Wohngeld 2026 berechnen
Ihr voraussichtlicher Wohngeldanspruch
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Es wird als monatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei Wohneigentum gewährt. Seit der Wohngeld-Reform 2023 profitieren rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland von dieser Leistung. Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das Wohngeld richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen. Ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeld, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden.
- Personen mit geringem Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
- Studierende ohne BAföG-Bezug
- Auszubildende ohne Berufsausbildungsbeihilfe
- Familien mit Kindern unterhalb der Einkommensgrenze
Faktoren der Wohngeldberechnung
Die Höhe des Wohngeldes wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet, die drei wesentliche Faktoren berücksichtigt. Diese Faktoren werden in einem komplexen Verfahren miteinander verrechnet, um den individuellen Anspruch zu ermitteln.
- Haushaltsgröße: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Gesamteinkommen: Monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträge
- Wohnkosten: Miete oder Belastung bis zum jeweiligen Höchstbetrag
Mietstufen in Deutschland
Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietniveau widerspiegeln. Die Mietstufe bestimmt die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete bei der Wohngeldberechnung. Jede Gemeinde ist einer Mietstufe zugeordnet, die sich nach dem durchschnittlichen Mietpreisniveau richtet.
| Mietstufe | Mietpreisniveau | Beispielstädte |
|---|---|---|
| I | Sehr günstig | Görlitz, Pirmasens, Salzwedel |
| II | Günstig | Cottbus, Gera, Wilhelmshaven |
| III | Mittel | Chemnitz, Kaiserslautern, Schwerin |
| IV | Durchschnittlich | Bremen, Karlsruhe, Rostock |
| V | Erhöht | Dresden, Leipzig, Nürnberg |
| VI | Hoch | Hamburg, Köln, Stuttgart |
| VII | Sehr hoch | Frankfurt, München, Sylt |
Höchstbeträge für Miete 2026
Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximalen Beträge, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden können. Diese Höchstbeträge sind nach Haushaltsgröße und Mietstufe gestaffelt und beinhalten die Klimakomponente sowie die Entlastung bei Heizkosten.
| Personen | Stufe I | Stufe IV | Stufe VII |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 490,60 € | 640,60 € | 806,60 € |
| 2 Personen | 604,40 € | 786,40 € | 987,40 € |
| 3 Personen | 720,80 € | 936,80 € | 1.174,80 € |
| 4 Personen | 840,20 € | 1.090,20 € | 1.371,20 € |
| 5 Personen | 958,60 € | 1.246,60 € | 1.566,60 € |
Wohngeld Plus seit 2023
Mit der Wohngeld-Reform 2023 wurde das Wohngeld Plus eingeführt, das deutlich höhere Leistungen bietet als zuvor. Die Reform beinhaltet eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente, die gemeinsam bis zu 50 Prozent mehr Wohngeld bedeuten können. Durch diese Änderungen hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte mehr als verdoppelt.
- Erhöhung der Leistungen um durchschnittlich 190 Euro pro Monat
- Dauerhafte Heizkostenkomponente zur Abfederung gestiegener Energiekosten
- Klimakomponente zur Unterstützung energetischer Sanierungen
- Anpassungsmechanismus an Miet- und Einkommensentwicklung
Antragstellung und Bewilligung
Der Wohngeldantrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises gestellt werden. Für die Bearbeitung sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, der Mietvertrag sowie die letzte Betriebskostenabrechnung. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate, danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Wohngeldantrag mit allen erforderlichen Anlagen
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag oder Nachweis über Eigentum
- Aktuelle Betriebskostenabrechnung
- Personalausweise aller Haushaltsmitglieder
- Bei Kindern: Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen
Häufige Fragen zum Wohngeld
Hinweise zur Nutzung des Rechners
Dieser Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung über Ihren möglichen Wohngeldanspruch für 2026. Die Berechnung basiert auf einer vereinfachten Formel und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Klimakomponente und Heizkostenpauschale. Das tatsächliche Wohngeld kann abweichen, da die behördliche Berechnung zusätzliche Faktoren wie individuelle Freibeträge, besondere Belastungen und weitere Einkommensarten einbezieht.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Die Angaben in diesem Rechner ersetzen keine professionelle Beratung und dienen ausschließlich der ersten Einschätzung Ihrer Situation.