Ehegattenunterhalt-Rechner mit Kindern
Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung von Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025.
Persönliche Daten
Einkommen und Ausgaben
Unterhaltspflichtiger
Unterhaltsberechtigter
Kinder
Optionen
Grundlegende Informationen zum Ehegattenunterhalt mit Kindern
Was ist der Ehegattenunterhalt?
Der Ehegattenunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung oder Scheidung zahlen muss. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird der Kindesunterhalt vorrangig berücksichtigt.
Rechtliche Grundlagen
Die Berechnung des Ehegattenunterhalts basiert auf §§ 1569 ff. BGB und der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt soll dem wirtschaftlich schwächeren Partner ermöglichen, seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Faktoren bei der Berechnung
- Einkommen beider Ehepartner: Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen
- Kindesunterhalt: Hat Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt
- Selbstbehalt: Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss
- Erwerbstätigenbonus: Berücksichtigt die Arbeitsleistung des Unterhaltspflichtigen
Besonderheiten bei Kindern
Bei gemeinsamen Kindern wird zunächst der Kindesunterhalt berechnet. Vom verbleibenden Einkommen wird dann der Ehegattenunterhalt ermittelt. Die Betreuung gemeinsamer Kinder kann zudem einen Unterhaltsanspruch begründen oder verlängern.
Wie berechnet man den Ehegattenunterhalt mit Kindern?
Wählen Sie das Berechnungsjahr und das zuständige Oberlandesgericht aus. Diese Angaben sind wichtig, da die Unterhaltsrichtlinien regional und zeitlich variieren können.
Erfassen Sie das monatliche Nettoeinkommen sowie sonstige Einkünfte des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten. Berücksichtigen Sie auch Wohnvorteile und ehebedingte Schulden, falls vorhanden.
Wählen Sie die Anzahl der Kinder und tragen Sie für jedes Kind das Alter, eventuelles eigenes Einkommen und das Betreuungsmodell ein. Diese Angaben sind entscheidend für die Berechnung des vorrangigen Kindesunterhalts.
Entscheiden Sie, ob ein vorrangiger Bedarf für den Ehegattenunterhalt besteht und ob ein gleichrangiger Unterhalt bei der Verteilung angewendet werden soll. Diese Faktoren können das Ergebnis erheblich beeinflussen.
Nach dem Klick auf „Unterhalt berechnen“ erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung des Kindes- und Ehegattenunterhalts mit einer Erklärung der Berechnungsschritte. Beachten Sie, dass dies nur eine Orientierung darstellt und keine rechtliche Beratung ersetzt.