Erbschaftssteuer Rechner 2025
Berechnungsergebnis
Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Freibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner und Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder | 400.000 € | I |
| Enkelkinder (Eltern verstorben) | 400.000 € | I |
| Enkelkinder | 200.000 € | I |
| Urenkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister | 20.000 € | II |
| Neffen, Nichten, Schwiegereltern, geschiedene Partner | 20.000 € | II |
| Alle anderen Personen | 20.000 € | III |
Steuersätze der Erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erbes und der entsprechenden Steuerklasse:
| Steuerpflichtiges Erbe bis | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
Weitere Freibeträge und Vergünstigungen
Zusätzliche Freibeträge
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen:
- Hausratsfreibetrag: Bis zu 41.000 € für Ehepartner und Lebenspartner, bis zu 12.000 € für andere Erben der Steuerklasse I
- Freibetrag für bewegliche Gegenstände: Bis zu 12.000 € für Ehepartner und Lebenspartner, bis zu 12.000 € für andere Erben der Steuerklasse I
- Versorgungsfreibetrag: Für Ehepartner bis zu 256.000 €, für Kinder je nach Alter gestaffelt
- Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten: 10.300 € können pauschal abgezogen werden
Bewertungsabschläge bei Immobilien
Bei vermieteten Immobilien kann ein Bewertungsabschlag von 10% gewährt werden. Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden.
Wichtige Fristen und Pflichten
Anzeigepflicht
Jede Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Erbschaftssteuer anfällt.
Steuererklärung
Eine Erbschaftsteuererklärung ist abzugeben, wenn:
- Das Finanzamt dazu auffordert
- Der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt
- Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden
Zahlungsfristen
Die Erbschaftssteuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. In besonderen Fällen kann eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.
Steueroptimierung durch Schenkungen
Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Steuern gespart werden. Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Nießbrauchsvorbehalt
Bei Immobilienschenkungen kann durch einen Nießbrauchsvorbehalt der Schenkungswert gemindert werden, während der Schenker weiterhin Nutzungsrechte behält.