Elternunterhalt Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Eltern
⚠️ Wichtiger Hinweis zur 100.000 Euro Grenze
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro müssen grundsätzlich keinen Elternunterhalt zahlen. Dieser Rechner gilt nur für Einkommen über dieser Grenze.
Ihre Angaben
Berechnungsergebnis
Monatlicher Elternunterhalt
Wie wird der Elternunterhalt berechnet?
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen
Vom monatlichen Nettoeinkommen werden verschiedene Ausgaben abgezogen:
- Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% oder nachgewiesene Kosten)
- Private Altersvorsorge (bis 5% des Bruttoeinkommens)
- Darlehensverbindlichkeiten
- Kinderunterhalt
- Sonstige notwendige Aufwendungen
Schritt 2: Selbstbehalt
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben:
- Alleinstehende: mindestens 2.000 € monatlich
- Verheiratete: mindestens 3.600 € monatlich (Familienselbstbehalt)
Schritt 3: Unterhaltspflicht
Vom verbleibenden Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts müssen maximal 50% als Elternunterhalt gezahlt werden.
In besonderen Fällen kann dieser Prozentsatz auf 30% reduziert werden.
Besonderheiten bei Vermögen
Auch Vermögen kann für den Elternunterhalt herangezogen werden:
- Schonvermögen bleibt geschützt
- Selbstbewohnte Immobilie ist geschützt
- Altersvorsorgevermögen ist geschützt
Beispielrechnung für eine Familie
Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten
| Abzugsfähige Kosten | Nicht abzugsfähige Kosten |
|---|---|
| Berufsbedingte Aufwendungen | Rundfunkgebühren |
| Private Altersvorsorge (bis 5% Brutto) | Haftpflichtversicherung |
| Darlehensverbindlichkeiten | Hausratversicherung |
| Kinderunterhalt | Mietkosten bis 580 € |
| Fahrtkosten für Elternbesuche | Lebenshaltungskosten |
| Krankenvorsorge | Kleidung und Lebensmittel |
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020
Das seit 1. Januar 2020 geltende Gesetz entlastet Angehörige erheblich. Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro sind von der Unterhaltspflicht befreit.
Düsseldorfer Tabelle
Die aktuellen Selbstbehaltsätze orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle. Der angemessene Eigenbedarf wird individuell festgelegt.
Vermögensschutz
Die selbstbewohnte Immobilie ist grundsätzlich geschützt und muss nicht verkauft werden. Auch angemessenes Schonvermögen bleibt unangetastet.
Auskunftspflicht
Unterhaltspflichtige müssen dem Sozialamt Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben (§ 1605 BGB).
Haftungsausschluss
Dieser Rechner dient nur zur groben Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Elternunterhalts hängt von vielen individuellen Faktoren ab und wird vom Sozialamt oder Gericht im Einzelfall festgelegt. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.