Steuerrechner für Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ermitteln Sie Ihre Steuerersparnis durch Reinigungskräfte, Gärtner und Handwerker nach § 35a EStG. Berechnen Sie jetzt, wie viel Sie 2026 zurückerhalten können.
Kostenrechner
Ihre geschätzte Steuerersparnis:
Dieser Betrag wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten, die in Ihrem Privathaushalt, Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück von externen Dienstleistern ausgeführt werden. Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, einen Teil dieser Kosten von Ihrer Steuerlast abzuziehen, um die legale Beschäftigung zu fördern und Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Drei Kategorien der Steuerermäßigung
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien, die jeweils eigene Höchstgrenzen haben:
| Kategorie | Beispiele | Max. Kosten | Erstattung (20%) |
|---|---|---|---|
| Minijob im Haushalt | Putzhilfe auf 538-Euro-Basis | 2.550 € | 510 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Fensterreinigung, Gartenpflege, Winterdienst | 20.000 € | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen | Maler, Elektriker, Sanitär, Schornsteinfeger | 6.000 € | 1.200 € |
Welche Leistungen können Sie absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Reinigung der Wohnung, Fenster und Treppenhaus
- Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Laubbeseitigung
- Winterdienst und Gehwegreinigung
- Hausmeisterleistungen
- Umzugsleistungen von Privatpersonen
- Kinderbetreuung im Haushalt
- Haustierbetreuung
- Pflegeleistungen
- Zubereitung von Mahlzeiten in der Wohnung
Handwerkerleistungen
- Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten
- Malerarbeiten, Tapezieren
- Fliesenlegen, Parkettverlegung
- Elektro- und Sanitärinstallationen
- Reparatur von Haushaltsgeräten
- Wartung von Heizung und Klimaanlage
- Schornsteinfegerleistungen
- Dachrinnenreinigung
- Reparatur von Rollläden oder Markisen
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
Was wird anerkannt?
- Nur Arbeitskosten: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie ausschließlich die Kosten für die Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Maschinenkosten absetzen. Materialkosten sind nicht begünstigt.
- Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten. Die Rechnung muss Ihre Adresse enthalten.
- Überweisung notwendig: Die Zahlung muss unbar erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Nutzen Sie ausschließlich Banküberweisung, Lastschrift oder EC-Karte.
- Ort der Leistung: Die Dienstleistung muss in Ihrem Haushalt, Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück erbracht werden. Auch Gehwege vor Ihrem Grundstück zählen dazu.
- Keine doppelte Förderung: Wenn Sie für eine Maßnahme bereits andere Förderungen wie KfW-Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen erhalten haben, können Sie diese Kosten nicht zusätzlich absetzen.
Was wird nicht anerkannt?
- Neubaumaßnahmen (nur Renovierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien)
- Materialkosten, auch wenn sie auf derselben Rechnung stehen
- Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen
- Leistungen außerhalb Ihres Grundstücks
- Bar bezahlte Leistungen ohne Nachweis der Überweisung
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung
1. Belege sammeln
Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Prüfen Sie, ob die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind. Falls nicht, fordern Sie eine korrigierte Rechnung an.
2. Kosten kategorisieren
Teilen Sie Ihre Belege in die drei Kategorien auf: Minijob, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Addieren Sie die Arbeitskosten pro Kategorie.
3. Eintragung in der Steuererklärung
In der Steuererklärung finden Sie diese Positionen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen oder im Hauptformular (je nach Bundesland und Steuersoftware):
- Zeile 5: Minijob im Privathaushalt
- Zeile 6-7: Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Zeile 8-9: Handwerkerleistungen
4. Kontoauszüge bereithalten
Das Finanzamt kann Nachweise für die Überweisung verlangen. Halten Sie daher Ihre Kontoauszüge bereit, die die Zahlung an den Dienstleister belegen.
5. Keine Belege einreichen
Bei elektronischer Steuererklärung müssen Sie die Belege nicht einreichen. Bewahren Sie diese jedoch mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids auf, da das Finanzamt diese nachfordern kann.
Häufig gestellte Fragen
Praxisbeispiele zur Berechnung
Beispiel 1: Familie mit Putzhilfe
Familie Müller beschäftigt eine Putzhilfe auf Minijob-Basis für 400 € monatlich (4.800 € jährlich). Die Steuerersparnis beträgt 20% von maximal 2.550 €, also 510 €.
Ergebnis: Familie Müller erhält 510 € Steuerersparnis.
Beispiel 2: Eigenheimbesitzer mit Gärtner und Handwerker
Herr Schmidt lässt seinen Garten professionell pflegen (Arbeitskosten: 3.500 € jährlich) und beauftragt einen Maler für die Renovierung (Arbeitskosten: 4.200 €, Materialkosten: 800 €).
- Gartenpflege: 20% von 3.500 € = 700 €
- Malerarbeiten: 20% von 4.200 € = 840 €
Ergebnis: Herr Schmidt spart insgesamt 1.540 € Steuern.
Beispiel 3: Maximale Ausschöpfung aller Kategorien
Familie Wagner nutzt alle drei Kategorien vollständig aus:
- Minijob (Putzhilfe): 2.550 € Kosten → 510 € Erstattung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Garten, Winterdienst, Fensterreinigung): 20.000 € Kosten → 4.000 € Erstattung
- Handwerkerleistungen (Renovierung): 6.000 € Kosten → 1.200 € Erstattung
Ergebnis: Familie Wagner erhält die maximale Steuerersparnis von 5.710 €.
Tipps zur Maximierung Ihrer Steuerersparnis
1. Rechnung im richtigen Jahr bezahlen
Für die Steuerermäßigung zählt das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Wenn Sie Ende Dezember eine Rechnung erhalten, können Sie durch strategische Zahlung entscheiden, in welchem Steuerjahr Sie die Kosten geltend machen möchten.
2. Arbeitskosten separat ausweisen lassen
Bestehen Sie darauf, dass Ihr Dienstleister Arbeits- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausweist. So können Sie den maximalen Betrag absetzen und vermeiden Diskussionen mit dem Finanzamt.
3. Nebenkosten prüfen
Als Mieter oder Wohnungseigentümer sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Oft sind darin Positionen wie Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege enthalten, die Sie absetzen können.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen statt Handwerkerleistungen
Wenn möglich, kategorisieren Sie Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen statt als Handwerkerleistungen, da hier die Höchstgrenze mit 4.000 € deutlich höher liegt als bei Handwerkerleistungen mit 1.200 €.
5. Ehepartner strategisch planen
Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit stark unterschiedlichen Einkommen sollten Sie prüfen, ob eine Einzelveranlagung vorteilhafter ist. In manchen Fällen können so höhere Steuervorteile erzielt werden.
6. Belege systematisch sammeln
Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie das ganze Jahr über alle relevanten Rechnungen und Kontoauszüge sammeln. So vermeiden Sie Stress bei der Steuererklärung und vergessen keine absetzbaren Kosten.