Pflegegradrechner – Kostenlos Pflegegrad berechnen

Pflegegradrechner

Berechnen Sie kostenlos Ihren voraussichtlichen Pflegegrad

Bewertung der Pflegebedürftigkeit

Beantworten Sie die folgenden Fragen zu allen sechs Modulen, um eine erste Einschätzung Ihres Pflegegrades zu erhalten.

1 Mobilität (10% Gewichtung)
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung)
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung)
4 Selbstversorgung (40% Gewichtung)
5 Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20% Gewichtung)
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung)

Pflegegrad wird berechnet…

Punkteverteilung nach Modulen:

Gesamtpunktzahl:
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die tatsächliche Einstufung kann von diesem Ergebnis abweichen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Seit 2017 werden Pflegebedürftige in Deutschland in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese ersetzen die früheren drei Pflegestufen und berücksichtigen neben körperlichen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.

Pflegegrad Beschreibung Punkte Pflegegeld (2025)
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27 0 € (nur Sachleistungen)
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 332 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 573 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit 70 bis unter 90 765 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen 90 bis 100 947 €

Wie funktioniert die Pflegegradbewertung?

Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand von sechs verschiedenen Modulen. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet und fließt entsprechend in die Gesamtbewertung ein.

Modul 1: Mobilität (10%)

Bewertet wird die körperliche Beweglichkeit, wie Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen und Treppensteigen.

Modul 2: Kognitive Fähigkeiten (15%)

Hier geht es um geistige Fähigkeiten wie Orientierung, Gedächtnis und Verstehen von Sachverhalten.

Modul 3: Verhaltensweisen (15%)

Bewertet werden psychische Problemlagen und herausfordernde Verhaltensweisen wie Unruhe oder Aggressivität.

Modul 4: Selbstversorgung (40%)

Das wichtigste Modul bewertet die Selbstständigkeit bei Körperpflege, Ernährung und Toilettengang.

Modul 5: Krankheitsbedingte Anforderungen (20%)

Umgang mit Medikamenten, Therapien und medizinischen Hilfsmitteln wird hier bewertet.

Modul 6: Alltagsleben (15%)

Gestaltung des Tagesablaufs, Beschäftigung und soziale Kontakte stehen hier im Mittelpunkt.

Antragstellung und Begutachtung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.

1. Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag telefonisch, schriftlich oder online bei Ihrer Pflegekasse. Ein formloses Schreiben genügt zunächst.

2. Begutachtung durch den MD

Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin für die Begutachtung, die meist zu Hause stattfindet.

3. Bescheid der Pflegekasse

Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad.

4. Widerspruch möglich

Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung. Diese können einzeln oder in Kombination genutzt werden.

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen.

Pflegesachleistungen

Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kombinationsleistung

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn beide Leistungsarten genutzt werden.

Entlastungsbetrag

125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, verfügbar ab Pflegegrad 1.

Verhinderungspflege

Bis zu 1.612 € jährlich für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist.

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.774 € jährlich für vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Pflegegradrechner dient ausschließlich der ersten Orientierung und Vorbereitung auf die offizielle Begutachtung. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr und kann nicht die professionelle Einschätzung durch den Medizinischen Dienst ersetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen qualifizierten Pflegeberater.

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