Elternunterhalt Rechner 2026 – Unterhalt berechnen

Elternunterhalt Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Eltern

⚠️ Wichtiger Hinweis zur 100.000 Euro Grenze

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro müssen grundsätzlich keinen Elternunterhalt zahlen. Dieser Rechner gilt nur für Einkommen über dieser Grenze.

Ihre Angaben

Berechnungsergebnis

0,00 €

Monatlicher Elternunterhalt

Bereinigtes Nettoeinkommen: 0,00 €
Selbstbehalt: 0,00 €
Verfügbares Einkommen: 0,00 €
Unterhaltspflicht (50%): 0,00 €

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen

Vom monatlichen Nettoeinkommen werden verschiedene Ausgaben abgezogen:

  • Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% oder nachgewiesene Kosten)
  • Private Altersvorsorge (bis 5% des Bruttoeinkommens)
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • Kinderunterhalt
  • Sonstige notwendige Aufwendungen

Schritt 2: Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben:

  • Alleinstehende: mindestens 2.000 € monatlich
  • Verheiratete: mindestens 3.600 € monatlich (Familienselbstbehalt)

Schritt 3: Unterhaltspflicht

Vom verbleibenden Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts müssen maximal 50% als Elternunterhalt gezahlt werden.

In besonderen Fällen kann dieser Prozentsatz auf 30% reduziert werden.

Besonderheiten bei Vermögen

Auch Vermögen kann für den Elternunterhalt herangezogen werden:

  • Schonvermögen bleibt geschützt
  • Selbstbewohnte Immobilie ist geschützt
  • Altersvorsorgevermögen ist geschützt

Beispielrechnung für eine Familie

Ausgangssituation: Verheiratetes Paar, Unterhaltspflichtiger verdient 4.000 € netto, Ehepartner 2.000 € netto
Schritt 1: Bereinigtes Familieneinkommen: 5.250 € (nach Abzug von Aufwendungen)
Schritt 2: Familienselbstbehalt: 3.600 €
Schritt 3: Verfügbares Einkommen: 1.650 €
Ergebnis: Maximaler Elternunterhalt: 825 € (50% von 1.650 €)

Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten

Abzugsfähige Kosten Nicht abzugsfähige Kosten
Berufsbedingte Aufwendungen Rundfunkgebühren
Private Altersvorsorge (bis 5% Brutto) Haftpflichtversicherung
Darlehensverbindlichkeiten Hausratversicherung
Kinderunterhalt Mietkosten bis 580 €
Fahrtkosten für Elternbesuche Lebenshaltungskosten
Krankenvorsorge Kleidung und Lebensmittel

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020

Das seit 1. Januar 2020 geltende Gesetz entlastet Angehörige erheblich. Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro sind von der Unterhaltspflicht befreit.

Düsseldorfer Tabelle

Die aktuellen Selbstbehaltsätze orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle. Der angemessene Eigenbedarf wird individuell festgelegt.

Vermögensschutz

Die selbstbewohnte Immobilie ist grundsätzlich geschützt und muss nicht verkauft werden. Auch angemessenes Schonvermögen bleibt unangetastet.

Auskunftspflicht

Unterhaltspflichtige müssen dem Sozialamt Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben (§ 1605 BGB).

Haftungsausschluss

Dieser Rechner dient nur zur groben Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Elternunterhalts hängt von vielen individuellen Faktoren ab und wird vom Sozialamt oder Gericht im Einzelfall festgelegt. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

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