Handwerkerleistungen Steuer Rechner – 20% Abzug

Handwerkerleistungen Steuer Rechner

Berechnen Sie Ihre Steuererstattung für Handwerkerleistungen. Sie können 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen, maximal 1.200 € pro Jahr.

Ihre Steuererstattung
0 €
Gesamte Arbeitskosten: 0 €
20% der Arbeitskosten: 0 €
Bereits abgesetzt: 0 €
Verbleibende Höchstgrenze: 1.200 €

Was sind Handwerkerleistungen?

Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die in Ihrem Haushalt durchgeführt werden. Das Finanzamt ermöglicht Ihnen, einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend zu machen.

Absetzbare Handwerkerleistungen

  • Malerarbeiten und Tapezieren
  • Sanitärarbeiten und Heizungsreparaturen
  • Elektroinstallationen
  • Dacharbeiten und Dachreinigung
  • Fenster- und Türenmontage
  • Fußbodenverlegung
  • Modernisierung von Bad und Küche
  • Schornsteinfeger-Leistungen
  • Gartenpflege und Gartengestaltung
  • Reparatur von Haushaltsgeräten im Haushalt
Achtung: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar, nicht die Materialkosten! Achten Sie darauf, dass Ihr Handwerker diese Kosten auf der Rechnung getrennt ausweist.

Wie funktioniert die Steuererstattung?

Die 20%-Regel

Sie können 20% der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies ist ein Steuerabzug, keine Werbungskosten. Das bedeutet, der Betrag wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.

Höchstgrenzen

  • Maximale Arbeitskosten: 6.000 € pro Jahr
  • Maximale Steuererstattung: 1.200 € pro Jahr (20% von 6.000 €)
  • Die Grenze gilt pro Haushalt, nicht pro Person
  • Bei Ehepartnern gilt die Grenze gemeinsam
Die Steuererstattung wird automatisch von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Wenn Sie normalerweise Steuern nachzahlen müssen, verringert sich der Betrag. Wenn Sie eine Erstattung erhalten, erhöht sich diese entsprechend.

Rechenbeispiele

Arbeitskosten 20% davon Steuererstattung
500 € 100 € 100 €
1.500 € 300 € 300 €
3.000 € 600 € 600 €
6.000 € 1.200 € 1.200 € (Maximum)
8.000 € 1.600 € 1.200 € (Maximum)

Beispiel mit mehreren Rechnungen

Herr Müller hat 2026 folgende Handwerkerleistungen in Anspruch genommen:

  • Malerarbeiten im März: 1.800 € Arbeitskosten → 360 € Erstattung
  • Sanitärreparatur im Juni: 800 € Arbeitskosten → 160 € Erstattung
  • Dacharbeiten im September: 3.500 € Arbeitskosten → 700 € Erstattung

Gesamte Arbeitskosten: 6.100 € | 20% davon: 1.220 €

Tatsächliche Erstattung: 1.200 € (Höchstgrenze erreicht)

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Wichtige Bedingungen

  • Zahlung per Überweisung: Barzahlungen werden nicht anerkannt. Sie müssen einen Kontoauszug als Nachweis vorlegen können.
  • Ordnungsgemäße Rechnung: Die Rechnung muss alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten (Name, Adresse, Steuernummer des Handwerkers, Leistungsbeschreibung).
  • Getrennte Ausweisung: Arbeitskosten und Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt aufgeführt sein.
  • Im eigenen Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrer selbstgenutzten Wohnung oder Ihrem selbstgenutzten Haus durchgeführt werden.
  • Keine Neubaumaßnahmen: Bei Neubauten können Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr nach der Fertigstellung geltend gemacht werden.
Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Kontoauszüge mindestens bis zum Abschluss des Steuerbescheids auf. Das Finanzamt kann diese Nachweise jederzeit anfordern.

Was ist nicht absetzbar?

Materialkosten

Alle Materialkosten sind von der Steuererstattung ausgeschlossen. Dies umfasst:

  • Farben und Lacke
  • Fliesen und Bodenbeläge
  • Sanitärartikel
  • Elektromaterial
  • Bauholz und andere Baustoffe

Nicht begünstigte Leistungen

  • Arbeiten an vermieteten Objekten (hier gelten andere Regelungen)
  • Neubaumaßnahmen im Jahr der Fertigstellung
  • Eigenleistungen
  • Schwarzarbeit (ohne ordnungsgemäße Rechnung)
  • Arbeiten außerhalb des Grundstücks
Wichtig: Auch wenn die Materialkosten nicht absetzbar sind, sollten Sie darauf bestehen, dass der Handwerker sie getrennt ausweist. So können Sie die Arbeitskosten klar nachweisen.

Steuererklärung ausfüllen

Wo trage ich die Kosten ein?

Handwerkerleistungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein:

  • Formular: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Zeile 6: Handwerkerleistungen
  • Tragen Sie hier die reinen Arbeitskosten ein (ohne Material)
  • Das Finanzamt berechnet automatisch die 20% und berücksichtigt die Höchstgrenze

Benötigte Unterlagen

  • Alle Handwerkerrechnungen des Jahres
  • Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
  • Bei Bedarf: Vertragskopien für größere Arbeiten
Sie müssen die Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, sondern nur auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Bewahren Sie sie daher sorgfältig auf.

Häufig gestellte Fragen

Können Mieter auch Handwerkerleistungen absetzen?

Ja, auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie selbst einen Handwerker für Arbeiten in ihrer Mietwohnung beauftragen und bezahlen. Zusätzlich können Mieter einen Teil der Nebenkosten absetzen, wenn diese Handwerkerleistungen enthalten (z.B. Hausmeister, Gartenpflege). Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss diese in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausweisen.

Was passiert, wenn ich die 1.200 € Grenze bereits ausgeschöpft habe?

Wenn Sie die Höchstgrenze von 1.200 € bereits erreicht haben, können Sie in diesem Jahr keine weiteren Handwerkerleistungen absetzen. Überlegen Sie, ob Sie geplante Arbeiten eventuell ins nächste Jahr verschieben können, um dort wieder die volle Erstattung zu nutzen. Die Grenze gilt pro Kalenderjahr und beginnt jedes Jahr neu.

Kann ich Reparaturen von Haushaltsgeräten absetzen?

Ja, aber nur wenn die Reparatur in Ihrem Haushalt durchgeführt wird. Wenn Sie das Gerät in eine Werkstatt bringen, ist die Reparatur nicht absetzbar. Die Arbeitskosten für die Reparatur einer Waschmaschine durch einen Techniker bei Ihnen zu Hause können Sie jedoch geltend machen.

Zählen Schornsteinfeger-Gebühren zu Handwerkerleistungen?

Ja, die Arbeitskosten des Schornsteinfegers können Sie als Handwerkerleistungen absetzen. Dies gilt sowohl für die Kehrarbeiten als auch für Messungen und Überprüfungen. Der Schornsteinfeger weist die absetzbaren Beträge normalerweise auf seiner Rechnung aus.

Gilt die Grenze pro Person oder pro Haushalt?

Die Höchstgrenze von 1.200 € gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, gilt die Grenze einmal für beide gemeinsam. Auch bei mehreren Personen in einem Haushalt kann die Grenze nur einmal genutzt werden.

Kann ich auch Arbeiten an meiner Garage oder Gartenhaus absetzen?

Ja, sofern sich die Garage oder das Gartenhaus auf Ihrem Grundstück befinden und zu Ihrem Haushalt gehören. Alle Renovierungs- und Reparaturarbeiten an diesen Nebengebäuden können Sie wie Arbeiten am Haupthaus absetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?

Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (20% Abzug, maximal 1.200 €). Haushaltsnahe Dienstleistungen sind regelmäßige Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenarbeit oder Pflegeleistungen (20% Abzug, maximal 4.000 €). Beide Höchstgrenzen können Sie parallel nutzen.

Muss ich eine Kleinbetragsrechnung anders behandeln?

Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 € müssen die üblichen Anforderungen erfüllen: getrennte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten sowie Zahlung per Überweisung. Es gibt keine Sonderregelung für kleine Beträge. Jede Rechnung muss ordnungsgemäß sein.

Strategien zur optimalen Nutzung

Zeitliche Planung

Planen Sie größere Renovierungsprojekte strategisch:

  • Verteilen Sie umfangreiche Arbeiten auf zwei Kalenderjahre, um die Höchstgrenze zweimal nutzen zu können
  • Achten Sie auf das Rechnungsdatum und das Zahlungsdatum – für die Steuererklärung zählt das Jahr der Zahlung
  • Verschieben Sie kleinere Reparaturen ins neue Jahr, wenn Sie die Grenze bereits erreicht haben

Kombination mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Nutzen Sie beide Steuervergünstigungen parallel:

  • Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 € Erstattung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 € Erstattung
  • Minijobbern im Haushalt: bis zu 510 € Erstattung
  • Insgesamt können Sie so bis zu 5.710 € pro Jahr sparen
Praxis-Tipp: Wenn ein Handwerker sowohl Renovierungsarbeiten als auch regelmäßige Wartung durchführt, lassen Sie sich separate Rechnungen ausstellen oder die Leistungen getrennt ausweisen, um beide Steuervorteile optimal zu nutzen.

Literaturverzeichnis

Bundesministerium der Finanzen (2024). Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. BMF-Schreiben vom 10. Januar 2024.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. In der Fassung vom 1. Januar 2026.
Bundesfinanzhof (2023). Urteil vom 15. März 2023, Az. VI R 4/21. Zur steuerlichen Behandlung von Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt.
Stiftung Warentest (2025). Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: So holen Sie sich Geld zurück. Finanztest 03/2025, S. 42-45.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (2026). Ratgeber Handwerkerleistungen: Alle Infos zur Steuererstattung. München: VLH Verlag.
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