Zuzahlungsbefreiung Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ihre Belastungsgrenze für 2025
Wichtige Hinweise zur Zuzahlungsbefreiung
Was ist die Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze schützt Sie vor zu hohen Zuzahlungen. Sie beträgt normalerweise 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch kranke Personen liegt sie bei nur 1% des Einkommens.
Welche Zuzahlungen werden berücksichtigt?
- Rezeptgebühren für Medikamente (5-10 Euro)
- Zuzahlungen für Heilmittel (10% der Kosten)
- Krankenhausaufenthalte (10 Euro pro Tag)
- Hilfsmittel (10% der Kosten, mindestens 5 Euro)
- Fahrkosten zu Behandlungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
Freibeträge für Familienmitglieder 2025
Ehepartner/Lebenspartner
6.741 Euro pro Jahr
Kinder
9.600 Euro pro Kind und Jahr
Wann gilt man als chronisch krank?
Als chronisch krank gelten Sie, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Krankheit besteht seit mindestens einem Jahr
- Sie werden mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt
- Sie haben Pflegegrad 3 oder höher
- Sie sind mindestens 60% erwerbsgemindert
So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung
Sie haben drei Möglichkeiten, die Befreiung zu beantragen:
1. Vorauszahlung zu Jahresbeginn
Zahlen Sie Ihre Belastungsgrenze einmalig zu Jahresbeginn und sind sofort befreit.
2. Beantragung bei Erreichen der Grenze
Sammeln Sie Belege und beantragen die Befreiung, sobald Sie die Grenze erreicht haben.
3. Rückerstattung nach Jahresende
Reichen Sie alle Belege nach Jahresende ein und erhalten eine Rückerstattung.
Besondere Regelungen für Sozialleistungsempfänger
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, wird als Einkommen nur der Regelsatz berücksichtigt:
- Regelsatz 2025: 563 Euro monatlich (6.756 Euro jährlich)
- Belastungsgrenze bei 2%: 135,12 Euro pro Jahr
- Belastungsgrenze bei 1% (chronisch krank): 67,56 Euro pro Jahr
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung benötigen Sie:
- Alle Zuzahlungsbelege des Kalenderjahres
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
- Bei chronischer Krankheit: Ärztliche Bescheinigung (Muster 55)
- Ausgefüllter Antrag der Krankenkasse