Abgeltungssteuer-Rechner
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Wissenswertes zur Abgeltungssteuer
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25% auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wurde 2009 eingeführt und gilt als Quellensteuer, die direkt von der Bank abgeführt wird[1][2].
Sparer-Pauschbetrag
Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 € für Singles und 2.000 € für Verheiratete. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Zuvor lag der Freibetrag bei 801 € bzw. 1.602 €[2][3].
Teilfreistellung bei Fonds
Bei Investmentfonds und ETFs gibt es Teilfreistellungen:
- Aktienfonds: 30% steuerfrei
- Mischfonds: 15% steuerfrei
- Immobilienfonds: 60-80% steuerfrei
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fallen an:
- Solidaritätszuschlag: 5,5% der Abgeltungssteuer
- Kirchensteuer: 8-9% der Abgeltungssteuer (falls kirchensteuerpflichtig)
Steuersätze im Überblick
| Steuerart | Steuersatz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00% | Steuerpflichtiger Kapitalertrag |
| Solidaritätszuschlag | 5,50% | Abgeltungssteuer |
| Kirchensteuer (Bayern/BW) | 8,00% | Abgeltungssteuer |
| Kirchensteuer (andere Länder) | 9,00% | Abgeltungssteuer |
Wichtige Hinweise
- Die Abgeltungssteuer wird automatisch von der Bank abgeführt
- Bei niedrigem Einkommen kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein
- Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden
- Freistellungsaufträge sollten optimal auf verschiedene Banken verteilt werden
- Ausländische Quellensteuer kann teilweise angerechnet werden
Günstigerprüfung
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, können Sie in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Dann wird die Abgeltungssteuer mit Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz berechnet[4].
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Nicht ausgleichbare Verluste können in das Folgejahr vorgetragen werden. Die Verrechnung erfolgt automatisch bei derselben Bank.
Freistellungsauftrag
Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, sollten Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen. Dieser kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden, darf aber insgesamt die Höchstgrenze nicht überschreiten.
Steuerliche Behandlung verschiedener Anlagen
Unterschiedliche Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer:
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
- Dividenden aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Erträge aus Zertifikaten und Optionsscheinen