Vorabpauschale Rechner 2026 – ETF Steuer berechnen

Vorabpauschale Rechner für ETFs und Fonds

Berechnung der Vorabpauschale

Berechnungsergebnis

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung für Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass bereits während der Haltedauer von thesaurierenden Fonds eine Mindestbesteuerung erfolgt, nicht erst beim Verkauf der Anteile.

Diese Regelung wurde 2018 mit dem Investmentsteuerreformgesetz eingeführt und betrifft hauptsächlich thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge wieder anlegen statt sie auszuschütten.

Berechnung der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wird in mehreren Schritten berechnet:

Schritt 1: Basisertrag berechnen
Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7
Schritt 2: Vorabpauschale ermitteln
Vorabpauschale = MIN(Basisertrag; Wertsteigerung) – Ausschüttungen
Beispielrechnung für 2024:
Fondswert 1.1.2024: 10.000 €
Fondswert 31.12.2024: 10.500 €
Basiszins 2024: 2,29%
Basisertrag: 10.000 € × 2,29% × 0,7 = 160,30 €
Wertsteigerung: 500 €
Vorabpauschale: 160,30 € (da kleiner als Wertsteigerung)

Basiszinssätze der vergangenen Jahre

  • 2025: 2,53%
  • 2024: 2,29%
  • 2023: 2,55%
  • 2022: -0,45% (keine Vorabpauschale)
  • 2021: -0,50% (keine Vorabpauschale)
  • 2020: 0,07%

Teilfreistellungen nach Fondstyp

Je nach Fondstyp gelten unterschiedliche Teilfreistellungen, die den steuerpflichtigen Anteil reduzieren:

  • Aktienfonds/ETFs: 30% Teilfreistellung
  • Mischfonds: 15% Teilfreistellung
  • Immobilienfonds: 60% Teilfreistellung
  • Sonstige Fonds: 0% Teilfreistellung

Steuersätze und Abzüge

Die Besteuerung erfolgt mit der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich:

  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungssteuer
  • Kirchensteuer: 8% oder 9% je nach Bundesland (falls zutreffend)
Wichtiger Hinweis: Die Vorabpauschale wird automatisch im Januar des Folgejahres von Ihrem Depotanbieter abgebucht. Stellen Sie sicher, dass ausreichend Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden ist.

Freistellungsauftrag nutzen

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Verheirateten) nutzen und so die Steuer auf die Vorabpauschale vermeiden oder reduzieren.

Anrechnung beim Verkauf

Die bereits über die Vorabpauschale versteuerten Beträge werden beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine vorgezogene Besteuerung.

Nach oben scrollen