GKV Beitrag berechnen – Krankenkassenbeitrag Rechner 2026

GKV Beitragsrechner

Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung 2025

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge, die sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt bundesweit einheitlich 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 € monatlich bzw. 66.150 € jährlich

Allgemeiner Beitragssatz

14,6% der beitragspflichtigen Einnahmen für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld

Ermäßigter Beitragssatz

14,0% der beitragspflichtigen Einnahmen für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld

Beitragsaufteilung nach Versichertengruppen

Versichertengruppe Eigenanteil Arbeitgeber-/Trägeranteil
Arbeitnehmer 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag) 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag)
Rentner 50% (7,3% + halber Zusatzbeitrag) 50% (Rentenversicherungsträger)
Selbstständige 100% (14,6% + Zusatzbeitrag)
Studenten 100% (Festbeitrag)

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Jede Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert zwischen den Kassen und liegt derzeit zwischen 1,78% und 2,50%.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 1,7% der beitragspflichtigen Einnahmen

Pflegeversicherung

Zusätzlich zur Krankenversicherung wird ein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung erhoben:
Personengruppe Beitragssatz
Kinderlose ab 23 Jahren 4,0% (+ 0,6% Zuschlag)
Mit Kindern 3,4%
Sachsen (Arbeitnehmer) Abweichende Regelung

Besonderheiten bei der Beitragsberechnung

Mindestbeitrag

Für freiwillig Versicherte gilt ein Mindestbeitrag basierend auf einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.131,67 € monatlich.

Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € monatlich.

Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Studenten: Versicherungspflichtige Studenten zahlen einen reduzierten Beitrag von derzeit 139,11 € monatlich (inklusive Pflegeversicherung), gültig bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester.
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