BAföG Rechner Studenten – Anspruch berechnen 2026

BAföG-Rechner für Studenten

Berechnen Sie Ihren monatlichen BAföG-Anspruch basierend auf dem Elterneinkommen

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Ihr voraussichtlicher BAföG-Anspruch

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Detaillierte Berechnung

Bedarfssatz 0 EUR
Eigenes Einkommen (anrechenbar) 0 EUR
Vermögen (anrechenbar) 0 EUR
Elterneinkommen (anrechenbar) 0 EUR
Kinderbetreuungszuschlag 0 EUR
Monatlicher Förderanspruch 0 EUR
Wichtige Hinweise:
– 50% wird als Zuschuss gewährt (muss nicht zurückgezahlt werden)
– 50% ist ein zinsloses Darlehen (maximal 10.010 EUR Rückzahlung)
– Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Studienende
– Diese Berechnung dient zur Orientierung und ersetzt keine offizielle Prüfung

So funktioniert die BAföG-Berechnung

Die Höhe Ihres BAföG-Anspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Aspekte der aktuellen BAföG-Gesetzgebung und ermittelt Ihre individuelle Förderhöhe.

Bedarfssätze im Studium (Stand 2026)

Wohnsituation Alter / Versicherung Höchstsatz
Nicht bei Eltern Unter 25 Jahre, familienversichert 855 EUR
Nicht bei Eltern 25-29 Jahre, eigene Versicherung 992 EUR
Nicht bei Eltern Ab 30 Jahre 1.088 EUR
Bei Eltern Unter 25 Jahre, familienversichert 534 EUR
Bei Eltern 25-29 Jahre, eigene Versicherung 671 EUR
Bei Eltern Ab 30 Jahre 767 EUR

Zusammensetzung des Bedarfs

Grundbedarf

475 EUR für Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung und Lernmaterial

Wohnpauschale

380 EUR bei eigener Wohnung
59 EUR bei den Eltern

Krankenversicherung

94 EUR für die Krankenversicherung (bei eigener Versicherung)

Pflegeversicherung

23 EUR für die Pflegeversicherung (bei eigener Versicherung)

Freibeträge beim Elterneinkommen

Nicht das gesamte Elterneinkommen wird angerechnet. Es gelten folgende monatliche Freibeträge:

Personengruppe Freibetrag (monatlich)
Verheiratete Eltern (gemeinsam) 2.540 EUR
Alleinerziehender Elternteil 1.690 EUR
Stiefelternteil 850 EUR
Pro unterhaltspflichtiges Kind 770 EUR
Wichtig: Es wird das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr herangezogen. Wenn das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.

Vermögensfreibeträge

Auch beim eigenen Vermögen müssen Sie nicht alles einsetzen:

  • 15.000 EUR für Studierende bis 30 Jahre
  • 45.000 EUR für Studierende ab 30 Jahren
  • Zusätzlich 2.300 EUR für Ehepartner oder Lebenspartner
  • Zusätzlich 2.300 EUR für jedes Kind

Das Vermögen der Eltern wird bei der BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt. Allerdings zählen Einkünfte aus Vermögen (wie Zinsen oder Mieteinnahmen) zum Elterneinkommen.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Studentin, 22 Jahre, nicht bei Eltern

Ausgangssituation:
– Wohnt in eigener Wohnung
– Familienversichert
– Eigenes Einkommen: 350 EUR/Monat (Minijob)
– Eltern verheiratet, Jahreseinkommen: 42.000 EUR
– 1 Geschwister

Ergebnis: Monatlicher BAföG-Anspruch ca. 725 EUR

Beispiel 2: Student, 26 Jahre, bei Eltern

Ausgangssituation:
– Wohnt bei den Eltern
– Eigene Krankenversicherung
– Kein eigenes Einkommen
– Eltern verheiratet, Jahreseinkommen: 55.000 EUR
– Keine Geschwister

Ergebnis: Monatlicher BAföG-Anspruch ca. 380 EUR

Beispiel 3: Studentin, 24 Jahre, mit Kind

Ausgangssituation:
– Wohnt nicht bei den Eltern
– Familienversichert
– 1 Kind (3 Jahre alt)
– Kein eigenes Einkommen
– Eltern getrennt, Einkommen Mutter: 28.000 EUR, Vater: 32.000 EUR

Ergebnis: Monatlicher BAföG-Anspruch ca. 855 EUR + 160 EUR Kinderbetreuungszuschlag = 1.015 EUR

Häufig gestellte Fragen

Wird das Vermögen meiner Eltern angerechnet? +
Nein, das Vermögen Ihrer Eltern spielt bei der BAföG-Berechnung keine Rolle. Nur deren Einkommen wird berücksichtigt. Allerdings zählen Einkünfte aus Vermögen (wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen) zum anrechenbaren Elterneinkommen.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen? +
Im BAföG-Bewilligungszeitraum (12 Monate) dürfen Sie bis zu 6.672 EUR verdienen, ohne dass Ihr BAföG gekürzt wird. Das entspricht etwa 556 EUR pro Monat. In einzelnen Monaten darf der Verdienst auch höher sein, solange der Jahresbetrag nicht überschritten wird.
Welches Elterneinkommen wird berücksichtigt? +
Grundsätzlich wird das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr herangezogen (also für 2026 das Einkommen aus 2024). Wenn das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen. Als Einkommen gelten alle steuerpflichtigen Einkünfte sowie die meisten steuerfreien Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Muss ich BAföG zurückzahlen? +
Ja, aber nur zur Hälfte. 50% des BAföG sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die anderen 50% sind ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Maximal müssen 10.010 EUR zurückgezahlt werden, auch wenn Sie mehr erhalten haben. Die monatliche Rate beträgt normalerweise 130 EUR.
Was passiert, wenn ich länger studiere als die Regelstudienzeit? +
Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es das sogenannte Flexibilitätssemester. Sie können einmal während Ihres gesamten Studiums (inklusive Master) die Förderdauer um ein Semester verlängern, ohne Gründe angeben zu müssen. Darüber hinaus kann BAföG nur bei wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Gremientätigkeit) verlängert werden.
Kann ich elternunabhängiges BAföG bekommen? +
Ja, in bestimmten Fällen wird das Elterneinkommen nicht berücksichtigt. Dies gilt, wenn Sie nach Ihrem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig waren, oder nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig waren. Auch beim Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden.
Zählt mein Auto als Vermögen? +
Ja, der Wert Ihres Autos zählt zu Ihrem Vermögen. Solange Ihr gesamtes Vermögen (inklusive Auto) unter dem Freibetrag von 15.000 EUR (bzw. 45.000 EUR ab 30 Jahren) liegt, hat das Auto keine Auswirkungen auf Ihr BAföG. Der Verkehrswert des Fahrzeugs ist maßgeblich.
Bekomme ich auch BAföG im Auslandssemester? +
Ja, Sie können Auslands-BAföG beantragen, wenn Sie im Ausland studieren. Die Fördersätze sind teilweise höher als beim Inlands-BAföG, da zusätzliche Kosten wie Studiengebühren und Reisekosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt bei einem speziellen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden.

Antragstellung: So beantragen Sie BAföG

Der richtige Zeitpunkt

Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag so früh wie möglich, am besten direkt nach Erhalt der Studienplatzzusage. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Für jeden weiteren Bewilligungszeitraum müssen Sie einen Folgeantrag stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (Steuerbescheid)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung (bei eigener Wohnung)
  • Nachweise über eigenes Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
  • Krankenversicherungsnachweis

Online-Antrag nutzen

Der einfachste Weg ist die Online-Antragstellung über BAföG Digital. Sie werden durch den Antrag geführt und alle erforderlichen Formulare werden automatisch ausgefüllt. Zuständig ist das Studierendenwerk an Ihrer Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines BAföG-Antrags dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Planen Sie ausreichend Zeit ein und reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Rückzahlung des BAföG

Rückzahlungsbeginn

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, unabhängig davon, wann Sie tatsächlich Ihr Studium beendet haben.

Höhe der Rückzahlung

Sie müssen maximal 10.010 EUR zurückzahlen, auch wenn Sie insgesamt mehr BAföG erhalten haben. Es wird nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt.

Ratenzahlung

Die normale Monatsrate beträgt 130 EUR (vierteljährlich 390 EUR). Die Rückzahlung erfolgt zinslos über maximal 20 Jahre.

Vorzeitige Rückzahlung

Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, kann von einem Nachlass profitieren. Je mehr Sie auf einmal zurückzahlen, desto höher der Rabatt.

Freistellung von der Rückzahlung

Wenn Ihr Einkommen zu gering ist, können Sie eine Freistellung beantragen. Die Rückzahlung wird dann aufgeschoben. Nach 20 Jahren endet die Rückzahlungspflicht grundsätzlich, auch wenn noch Schulden bestehen.

Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2024). Das neue BAföG. Berlin: BMBF.

Deutsches Studentenwerk (2026). Leitfaden zur Studienfinanzierung durch BAföG. Berlin: DSW.

Bundesverwaltungsamt (2025). Richtlinien zur Rückzahlung von BAföG-Darlehen. Köln: BVA.

Gesetz zur Ausbildungsförderung (BAföG) in der Fassung vom August 2024. Berlin: Bundesgesetzblatt.

Studierendenwerke Deutschland (2025). BAföG-Statistik und Förderquoten. Berlin: DSW.

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