhalten ebenfalls eine 10-jährige Steuerbefreiung ab dem Umrüstungsdatum.
Zeitplan der Elektroauto-Steuervorteile
Steuervergleich: Elektro vs. Verbrenner
| Fahrzeugtyp | Jährliche Steuer (Beispiel) | 10-Jahres-Ersparnis | Status bis 2030 |
|---|---|---|---|
| Elektroauto (1.800 kg) | 0 € | 500-800 € | Steuerfrei |
| Benziner (1.600 ccm, 140g CO₂) | ~180 € | – | Reguläre Steuer |
| Diesel (2.000 ccm, 120g CO₂) | ~220 € | – | Reguläre Steuer |
| Plug-in-Hybrid (30g CO₂) | ~80 € | 1.000-1.400 € | Reduzierte Steuer |
Häufig gestellte Fragen zur Elektroauto-Steuer
Wichtige Regelungen im Detail
Begünstigte Fahrzeugtypen
- Reine Elektrofahrzeuge (batterieelektrisch)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff)
- Nachträglich umgerüstete Elektrofahrzeuge
- Plug-in-Hybride (reduzierte CO₂-Steuer)
- Erdgas- und Autogas-Fahrzeuge (niedrigere Steuersätze)
Berechnung nach der Steuerbefreiung
Nach Ablauf der Befreiung wird die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach dem Gewicht berechnet:
| Gewichtsklasse | Steuersatz pro 200 kg | Beispiel (1.800 kg) |
|---|---|---|
| Bis 2.000 kg | 5,625 € | 50,63 € jährlich |
| 2.000 – 3.000 kg | 6,01 € | – |
| Über 3.000 kg | 6,39 € | – |
Dienstwagenbesteuerung
Auch bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren Elektrofahrzeuge von Vorteilen:
- Elektroautos unter 60.000 €: 0,25% des Bruttolistenpreises monatlich
- Elektroautos über 60.000 €: 0,5% des Bruttolistenpreises monatlich
- Verbrenner: 1% des Bruttolistenpreises monatlich