Erbschaftssteuer berechnen – Kostenloser Rechner 2026

Erbschaftssteuer Rechner 2025

Berechnungsergebnis

Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Wichtiger Hinweis: Die Erbschaftssteuer fällt nur für den Teil des Erbes an, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Freibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner und Lebenspartner 500.000 € I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 € I
Enkelkinder (Eltern verstorben) 400.000 € I
Enkelkinder 200.000 € I
Urenkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 € I
Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister 20.000 € II
Neffen, Nichten, Schwiegereltern, geschiedene Partner 20.000 € II
Alle anderen Personen 20.000 € III

Steuersätze der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erbes und der entsprechenden Steuerklasse:

Steuerpflichtiges Erbe bis Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 € 7% 15% 30%
300.000 € 11% 20% 30%
600.000 € 15% 25% 30%
6.000.000 € 19% 30% 30%
13.000.000 € 23% 35% 50%
26.000.000 € 27% 40% 50%
über 26.000.000 € 30% 43% 50%

Weitere Freibeträge und Vergünstigungen

Zusätzliche Freibeträge

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen:

  • Hausratsfreibetrag: Bis zu 41.000 € für Ehepartner und Lebenspartner, bis zu 12.000 € für andere Erben der Steuerklasse I
  • Freibetrag für bewegliche Gegenstände: Bis zu 12.000 € für Ehepartner und Lebenspartner, bis zu 12.000 € für andere Erben der Steuerklasse I
  • Versorgungsfreibetrag: Für Ehepartner bis zu 256.000 €, für Kinder je nach Alter gestaffelt
  • Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten: 10.300 € können pauschal abgezogen werden

Bewertungsabschläge bei Immobilien

Bei vermieteten Immobilien kann ein Bewertungsabschlag von 10% gewährt werden. Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden.

Selbstgenutzte Immobilie: Ehepartner können das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie es mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Kinder können bis zu 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben.

Wichtige Fristen und Pflichten

Anzeigepflicht

Jede Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Erbschaftssteuer anfällt.

Steuererklärung

Eine Erbschaftsteuererklärung ist abzugeben, wenn:

  • Das Finanzamt dazu auffordert
  • Der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt
  • Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden

Zahlungsfristen

Die Erbschaftssteuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. In besonderen Fällen kann eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.

Steueroptimierung durch Schenkungen

Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Steuern gespart werden. Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Strategische Planung: Eine frühzeitige Nachlassplanung mit regelmäßigen Schenkungen kann die Erbschaftssteuerbelastung erheblich reduzieren. Dabei sollten die 10-Jahres-Frist und die Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche beachtet werden.

Nießbrauchsvorbehalt

Bei Immobilienschenkungen kann durch einen Nießbrauchsvorbehalt der Schenkungswert gemindert werden, während der Schenker weiterhin Nutzungsrechte behält.

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