Zumutbare Belastung berechnen – Steuer Rechner online

Zumutbare Belastung Rechner 2025

Berechnungsergebnis

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, den Sie bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen müssen, bevor das Finanzamt eine steuerliche Entlastung gewährt. Sie wird von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur der übersteigende Betrag kann steuermindernd geltend gemacht werden.

Wichtig: Seit dem BFH-Urteil vom 19.01.2017 wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet, was zu niedrigeren Eigenanteilen führt.

Prozentsätze der zumutbaren Belastung

Familienstand bis 15.340 € 15.341 – 51.130 € über 51.130 €
Ledig ohne Kinder 5% 6% 7%
Verheiratet ohne Kinder 4% 5% 6%
Mit 1-2 Kindern 2% 3% 4%
Mit 3+ Kindern 1% 1% 2%

Berechnungsverfahren seit 2017

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung stufenweise berechnet werden muss. Das bedeutet:

1 Erste Stufe: Einkommen bis 15.340 € × niedrigster Prozentsatz
2 Zweite Stufe: Einkommen von 15.341 € bis 51.130 € × mittlerer Prozentsatz
3 Dritte Stufe: Einkommen über 51.130 € × höchster Prozentsatz

Beispielrechnung:

Ein verheiratetes Paar mit 2 Kindern und 60.000 € Jahreseinkommen:

  • Erste Stufe: 15.340 € × 2% = 306,80 €
  • Zweite Stufe: (51.130 – 15.340) € × 3% = 1.073,70 €
  • Dritte Stufe: (60.000 – 51.130) € × 4% = 354,80 €
  • Zumutbare Belastung gesamt: 1.735,30 €

Außergewöhnliche Belastungen – Beispiele

Folgende Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:

  • Krankheitskosten: Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel, Kur- und Rehabilitationskosten
  • Pflegekosten: Kosten für häusliche oder stationäre Pflege
  • Beerdigungskosten: Kosten für Bestattung und Grabpflege
  • Unterhaltsleistungen: Unterhalt an bedürftige Personen
  • Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung
  • Katastrophenschäden: Schäden durch Naturkatastrophen

Steuerliche Auswirkung

Nur der Betrag Ihrer außergewöhnlichen Belastungen, der die zumutbare Belastung übersteigt, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Tipp: Sammeln Sie alle Belege für außergewöhnliche Belastungen und prüfen Sie, ob diese die zumutbare Belastung übersteigen. Auch kleinere Beträge können sich summieren.

Rechtliche Grundlage

Die zumutbare Belastung ist in § 33 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Die aktuelle Berechnungsmethode basiert auf dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 19.01.2017 (Az. VI R 75/14), das eine stufenweise Berechnung vorschreibt.

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