StBVV-Rechner 2025
Berechnung der Steuerberatergebühren nach der aktuellen Steuerberatervergütungsverordnung
Gebührenberechnung
Berechnungsergebnis
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) 2025
Wichtige Änderungen ab Juli 2025
Die Gebühren wurden um durchschnittlich 6% erhöht. Die Zeitgebühr steigt von 105 € auf 115 € pro Stunde und wird nun viertelstündlich abgerechnet.
Gebührentabellen der StBVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung enthält vier Haupttabellen für verschiedene Tätigkeitsbereiche:
- Tabelle A (Beratungstabelle): Für allgemeine Beratungsleistungen, Steuererklärungen und Rechtsbehelfe
- Tabelle B (Abschlusstabelle): Für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Gewinnermittlungen
- Tabelle C (Buchführungstabelle): Für laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung
- Tabelle D (Rechtsbehelfsverfahren): Für Einspruchs- und Klageverfahren
Berechnung der Wertgebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach drei Faktoren:
- Dem Gegenstandswert der Tätigkeit
- Der anzuwendenden Gebührentabelle
- Dem Zehntel der Gebühr (abhängig von der Schwierigkeit und dem Umfang)
Beispiele für Gegenstandswerte
| Tätigkeit | Gegenstandswert | Tabelle | Zehntel |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | Summe der positiven Einkünfte | A | 1/10 – 6/10 |
| Buchführung (monatlich) | Jahresumsatz oder Aufwandssumme | C | 2/10 – 12/10 |
| Jahresabschluss | Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung | B | 10/10 – 40/10 |
| EÜR-Erstellung | Höherer Betrag aus Einnahmen/Ausgaben | B | 5/10 – 30/10 |
Aktuelle Gebührensätze 2025
Beispielhafte Gebühren nach Tabelle A (Beratungstabelle) bei 10/10 Gebühr:
| Gegenstandswert bis | Volle Gebühr (10/10) |
|---|---|
| 15.000 € | 72 € |
| 25.000 € | 101 € |
| 40.000 € | 122 € |
| 50.000 € | 130 € |
| 75.000 € | 149 € |
| 100.000 € | 177 € |
| 150.000 € | 217 € |
| 200.000 € | 259 € |
Zeitgebühren und Betragsgebühren
Neben den Wertgebühren gibt es weitere Gebührenarten:
- Zeitgebühr: 115 € pro Stunde (Abrechnung viertelstündlich)
- Lohnbuchführung: 6-30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum
- Auslagenpauschale: Maximal 20 € für Post- und Telekommunikation
Rechtliche Grundlagen
Die StBVV basiert auf § 64 des Steuerberatungsgesetzes und wurde zuletzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV vom 31. März 2025 geändert. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Juli 2025.
Gebührenvereinbarungen
Steuerberater können von den StBVV-Gebühren abweichen, wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Bei Unterschreitung der Mindestgebühren sind besondere Voraussetzungen zu beachten.