TVöD Gehaltsrechner 2026 – Bund und Kommunen

TVöD Gehaltsrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt im öffentlichen Dienst – Bund und Kommunen

Gehaltsberechnung

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Was ist der TVöD?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung von Angestellten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Er gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen und umfasst etwa 2,5 Millionen Arbeitnehmer. Der TVöD wurde 2005 eingeführt und ersetzte den vorherigen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die Tarifverträge für Arbeiter.

Gültigkeitsbereiche des TVöD

Der TVöD gliedert sich in verschiedene Bereiche:

  • TVöD Bund: Für Beschäftigte der Bundesverwaltung
  • TVöD VKA: Für kommunale Arbeitgeber (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • TVöD-S: Sonderbereich Sparkassen
  • TVöD-K: Sonderbereich Krankenhäuser
  • TVöD SuE: Sozial- und Erziehungsdienst

Struktur der Entgelttabelle

Die TVöD-Entgelttabelle 2026 ist in Entgeltgruppen von E 1 bis E 15Ü gegliedert. Jede Entgeltgruppe spiegelt unterschiedliche Qualifikationsniveaus und Tätigkeitsprofile wider. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen (Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen), die die Berufserfahrung der Beschäftigten berücksichtigen.

Entgeltgruppen im TVöD

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erfolgt nach der Schwierigkeit und Verantwortung der übertragenen Tätigkeit. Hier eine Übersicht der typischen Zuordnungen:

Entgeltgruppe Qualifikation Typische Tätigkeiten
E 1 – E 4 Ohne Berufsausbildung oder einfache Tätigkeiten Reinigungskräfte, Hausmeister, einfache Verwaltungstätigkeiten
E 5 – E 8 Abgeschlossene Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte, Pflegefachkräfte, technische Assistenten
E 9 – E 12 Gehobene Tätigkeiten mit Berufserfahrung Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung, Teamleiter, spezialisierte Fachkräfte
E 13 – E 15 Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) Ingenieure, Juristen, Wissenschaftler, Abteilungsleiter, hochspezialisierte Fachkräfte
E 15Ü Hochschulabschluss mit herausgehobener Stellung Bereichsleiter, leitende Positionen mit umfassender Verantwortung

Aktuelle Gehaltsentwicklung 2026

Mit Wirkung zum 1. Mai 2026 erfolgte eine Tariferhöhung um 2,8 Prozent. Dies bedeutet für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine spürbare Einkommenssteigerung. Die Erhöhung berücksichtigt die Inflationsentwicklung und sichert die Kaufkraft der Beschäftigten.

Stufensystem und Karriereentwicklung

Das Stufensystem im TVöD belohnt die Berufserfahrung der Beschäftigten. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigen Mitarbeiter automatisch in höhere Stufen auf, was sich direkt auf das Gehalt auswirkt.

Verweildauer in den Stufen

Aktuelle Stufe Verweildauer bis zur nächsten Stufe Nächste Stufe
Stufe 1 1 Jahr Stufe 2
Stufe 2 2 Jahre Stufe 3
Stufe 3 3 Jahre Stufe 4
Stufe 4 4 Jahre Stufe 5
Stufe 5 5 Jahre Stufe 6
Stufe 6 Endstufe

Einstufung bei Neueinstellung

Bei einer Neueinstellung werden Beschäftigte grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2
  • Bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung kann eine Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen
  • Der Arbeitgeber kann zur Deckung des Personalbedarfs auch höhere Stufen gewähren
  • Einschlägige Berufserfahrung bedeutet: Erfahrung in der übertragenen oder einer vergleichbaren Tätigkeit

Karrieretipp: Dokumentieren Sie Ihre Berufserfahrung genau. Bei Verhandlungen über die Stufenzuordnung können Arbeitszeugnisse und Nachweise über relevante Tätigkeiten entscheidend sein, um eine höhere Einstufung zu erreichen.

Gehaltsbestandteile im TVöD

Das Gehalt im öffentlichen Dienst setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben dem Tabellenentgelt können weitere Leistungen hinzukommen:

Tabellenentgelt

Das Tabellenentgelt ist der Grundbetrag, der sich aus der Entgeltgruppe und der Stufe ergibt. Es wird monatlich ausgezahlt und bildet die Berechnungsgrundlage für alle weiteren Leistungen.

Jahressonderzahlung

Beschäftigte im TVöD erhalten eine jährliche Sonderzahlung, die umgangssprachlich auch als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Die Höhe beträgt in der Regel etwa 90 Prozent des monatlichen Tabellenentgelts und wird im November ausgezahlt.

Zusätzliche Leistungen

  • Zuschläge für Wechselschicht, Nachtarbeit oder Bereitschaftsdienst
  • Erschwerniszulagen für besondere Arbeitsbedingungen
  • Vermögenswirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich
  • Leistungsentgelt für besondere Arbeitsleistungen
  • Zulagen für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch im TVöD beträgt 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Dies entspricht sechs Wochen Urlaub und liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

Steuerliche Aspekte und Abzüge

Vom Bruttogehalt werden verschiedene Abzüge vorgenommen, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Diese Abzüge gliedern sich in Steuern und Sozialabgaben.

Steuerliche Abzüge

  • Lohnsteuer: Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem Einkommen ab. Sie wird progressiv berechnet, das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
  • Solidaritätszuschlag: Beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen fällig (Freigrenze beachten).
  • Kirchensteuer: Fällt nur für Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft an. Der Satz beträgt 8 Prozent (Baden-Württemberg und Bayern) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer.

Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherung Beitragssatz gesamt Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 18,6% 9,3%
Arbeitslosenversicherung 2,6% 1,3%
Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag 7,3% + halber Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 3,4% (3,6% für Kinderlose ab 23) 1,7% (1,8% für Kinderlose)

Diese Beiträge werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beschäftigte profitieren dadurch von einem umfassenden Sozialversicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Wann erfolgt die nächste Tariferhöhung?

Die aktuelle Entgelttabelle gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. Die nächste Tarifverhandlung findet voraussichtlich im ersten Quartal 2027 statt. Tariferhöhungen werden zwischen den Gewerkschaften (ver.di, GEW) und den Arbeitgebern (Bund, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) ausgehandelt.

Kann ich mehrere Stufen überspringen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung qualifizierter Fachkräfte kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt gewähren. Dies muss jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes?

Bei einem Wechsel im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann die bereits erreichte Stufe und Stufenlaufzeit angerechnet werden. Dies gilt auch für Arbeitgeber, die einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwenden. Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht automatisch und sollte vertraglich geklärt werden.

Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Gehalt aus?

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Tabellenentgelt anteilig berechnet. Die Entgeltgruppe und Stufe bleiben gleich, das monatliche Gehalt wird entsprechend dem Arbeitszeitanteil reduziert. Beispiel: Bei 50 Prozent Teilzeit erhalten Sie 50 Prozent des Tabellenentgelts Ihrer Entgeltgruppe und Stufe.

Kann ich in eine niedrigere Stufe zurückgestuft werden?

Eine Rückstufung ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Sie kann nur bei dauerhaft unzureichender Leistung erfolgen und muss arbeitsrechtlich korrekt durchgeführt werden. In der Praxis kommt dies sehr selten vor.

Gilt der TVöD auch für Beamte?

Nein, der TVöD gilt nur für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Beamte erhalten ihre Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder den Landesbesoldungsgesetzen. Die Besoldungsgruppen (A, B, C, W, R) sind nicht mit den Entgeltgruppen des TVöD vergleichbar.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?

Beide Tarifverträge basieren auf dem gleichen Grundgerüst, haben aber unterschiedliche Arbeitgeber. TVöD Bund gilt für Beschäftigte der Bundesverwaltung, TVöD VKA für kommunale Arbeitgeber wie Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Entgelttabellen können leicht voneinander abweichen, ebenso wie einzelne Regelungen zu Arbeitszeit, Zulagen oder Sonderleistungen.

Tipps für Gehaltsverhandlungen

Auch im öffentlichen Dienst gibt es Spielräume bei der Gehaltsgestaltung. Diese Hinweise können Ihnen helfen, eine bessere Einstufung zu erreichen:

Vorbereitung ist entscheidend

  • Dokumentieren Sie alle relevanten Berufserfahrungen lückenlos
  • Sammeln Sie Arbeitszeugnisse und Qualifikationsnachweise
  • Recherchieren Sie die typische Eingruppierung für Ihre Tätigkeit
  • Informieren Sie sich über vergleichbare Stellen und deren Einstufung

Verhandlungsspielräume nutzen

  • Betonen Sie spezifische Fachkenntnisse, die für die Stelle wichtig sind
  • Verweisen Sie auf Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen
  • Argumentieren Sie mit konkreten Projekterfolgen aus früheren Tätigkeiten
  • Nennen Sie Gründe für eine höhere Stufenzuordnung bei Neueinstellung
  • Erwähnen Sie konkurrierende Angebote aus der Privatwirtschaft, falls vorhanden

Langfristige Perspektive

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur das Einstiegsgehalt, sondern auch die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten. Der öffentliche Dienst bietet sichere Arbeitsverhältnisse, planbare Gehaltsentwicklung, gute Work-Life-Balance und umfangreiche Sozialleistungen. Diese Faktoren sollten in Ihre Gesamtbetrachtung einfließen.

Quellen

Bundesministerium des Innern und für Heimat. (2025). Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bereich Bund. Bundesanzeiger Verlag.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). (2026). TVöD Entgelttabellen 2026. Berlin: ver.di Bundesverwaltung.
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. (2025). Hinweise zur Eingruppierung und Stufenzuordnung im TVöD Bund. Bonn.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). (2026). Ratgeber: Gehalt im öffentlichen Dienst – Entgeltgruppen und Stufensystem. Frankfurt am Main: GEW-Hauptvorstand.
Bundesverwaltungsamt. (2025). Leitfaden zur Anwendung des TVöD für Bundesbeschäftigte. Köln: Referat Personalrecht.
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