Fahrtkostenrechner Steuer
| Jahr | Erste 20 km | Ab 21. km |
|---|---|---|
| 2025 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| 2024 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| 2023 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| 2022 | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| 2021 | 0,30 €/km | 0,35 €/km |
- Kürzeste Strecke: Nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird anerkannt
- Einfache Strecke: Es wird nur die einfache Entfernung berechnet, nicht Hin- und Rückweg
- Abrundung: Kilometer werden abgerundet (z.B. 10,9 km = 10 km)
- Höchstbetrag: Für andere Verkehrsmittel als PKW gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr
- Werbungskosten: Die Pauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben
Menschen mit Behinderung haben erweiterte Möglichkeiten bei der steuerlichen Absetzung von Fahrtkosten:
| Behinderungsgrad | Besonderheit | Vorteil |
|---|---|---|
| GdB 70+ oder GdB 50-70 mit Merkzeichen G/aG | Hin- und Rückweg absetzbar | Doppelte Entfernung × 0,30 € |
| Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H | Erhöhte Fahrtkostenpauschale | Bis zu 4.500 € pro Jahr |
| GdB 80+ oder GdB 70+ mit Merkzeichen G | Behinderungsbedingte Privatfahrten | 900 € Pauschale pro Jahr |
Kann ich Hin- und Rückfahrt absetzen?
Nein, grundsätzlich kann nur die einfache Strecke abgesetzt werden. Ausnahme: Menschen mit Behinderung ab GdB 70 oder GdB 50-70 mit Merkzeichen G/aG.
Ab wann gilt die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale kann bereits ab dem ersten Kilometer abgesetzt werden.
Was ist mit Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber?
Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets reduzieren die absetzbare Pendlerpauschale entsprechend.
Welche Strecke darf ich ansetzen?
Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Bei PKW-Nutzung kann auch die verkehrsgünstigste Strecke gewählt werden, wenn sie regelmäßig gefahren wird.
Wie viel Steuerersparnis bringt die Pendlerpauschale?
Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Steuersatz ab. Die Pendlerpauschale reduziert das zu versteuernde Einkommen um den berechneten Betrag.
Beispiel: Arbeitsweg 25 km, 220 Arbeitstage, Jahr 2025
- Erste 20 km: 20 × 220 × 0,30 € = 1.320,00 €
- Weitere 5 km: 5 × 220 × 0,38 € = 418,00 €
- Gesamt: 1.738,00 € absetzbar
Alle Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Für die endgültige Berechnung und steuerliche Behandlung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)