Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner | Steuer

Steuerrechner für Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ermitteln Sie Ihre Steuerersparnis durch Reinigungskräfte, Gärtner und Handwerker nach § 35a EStG. Berechnen Sie jetzt, wie viel Sie 2026 zurückerhalten können.

Kostenrechner

Maximale Erstattung: 510 € pro Jahr
Maximale Erstattung: 4.000 € pro Jahr (20% von max. 20.000 €)
Maximale Erstattung: 1.200 € pro Jahr (20% von max. 6.000 €)

Ihre geschätzte Steuerersparnis:

0 €

Dieser Betrag wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten, die in Ihrem Privathaushalt, Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück von externen Dienstleistern ausgeführt werden. Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, einen Teil dieser Kosten von Ihrer Steuerlast abzuziehen, um die legale Beschäftigung zu fördern und Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Drei Kategorien der Steuerermäßigung

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien, die jeweils eigene Höchstgrenzen haben:

Kategorie Beispiele Max. Kosten Erstattung (20%)
Minijob im Haushalt Putzhilfe auf 538-Euro-Basis 2.550 € 510 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen Fensterreinigung, Gartenpflege, Winterdienst 20.000 € 4.000 €
Handwerkerleistungen Maler, Elektriker, Sanitär, Schornsteinfeger 6.000 € 1.200 €

Welche Leistungen können Sie absetzen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigung der Wohnung, Fenster und Treppenhaus
  • Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Laubbeseitigung
  • Winterdienst und Gehwegreinigung
  • Hausmeisterleistungen
  • Umzugsleistungen von Privatpersonen
  • Kinderbetreuung im Haushalt
  • Haustierbetreuung
  • Pflegeleistungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten in der Wohnung

Handwerkerleistungen

  • Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten
  • Malerarbeiten, Tapezieren
  • Fliesenlegen, Parkettverlegung
  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Reparatur von Haushaltsgeräten
  • Wartung von Heizung und Klimaanlage
  • Schornsteinfegerleistungen
  • Dachrinnenreinigung
  • Reparatur von Rollläden oder Markisen

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Wichtig: Nicht alle Kosten können abgesetzt werden. Beachten Sie unbedingt diese Voraussetzungen, um Ihre Steuerersparnis zu sichern.

Was wird anerkannt?

  1. Nur Arbeitskosten: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie ausschließlich die Kosten für die Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Maschinenkosten absetzen. Materialkosten sind nicht begünstigt.
  2. Rechnung erforderlich: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten. Die Rechnung muss Ihre Adresse enthalten.
  3. Überweisung notwendig: Die Zahlung muss unbar erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Nutzen Sie ausschließlich Banküberweisung, Lastschrift oder EC-Karte.
  4. Ort der Leistung: Die Dienstleistung muss in Ihrem Haushalt, Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück erbracht werden. Auch Gehwege vor Ihrem Grundstück zählen dazu.
  5. Keine doppelte Förderung: Wenn Sie für eine Maßnahme bereits andere Förderungen wie KfW-Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen erhalten haben, können Sie diese Kosten nicht zusätzlich absetzen.

Was wird nicht anerkannt?

  • Neubaumaßnahmen (nur Renovierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien)
  • Materialkosten, auch wenn sie auf derselben Rechnung stehen
  • Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen
  • Leistungen außerhalb Ihres Grundstücks
  • Bar bezahlte Leistungen ohne Nachweis der Überweisung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung

So tragen Sie Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung ein und sichern sich Ihre Erstattung.

1. Belege sammeln

Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Prüfen Sie, ob die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind. Falls nicht, fordern Sie eine korrigierte Rechnung an.

2. Kosten kategorisieren

Teilen Sie Ihre Belege in die drei Kategorien auf: Minijob, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Addieren Sie die Arbeitskosten pro Kategorie.

3. Eintragung in der Steuererklärung

In der Steuererklärung finden Sie diese Positionen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen oder im Hauptformular (je nach Bundesland und Steuersoftware):

  • Zeile 5: Minijob im Privathaushalt
  • Zeile 6-7: Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Zeile 8-9: Handwerkerleistungen

4. Kontoauszüge bereithalten

Das Finanzamt kann Nachweise für die Überweisung verlangen. Halten Sie daher Ihre Kontoauszüge bereit, die die Zahlung an den Dienstleister belegen.

5. Keine Belege einreichen

Bei elektronischer Steuererklärung müssen Sie die Belege nicht einreichen. Bewahren Sie diese jedoch mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids auf, da das Finanzamt diese nachfordern kann.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Materialkosten absetzen?
Nein, bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können ausschließlich die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten abgesetzt werden. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Ersatzteile sind nicht begünstigt. Achten Sie darauf, dass Ihr Dienstleister diese auf der Rechnung separat ausweist.
Gilt die Steuerermäßigung auch für Mieter?
Ja, auch Mieter können die Steuerermäßigung nutzen. Dies gilt sowohl für selbst beauftragte Dienstleistungen in der Mietwohnung als auch für umlagefähige Nebenkosten. Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung muss Ihnen eine Bescheinigung über die enthaltenen Dienstleistungen ausstellen.
Was zählt als Arbeitskosten?
Zu den Arbeitskosten gehören der Arbeitslohn des Dienstleisters, Fahrtkosten zum Einsatzort und Kosten für mitgebrachte Maschinen oder Geräte. Auch die Mehrwertsteuer auf diese Positionen ist absetzbar, sofern der Dienstleister umsatzsteuerpflichtig ist.
Können Ehepartner die Höchstbeträge verdoppeln?
Nein, die Höchstbeträge gelten pro Haushalt, nicht pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern können die Beträge also nicht verdoppelt werden. Leben zwei unverheiratete Personen in einem Haushalt, können sie die Höchstbeträge ebenfalls nur einmal in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn ich mehrere Wohnungen habe?
Sie können die Steuerermäßigung für mehrere Haushalte geltend machen, solange Sie diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen im EU-Raum. Die Höchstbeträge bleiben jedoch insgesamt gleich und werden nicht pro Wohnung gewährt.
Gilt die Regelung auch für Eigentümergemeinschaften?
Ja, als Wohnungseigentümer können Sie Ihren Anteil an den Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen absetzen. Die Hausverwaltung muss Ihnen eine Bescheinigung über Ihren Kostenanteil ausstellen.
Kann ich die Kosten auch als Werbungskosten absetzen?
Nein, eine doppelte Berücksichtigung ist ausgeschlossen. Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben und die Kosten als Werbungskosten absetzen, können Sie diese nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.
Werden die Kosten von der Steuer oder vom Einkommen abgezogen?
Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das bedeutet, Sie erhalten die berechnete Summe (maximal 5.710 € bei voller Ausschöpfung aller Kategorien) direkt als Steuerersparnis. Dies ist vorteilhafter als ein Abzug vom Einkommen.

Praxisbeispiele zur Berechnung

Beispiel 1: Familie mit Putzhilfe

Familie Müller beschäftigt eine Putzhilfe auf Minijob-Basis für 400 € monatlich (4.800 € jährlich). Die Steuerersparnis beträgt 20% von maximal 2.550 €, also 510 €.

Ergebnis: Familie Müller erhält 510 € Steuerersparnis.

Beispiel 2: Eigenheimbesitzer mit Gärtner und Handwerker

Herr Schmidt lässt seinen Garten professionell pflegen (Arbeitskosten: 3.500 € jährlich) und beauftragt einen Maler für die Renovierung (Arbeitskosten: 4.200 €, Materialkosten: 800 €).

  • Gartenpflege: 20% von 3.500 € = 700 €
  • Malerarbeiten: 20% von 4.200 € = 840 €

Ergebnis: Herr Schmidt spart insgesamt 1.540 € Steuern.

Beispiel 3: Maximale Ausschöpfung aller Kategorien

Familie Wagner nutzt alle drei Kategorien vollständig aus:

  • Minijob (Putzhilfe): 2.550 € Kosten → 510 € Erstattung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Garten, Winterdienst, Fensterreinigung): 20.000 € Kosten → 4.000 € Erstattung
  • Handwerkerleistungen (Renovierung): 6.000 € Kosten → 1.200 € Erstattung

Ergebnis: Familie Wagner erhält die maximale Steuerersparnis von 5.710 €.

Tipps zur Maximierung Ihrer Steuerersparnis

1. Rechnung im richtigen Jahr bezahlen

Für die Steuerermäßigung zählt das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Wenn Sie Ende Dezember eine Rechnung erhalten, können Sie durch strategische Zahlung entscheiden, in welchem Steuerjahr Sie die Kosten geltend machen möchten.

2. Arbeitskosten separat ausweisen lassen

Bestehen Sie darauf, dass Ihr Dienstleister Arbeits- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausweist. So können Sie den maximalen Betrag absetzen und vermeiden Diskussionen mit dem Finanzamt.

3. Nebenkosten prüfen

Als Mieter oder Wohnungseigentümer sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Oft sind darin Positionen wie Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege enthalten, die Sie absetzen können.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen statt Handwerkerleistungen

Wenn möglich, kategorisieren Sie Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen statt als Handwerkerleistungen, da hier die Höchstgrenze mit 4.000 € deutlich höher liegt als bei Handwerkerleistungen mit 1.200 €.

5. Ehepartner strategisch planen

Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit stark unterschiedlichen Einkommen sollten Sie prüfen, ob eine Einzelveranlagung vorteilhafter ist. In manchen Fällen können so höhere Steuervorteile erzielt werden.

6. Belege systematisch sammeln

Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie das ganze Jahr über alle relevanten Rechnungen und Kontoauszüge sammeln. So vermeiden Sie Stress bei der Steuererklärung und vergessen keine absetzbaren Kosten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Bundesministerium der Justiz (2021). Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Bundesministerium der Finanzen (2025). Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (2023). Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – Steuererleichterungen nach § 35a EStG. Verfügbar unter: https://www.finanzamt.nrw.de
Bundesfinanzhof (BFH). Diverse Urteile zur Auslegung des § 35a EStG bezüglich haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
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