GKV Beitragsrechner
Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung 2025
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge, die sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt bundesweit einheitlich 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 € monatlich bzw. 66.150 € jährlich
Allgemeiner Beitragssatz
14,6% der beitragspflichtigen Einnahmen für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld
Ermäßigter Beitragssatz
14,0% der beitragspflichtigen Einnahmen für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld
Beitragsaufteilung nach Versichertengruppen
| Versichertengruppe | Eigenanteil | Arbeitgeber-/Trägeranteil |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag) | 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag) |
| Rentner | 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag) | 50% (Rentenversicherungsträger) |
| Selbstständige | 100% (14,6% + Zusatzbeitrag) | – |
| Studenten | 100% (Festbeitrag) | – |
Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Jede Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert zwischen den Kassen und liegt derzeit zwischen 1,78% und 2,50%.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 1,7% der beitragspflichtigen Einnahmen
Pflegeversicherung
Zusätzlich zur Krankenversicherung wird ein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung erhoben:
| Personengruppe | Beitragssatz |
|---|---|
| Kinderlose ab 23 Jahren | 4,0% (+ 0,6% Zuschlag) |
| Mit Kindern | 3,4% |
| Sachsen (Arbeitnehmer) | Abweichende Regelung |
Besonderheiten bei der Beitragsberechnung
Mindestbeitrag
Für freiwillig Versicherte gilt ein Mindestbeitrag basierend auf einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.131,67 € monatlich.
Höchstbeitrag
Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € monatlich.
Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Studenten: Versicherungspflichtige Studenten zahlen einen reduzierten Beitrag von derzeit 139,11 € monatlich (inklusive Pflegeversicherung), gültig bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester.