Witwenrentenrechner 2025
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung. Die tatsächliche Höhe Ihrer Witwenrente kann aufgrund individueller Faktoren abweichen. Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft an die Deutsche Rentenversicherung.
Voraussetzungen für die Witwenrente
Große Witwenrente (55% der Rente des Verstorbenen)
- Alter von mindestens 45 Jahren und 4 Monaten (schrittweise Anhebung auf 47 Jahre bis 2029)
- Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des verstorbenen Partners
- Erwerbsminderung
Kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen)
- Wird gewährt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind
- Befristung auf 24 Monate nach dem Tod des Partners
- Bei Heirat vor 2002: unbefristet
Anrechnung eigener Einkünfte
Eigene Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet, soweit sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten:
| Bundesland | Freibetrag 2025 (€/Monat) | Freibetrag je Kind (€/Monat) |
|---|---|---|
| Westdeutschland | 950,93 | 190,19 |
| Ostdeutschland | 937,73 | 187,55 |
Von den Einkünften, die den Freibetrag überschreiten, werden 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (Sterbevierteljahr) erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung eigener Einkünfte. Diese Regelung soll Ihnen Zeit geben, sich an die neue Lebenssituation anzupassen.
Rentenbeginn und Antragstellung
- Die Witwenrente beginnt frühestens ab dem Todestag des Partners
- Sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
- Rückwirkende Zahlung ist bis zu 12 Monate möglich
- Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
Besonderheiten bei Wiederheirat
Bei einer Wiederheirat erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Als Ausgleich wird eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Witwenrente gezahlt. Nach einer Scheidung oder dem Tod des neuen Partners lebt der Anspruch auf Witwenrente nicht wieder auf.
Rentenartfaktor und Zugangsfaktor
| Rentenart | Rentenartfaktor | Prozentsatz der Versichertenrente |
|---|---|---|
| Große Witwenrente | 0,55 | 55% |
| Kleine Witwenrente | 0,25 | 25% |