Spenden steuerlich absetzen – Rechner & Ratgeber

Spenden steuerlich absetzen

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch Spenden und erfahren Sie alles Wichtige zum Spendenabzug

Spendenrechner

Schnellübersicht Spendenabzug

Maximaler Abzug

20% des Gesamtbetrags der Einkünfte können als Spende abgesetzt werden

Nachweis erforderlich

Bis 300 €: Kontoauszug ausreichend
Ab 300 €: Spendenbescheinigung erforderlich

Politische Parteien

Bis 825 € (1.650 € verheiratet): 50% direkte Steuererstattung

Wichtiger Hinweis

Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Der Empfänger muss steuerbegünstigt sein.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Begünstigte Organisationen

  • Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • Kirchliche Organisationen
  • Universitäten und staatliche Museen
  • Mildtätige Einrichtungen
  • Politische Parteien (Sonderregelung)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Arten von Spenden

  • Geldspenden: Überweisungen, Daueraufträge, Barspenden
  • Sachspenden: Kleidung, Möbel, Gebrauchsgegenstände
  • Aufwandsspenden: Verzicht auf Erstattung von Fahrtkosten
  • Vergütungsspenden: Verzicht auf Ehrenamtspauschale

Nachweispflicht

Spendenhöhe Erforderlicher Nachweis Besonderheiten
Bis 300 € Kontoauszug, Überweisungsbeleg Vereinfachter Nachweis
Ab 300 € Zuwendungsbescheinigung Amtliches Muster erforderlich
Katastrophenhilfe Kontoauszug (auch über 300 €) Sonderregelung für Notfälle

Steuerliche Behandlung verschiedener Spendenarten

Gemeinnützige Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigt der Spendenbetrag diese Grenze, kann der überschießende Betrag ins Folgejahr übertragen werden (Spendenvortrag).

Parteispenden – Besondere Steuervorteile

Doppelter Vorteil bei Parteispenden

Stufe 1: Bis 825 € (1.650 € verheiratet) → 50% direkte Steuererstattung
Stufe 2: Darüber hinaus bis 3.300 € → Abzug als Sonderausgabe

Stiftungsspenden

Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu 1 Million Euro (2 Millionen bei Verheirateten) begünstigt. Die Spende kann im Jahr der Zuwendung oder in den folgenden 9 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

Sachspenden richtig bewerten

  • Bewertung zum gemeinen Wert (Marktwert)
  • Bei Neuware: Kaufpreis als Orientierung
  • Bei Gebrauchtwaren: Schätzung des aktuellen Wertes
  • Dokumentation von Alter, Zustand und ursprünglichem Kaufpreis

Praktische Tipps für Spender

Optimale Spendenplanung

  • Spenden über mehrere Jahre verteilen bei Überschreitung der 20%-Grenze
  • Spendenvortrag nutzen für große Einzelspenden
  • Regelmäßige Spenden durch Dauerauftrag für kontinuierliche Unterstützung
  • Jahresende für zusätzliche Spenden nutzen

Aufbewahrung von Belegen

Aufbewahrungspflicht

Spendenbescheinigungen müssen mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann jederzeit die Vorlage der Belege verlangen.

Lohnsteuerermäßigung für regelmäßige Spender

Wer regelmäßig hohe Beträge spendet, kann beim Finanzamt einen Freibetrag für Sonderausgaben beantragen. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen bereits während des Jahres.

Häufige Fehler vermeiden

  • Spenden an nicht anerkannte Organisationen
  • Fehlende oder unvollständige Spendenbescheinigungen
  • Verwechslung von Spende und Sponsoring
  • Nicht beachtung der 20%-Grenze
  • Spenden an Privatpersonen (nicht absetzbar)

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen

Gesetzliche Basis

Der Spendenabzug ist im § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) für die Definition gemeinnütziger Zwecke.

Aktuelle Änderungen

  • Erhöhung der Grenze für vereinfachten Nachweis von 200 € auf 300 € (ab 2021)
  • Elektronische Übermittlung von Spendenbescheinigungen möglich
  • Sonderregelungen für Katastrophenhilfe (z.B. Flutkatastrophe, Ukraine-Hilfe)
  • Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht seit 2017

Internationale Spenden

Spenden an Organisationen in EU- und EWR-Staaten sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls absetzbar. Die Organisation muss vergleichbare Voraussetzungen wie deutsche gemeinnützige Einrichtungen erfüllen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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