Vorabpauschale Rechner für ETFs und Fonds
Berechnung der Vorabpauschale
Berechnungsergebnis
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung für Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass bereits während der Haltedauer von thesaurierenden Fonds eine Mindestbesteuerung erfolgt, nicht erst beim Verkauf der Anteile.
Diese Regelung wurde 2018 mit dem Investmentsteuerreformgesetz eingeführt und betrifft hauptsächlich thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge wieder anlegen statt sie auszuschütten.
Berechnung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale wird in mehreren Schritten berechnet:
Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = MIN(Basisertrag; Wertsteigerung) – Ausschüttungen
Fondswert 1.1.2024: 10.000 €
Fondswert 31.12.2024: 10.500 €
Basiszins 2024: 2,29%
Basisertrag: 10.000 € × 2,29% × 0,7 = 160,30 €
Wertsteigerung: 500 €
Vorabpauschale: 160,30 € (da kleiner als Wertsteigerung)
Basiszinssätze der vergangenen Jahre
- 2025: 2,53%
- 2024: 2,29%
- 2023: 2,55%
- 2022: -0,45% (keine Vorabpauschale)
- 2021: -0,50% (keine Vorabpauschale)
- 2020: 0,07%
Teilfreistellungen nach Fondstyp
Je nach Fondstyp gelten unterschiedliche Teilfreistellungen, die den steuerpflichtigen Anteil reduzieren:
- Aktienfonds/ETFs: 30% Teilfreistellung
- Mischfonds: 15% Teilfreistellung
- Immobilienfonds: 60% Teilfreistellung
- Sonstige Fonds: 0% Teilfreistellung
Steuersätze und Abzüge
Die Besteuerung erfolgt mit der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich:
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungssteuer
- Kirchensteuer: 8% oder 9% je nach Bundesland (falls zutreffend)
Freistellungsauftrag nutzen
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Verheirateten) nutzen und so die Steuer auf die Vorabpauschale vermeiden oder reduzieren.
Anrechnung beim Verkauf
Die bereits über die Vorabpauschale versteuerten Beträge werden beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine vorgezogene Besteuerung.