DM zu Euro umrechnen – Kostenloser Währungsrechner

DM zu Euro umrechnen

Offizieller Wechselkurs: 1 € = 1,95583 DM

DM
EUR

Schnellumrechnung

Wie funktioniert die Umrechnung?

Die Umrechnung zwischen Deutsche Mark und Euro basiert auf dem unwiderruflichen Wechselkurs, der am 31. Dezember 1998 vom Europäischen Rat festgelegt wurde. Dieser Kurs ist seit dem 1. Januar 1999 fix und gilt bis heute unverändert.

Umrechnungsformeln

DM → Euro: Betrag in DM ÷ 1,95583 = Betrag in Euro
Euro → DM: Betrag in Euro × 1,95583 = Betrag in DM

Wichtig ist, dass der Umrechnungskurs immer vollständig mit allen fünf Nachkommastellen (1,95583) verwendet werden muss. Rundungen oder Kürzungen des Kurses sind nicht zulässig. Erst das Endergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Häufige Umrechnungen DM zu Euro

Deutsche Mark (DM) Euro (€)
1 DM 0,51 €
2 DM 1,02 €
5 DM 2,56 €
10 DM 5,11 €
20 DM 10,23 €
50 DM 25,56 €
100 DM 51,13 €
200 DM 102,26 €
500 DM 255,65 €
1.000 DM 511,29 €
5.000 DM 2.556,46 €
10.000 DM 5.112,92 €

Häufige Umrechnungen Euro zu DM

Euro (€) Deutsche Mark (DM)
1 € 1,96 DM
5 € 9,78 DM
10 € 19,56 DM
20 € 39,12 DM
50 € 97,79 DM
100 € 195,58 DM
200 € 391,17 DM
500 € 977,92 DM
1.000 € 1.955,83 DM
5.000 € 9.779,15 DM

Geschichte der Währungsumstellung

20. Juni 1948
Einführung der Deutschen Mark in den westlichen Besatzungszonen. Die DM ersetzt die nach dem Zweiten Weltkrieg wertlos gewordene Reichsmark.
31. Dezember 1998
Der Europäische Rat legt die unwiderruflichen Umrechnungskurse für die elf Länder der ersten Euro-Stufe fest. Für Deutschland gilt: 1 Euro = 1,95583 DM.
1. Januar 1999
Der Euro wird als Buchgeld eingeführt. DM-Beträge können nun offiziell in Euro umgerechnet werden, auch wenn das Bargeld noch in DM geführt wird.
1. Januar 2002
Euro-Bargeld wird eingeführt. Die DM verliert ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Übergangsfrist ermöglicht die parallele Verwendung beider Währungen.
28. Februar 2002
Ende der Übergangsfrist. DM-Banknoten und -Münzen sind nun kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, können aber weiterhin bei der Bundesbank umgetauscht werden.
Heute
Der Umtausch von DM-Banknoten und -Münzen ist bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank weiterhin kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung möglich.

DM-Bestände umtauschen

Auch heute noch können Sie alte DM-Banknoten und -Münzen bei der Deutschen Bundesbank in Euro umtauschen. Der Service ist kostenlos und ohne zeitliche oder betragliche Begrenzung verfügbar.

Umtauschoptionen

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre DM-Bestände umzutauschen:

  • Persönlich in einer der 47 Filialen der Deutschen Bundesbank
  • Per Post an die Filiale Mainz der Deutschen Bundesbank
Hinweis: Bei 5-DM- und 10-DM-Gedenkmünzen aus Silber kann der Materialwert höher sein als der Nennwert. In diesem Fall lohnt es sich, einen Münzhändler zu konsultieren, bevor Sie die Münzen bei der Bundesbank umtauschen.

Welche Banknoten und Münzen werden angenommen?

  • Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL)
  • Banknoten der Deutschen Bundesbank
  • Auf Deutsche Mark oder Pfennig lautende Bundesmünzen

Rechenbeispiele

Beispiel 1: DM in Euro umrechnen

Sie haben 250 DM und möchten wissen, wie viel Euro das sind.

250 DM ÷ 1,95583 = 127,82 €

Ihre 250 Deutsche Mark entsprechen also 127,82 Euro.

Beispiel 2: Euro in DM umrechnen

Sie möchten wissen, wie viel 75 Euro in der alten Währung DM waren.

75 € × 1,95583 = 146,69 DM

75 Euro entsprechen 146,69 Deutsche Mark.

Beispiel 3: Größere Beträge umrechnen

Bei der Wohnungssuche stoßen Sie auf einen alten Mietvertrag mit einer monatlichen Miete von 1.200 DM.

1.200 DM ÷ 1,95583 = 613,55 €

Die damalige Miete von 1.200 DM entspricht heute 613,55 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Kann sich der Umrechnungskurs zwischen DM und Euro noch ändern?
Nein, der Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM wurde am 31. Dezember 1998 unwiderruflich festgelegt und kann sich niemals ändern. Dieser Kurs gilt dauerhaft und ist gesetzlich verankert.
Bis wann kann ich DM in Euro umtauschen?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Die Deutsche Bundesbank tauscht DM-Banknoten und -Münzen unbegrenzt und kostenlos in Euro um. Sie können also auch in vielen Jahren noch Ihre alten DM-Bestände umtauschen.
Warum ist die Umrechnung nicht einfach 1:2?
Viele Menschen dachten zunächst, dass etwa 2 DM einem Euro entsprechen. Tatsächlich ist der offizielle Kurs aber 1,95583 DM für einen Euro. Diese scheinbar unrunde Zahl ergab sich aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Wechselkursen der teilnehmenden Währungen zum Zeitpunkt der Festlegung.
Muss ich beim Umrechnen immer alle Nachkommastellen verwenden?
Ja, bei offiziellen Umrechnungen muss der vollständige Kurs 1,95583 verwendet werden. Erst das Endergebnis wird auf zwei Nachkommastellen (Euro-Cent) gerundet. Eine vorherige Kürzung oder Rundung des Kurses ist nicht zulässig.
Wo finde ich eine Filiale der Bundesbank für den Umtausch?
Die Deutsche Bundesbank verfügt über 47 Filialen in ganz Deutschland. Eine aktuelle Liste mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Bundesbank unter www.bundesbank.de.
Kann ich DM auch bei meiner Hausbank umtauschen?
Die meisten Geschäftsbanken bieten den Umtausch von DM nicht mehr an. Der offizielle Umtausch erfolgt ausschließlich bei den Filialen der Deutschen Bundesbank.
Was ist der Unterschied zwischen DM und DEM?
DM ist die deutsche Abkürzung für Deutsche Mark. DEM ist der internationale ISO-Währungscode, der im weltweiten Bankverkehr verwendet wurde und wird. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf dieselbe Währung.
Haben alte DM-Münzen einen höheren Sammlerwert?
Die meisten normalen DM-Umlaufmünzen haben keinen nennenswerten Sammlerwert. Ausnahmen sind 5-DM- und 10-DM-Gedenkmünzen aus Silber, deren Materialwert oft über dem Nennwert liegt. Bei seltenen Prägungen oder Münzen in besonderem Zustand kann ein zusätzlicher Sammlerwert bestehen.

Nützliche Tipps zur Umrechnung

Mentale Faustformel

Für eine schnelle Überschlagsrechnung im Kopf können Sie folgende Näherung verwenden: Teilen Sie den DM-Betrag durch 2 und ziehen Sie dann etwa 2 Prozent ab. Beispiel: 100 DM → 100 ÷ 2 = 50, minus 2 Prozent ≈ 49 €. Das genaue Ergebnis ist 51,13 €, aber für schnelle Schätzungen reicht diese Methode.

Rundungsregeln beachten

Bei offiziellen Umrechnungen gilt: Das Ergebnis wird nach den mathematischen Rundungsregeln auf zwei Nachkommastellen (Cent-Genauigkeit) gerundet. Werte bis 0,004 werden abgerundet, ab 0,005 aufgerundet.

Alte Dokumente und Verträge

Wenn Sie alte Dokumente, Mietverträge oder Rechnungen aus der DM-Zeit betrachten, nutzen Sie den offiziellen Umrechnungskurs, um die heutigen Euro-Werte zu ermitteln. Bedenken Sie aber, dass diese Umrechnung nur den nominalen Währungswert angibt und nicht die Kaufkraft oder Inflation berücksichtigt.

Weiterführende Hinweise

Unterschied zwischen Nominalwert und Kaufkraft

Die Umrechnung von DM in Euro zeigt nur den nominalen Währungswert. Die tatsächliche Kaufkraft hat sich seit der Einführung des Euro durch Inflation verändert. Ein Produkt, das im Jahr 2000 noch 10 DM kostete, entspricht zwar rechnerisch 5,11 €, könnte heute aber aufgrund der Preisentwicklung deutlich mehr kosten.

Internationale Verwendung

Der ISO-Code DEM (Deutsche Mark) wird weiterhin in internationalen Finanzsystemen für historische Daten und Aufzeichnungen verwendet, auch wenn die Währung selbst nicht mehr als Zahlungsmittel existiert.

Elektronische Umrechnung

Nutzen Sie für präzise Umrechnungen digitale Rechner wie diesen auf der Seite. Sie vermeiden damit Rundungsfehler und stellen sicher, dass der korrekte Umrechnungskurs mit allen Nachkommastellen verwendet wird.

Quellenverzeichnis

  • Deutsche Bundesbank (2022). Umtausch von DM in Euro. Abgerufen von https://www.bundesbank.de
  • Europäische Zentralbank (1998). Unwiderrufliche Umrechnungskurse für den Euro. Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998.
  • Bundesministerium der Finanzen (2001). Euro-Einführungsgesetz (EuroEG). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 55.
  • Rat der Europäischen Union (1998). Festlegung der Umrechnungskurse. Beschluss vom 31. Dezember 1998 gemäß Artikel 109l Absatz 4 EG-Vertrag.
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