Spenden steuerlich absetzen
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch Spenden und erfahren Sie alles Wichtige zum Spendenabzug
Spendenrechner
Schnellübersicht Spendenabzug
Maximaler Abzug
20% des Gesamtbetrags der Einkünfte können als Spende abgesetzt werden
Nachweis erforderlich
Bis 300 €: Kontoauszug ausreichend
Ab 300 €: Spendenbescheinigung erforderlich
Politische Parteien
Bis 825 € (1.650 € verheiratet): 50% direkte Steuererstattung
Wichtiger Hinweis
Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Der Empfänger muss steuerbegünstigt sein.
Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
Begünstigte Organisationen
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Kirchliche Organisationen
- Universitäten und staatliche Museen
- Mildtätige Einrichtungen
- Politische Parteien (Sonderregelung)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Arten von Spenden
- Geldspenden: Überweisungen, Daueraufträge, Barspenden
- Sachspenden: Kleidung, Möbel, Gebrauchsgegenstände
- Aufwandsspenden: Verzicht auf Erstattung von Fahrtkosten
- Vergütungsspenden: Verzicht auf Ehrenamtspauschale
Nachweispflicht
| Spendenhöhe | Erforderlicher Nachweis | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bis 300 € | Kontoauszug, Überweisungsbeleg | Vereinfachter Nachweis |
| Ab 300 € | Zuwendungsbescheinigung | Amtliches Muster erforderlich |
| Katastrophenhilfe | Kontoauszug (auch über 300 €) | Sonderregelung für Notfälle |
Steuerliche Behandlung verschiedener Spendenarten
Gemeinnützige Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigt der Spendenbetrag diese Grenze, kann der überschießende Betrag ins Folgejahr übertragen werden (Spendenvortrag).
Parteispenden – Besondere Steuervorteile
Doppelter Vorteil bei Parteispenden
Stufe 1: Bis 825 € (1.650 € verheiratet) → 50% direkte Steuererstattung
Stufe 2: Darüber hinaus bis 3.300 € → Abzug als Sonderausgabe
Stiftungsspenden
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu 1 Million Euro (2 Millionen bei Verheirateten) begünstigt. Die Spende kann im Jahr der Zuwendung oder in den folgenden 9 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
Sachspenden richtig bewerten
- Bewertung zum gemeinen Wert (Marktwert)
- Bei Neuware: Kaufpreis als Orientierung
- Bei Gebrauchtwaren: Schätzung des aktuellen Wertes
- Dokumentation von Alter, Zustand und ursprünglichem Kaufpreis
Praktische Tipps für Spender
Optimale Spendenplanung
- Spenden über mehrere Jahre verteilen bei Überschreitung der 20%-Grenze
- Spendenvortrag nutzen für große Einzelspenden
- Regelmäßige Spenden durch Dauerauftrag für kontinuierliche Unterstützung
- Jahresende für zusätzliche Spenden nutzen
Aufbewahrung von Belegen
Aufbewahrungspflicht
Spendenbescheinigungen müssen mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann jederzeit die Vorlage der Belege verlangen.
Lohnsteuerermäßigung für regelmäßige Spender
Wer regelmäßig hohe Beträge spendet, kann beim Finanzamt einen Freibetrag für Sonderausgaben beantragen. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen bereits während des Jahres.
Häufige Fehler vermeiden
- Spenden an nicht anerkannte Organisationen
- Fehlende oder unvollständige Spendenbescheinigungen
- Verwechslung von Spende und Sponsoring
- Nicht beachtung der 20%-Grenze
- Spenden an Privatpersonen (nicht absetzbar)
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen
Gesetzliche Basis
Der Spendenabzug ist im § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) für die Definition gemeinnütziger Zwecke.
Aktuelle Änderungen
- Erhöhung der Grenze für vereinfachten Nachweis von 200 € auf 300 € (ab 2021)
- Elektronische Übermittlung von Spendenbescheinigungen möglich
- Sonderregelungen für Katastrophenhilfe (z.B. Flutkatastrophe, Ukraine-Hilfe)
- Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht seit 2017
Internationale Spenden
Spenden an Organisationen in EU- und EWR-Staaten sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls absetzbar. Die Organisation muss vergleichbare Voraussetzungen wie deutsche gemeinnützige Einrichtungen erfüllen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.