Lastenzuschuss-Rechner 2025
Berechnen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf Lastenzuschuss als Wohngeld für Eigentümer
Was ist der Lastenzuschuss?
Der Lastenzuschuss ist eine Form des Wohngeldes für Eigentümer von Wohnraum. Er unterstützt Hausbesitzer und Wohnungseigentümer bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Wer kann Lastenzuschuss beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, einschließlich:
- Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
- Erbbauberechtigte
- Inhaber von Dauerwohnrechten oder Nießbrauchsrechten
Berechnung des Lastenzuschusses
Die Höhe des Lastenzuschusses hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Alle im Haushalt lebenden anspruchsberechtigten Personen
- Gesamteinkommen: Alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte abzüglich Werbungskosten
- Monatliche Belastung: Zinsen, Tilgung, Nebenkosten, Instandhaltung und Grundsteuer
Mietstufen in Deutschland
Die Mietstufe Ihres Wohnorts bestimmt die Einkommensgrenzen und Höchstbeträge für den Lastenzuschuss:
| Mietstufe | Beispielstädte | Einkommensgrenze (2 Personen) |
|---|---|---|
| I | Ländliche Gebiete | 1.295 € |
| II | Kleinere Städte | 1.350 € |
| III | Mittelstädte | 1.405 € |
| IV | Größere Städte | 1.460 € |
| V | Großstädte | 1.515 € |
| VI | Teure Großstädte | 1.570 € |
| VII | München, Hamburg, Stuttgart | 1.581 € |
Antragstellung
Der Lastenzuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Wohngeldstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Nachweis über die monatliche Belastung
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Personalausweis oder Reisepass
Häufige Fragen
Wie lange wird Lastenzuschuss gewährt?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kann ich Lastenzuschuss auch bei öffentlicher Förderung erhalten?
Ja, öffentliche Förderungen oder Steuerbegünstigungen schließen den Lastenzuschuss nicht aus.
Was passiert bei Änderungen meiner Situation?
Alle Änderungen müssen der Wohngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Dies betrifft Einkommensänderungen, Änderungen der Haushaltsgröße oder der Belastung.